Neue Rechtsprechung zur Unverbindl. Preisempfehlung (UVP)

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Marcel
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Im Zusammenhang mit Preisgegenüberstellungen war lange Zeit umstritten, ob bzw. wie ein Verweis auf die sog. unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abgekürzt werden darf, ohne dass ein Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbung droht. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat hier nun Klarheit geschaffen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az. I ZR 271/03).

Danach sind die folgenden Abkürzungen wettbewerbsrechtlich unproblematisch:

  • - "Empfohlener Verkaufspreis"
    - "Empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"
    - "UVP".

Nach Auffassung des Gerichts soll auch bei diesen Angaben hinreichend zum Ausdruck kommen, dass es sich um einen unverbindlichen Preis handelt und die Empfehlung nicht bindend ist. Auch sei dem Verkehr bekannt, dass diese Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller stammen. Die Abkürzung „UVP“ sei schließlich als gängige Abkürzung einer „Unverbindlichen Preisempfehlung“ bekannt.

Quelle: IHK Stuttgart - 26.06.2007

Das Urteil ist im Volltext unter folgendem Link abrufbar:
BGH-Urteil
 

THOM

Gesperrter Benutzer
20. April 2007
278
1
Ich habe in meinem Shop UVP durch "Statt" ersetzt.
Spricht da was gegen?

Warum ist es einigen eigentlich so wichtig das UVP zu verwenden?
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
"Statt"? Statt was?
"Statt" kann ja auch heißen - "statt dem Preis xy, den ich vor zwei Wochen hatte".

Hier in diesem Fall geht es wirklich um die Unverbindliche Preisangabe des Herstellers.

Zitat von THOM:
Warum ist es einigen eigentlich so wichtig das UVP zu verwenden?

Das musst du die Leute fragen, die das verwenden :wink:

Vermutlich um eben deutlicher zu machen, wieviel "günstiger" sie sind, im Vergleich zur Herstellerempfehlung. Zu dem ganzen Thema gibts aber glaub ich schon nen ziemlich dicken Thread, in dem das Für und Wider durchgekaut wurde. Fazit ist grob gesagt, daß man eigentlich ne Menge Heckmeck damit hat, wenn man das wirklich richtig und rechtlich möglichst einwandfrei einsetzen will (die genannten Preise müssen aktuell sein, müssen nachvollziehbar sein, UVP der Hersteller ändern sich in der Regel....usw.).

Ob der ganze Zirkus die Sache tatsächlich wert ist, kann wohl ziemlich angezweifelt werden - zumal Kunden, die ein Schnäppchen machen wollen, heute eigentlich ohnehin nicht mehr so "blöde" sind wie vor einigen Jahren und ja heute auch jede Menge Möglichkeiten haben, um Preise vergleichen zu können.
 

Ähnliche Themen