Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

styloo

Aktives Mitglied
9. Januar 2010
68
3
Guten Tag,

ich habe bei Ebay mit meinem gewerblichen Ebay Account, Privat etwas für 30 Euro gekauft. Ich habe es noch nicht bezahlt gehabt und nach 2 tagen den Kauf widerrufen, weil ich es doch nicht mehr brauche. Der Händler hat meinen Widerruf nicht akzeptiert mit der Begründung ich sei Gewerblich. Der Händler hat jetzt ein Inkassoverfahren eingeleitet. Jetzt verlangt das Inkasso, ca. 100 Euro von mir. Die Ware habe ich jedoch nicht mal erhalten.

Wie ist hier die Rechtslage? hat der Händler recht?

vielen Dank für eure Antworten.

Styloo
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
691
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Hallo,

hast du den Artikel jetzt NUR gekauft, oder auch schon den Bestellabschluss gemacht?

Wenn du bei Bestellabschluß (KAUFVERTRAG!!!) nicht umgehend Rechnungs- & Lieferadresse angibst (gilt auch umgekehrt, Privat kauft für Gewerbe), da gelten die zugrunde liegenden Daten.

Somit hat der Verkäufer einen rechtsgültigen Vertrag.

Mir ist aber so etwas noch nie untergekommen, die Firma scheint Kohle sehr nötig zu haben.

Zudem finde ich es sehr komisch, dass nach 2 Tagen ein Inkasso kommt, man hat rechtlich mehr Tage Zeit zu bezahlen!

Ansonsten bezahlen, zuschicken lassen, einen Defekt bemängeln, dann die Ware wieder abholen lassen!

Gruß
 

styloo

Aktives Mitglied
9. Januar 2010
68
3
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Hallo,

hast du den Artikel jetzt NUR gekauft, oder auch schon den Bestellabschluss gemacht?

Wenn du bei Bestellabschluß (KAUFVERTRAG!!!) nicht umgehend Rechnungs- & Lieferadresse angibst (gilt auch umgekehrt, Privat kauft für Gewerbe), da gelten die zugrunde liegenden Daten.

Somit hat der Verkäufer einen rechtsgültigen Vertrag.

Mir ist aber so etwas noch nie untergekommen, die Firma scheint Kohle sehr nötig zu haben.

Zudem finde ich es sehr komisch, dass nach 2 Tagen ein Inkasso kommt, man hat rechtlich mehr Tage Zeit zu bezahlen!

Ansonsten bezahlen, zuschicken lassen, einen Defekt bemängeln, dann die Ware wieder abholen lassen!

Gruß


ich habe nur den Artikel gekauft. Also es wurde nur auf "Kaufen" geklickt. Der Kaufabschluss/Kaufabwicklung wurde nicht durchgeführt.
Das Inkasso kam nach ca. 1 Monat.
Wenn ich das jetzt inkl.der Inkasso Kosten bezahle und dann wegen eines defekts reklamiere, muss der Händler die Inkasso Kosten erstatten?
 

styloo

Aktives Mitglied
9. Januar 2010
68
3
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

@ag-websolutions.de
folgendes steht in den AGBs

Code:
 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen / Muster-Widerrufsformular / Datenschutzerklärung

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1)   Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die  Sie mit uns als Anbieter (**********) über die Internetplattform eBay  schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung  gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2)  Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche  Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend  weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit  zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder  juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei  Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen  beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2)   Wird ein Artikel von uns bei eBay eingestellt, liegt in der  Freischaltung der Angebotsseite bei eBay das verbindliche Angebot zum  Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Artikelseite enthaltenen  Bedingungen.

(3)  Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die  eBay-AGB, insbesondere § 6, ein entsprechender Link befindet sich auf  jeder eBay-Seite unten.
Je nach Angebotsformat ist dort der Vertragsschluss wie folgt geregelt:

„§ 6 Angebotsformate und Vertragsschluss

(...)
2.   Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im  Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot  zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er  einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot  angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim  Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der  aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.

3.  Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer  Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt  werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein  Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese  Funktion in der Zukunft zu ändern.
(...)

4. Bei  Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button  "Sofort-Kaufen" anklickt und anschließend bestätigt. Bei  Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option "sofortige  Bezahlung" ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den  Button "Sofort-Kaufen" anklickt und den unmittelbar nachfolgenden  Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel  auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern  verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang  abschließt. 

5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch  Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden  Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender  ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der  Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. (...)

6. Bei vorzeitiger  Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und  dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war  dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote  zu streichen.

7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu  ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten  Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion  aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem  Verkäufer kein Vertrag zustande.

8. In bestimmten Kategorien kann  der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen.  Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den  Preis für einen Artikel auszuhandeln. (...)

11. Wird ein Artikel  vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer  Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande."

(4) Kauf über die Funktion "Sofort-Kaufen" oder "Bieten"
Das  Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen  "Sofort-Kaufen" oder "Bieten" führt noch nicht zu verbindlichen  Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit,  Ihre Eingaben zu prüfen und über den "Zurück"-Button des  Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit  Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit  nicht mehr. Aus der Menüführung von eBay bei Durchführung eines Kaufes  ergibt sich, durch welche Erklärung Sie eine Bindung eingehen und durch  welche Handlung der Vertrag zustande kommt.

(5) Kauf über den Warenkorb (soweit angeboten)
Durch  Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltfläche „In den  Warenkorb“ werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb“  abgelegt. Im Anschluss wird Ihnen der „Warenkorb“ angezeigt. Ferner  können Sie über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste  den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach  Aufrufen der Seite „Weiter zur Kaufabwicklung“ und der Auswahl bzw.  Eingabe von Lieferadresse und Zahlungsart werden abschließend nochmals  alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit  Sie als Zahlungsart „PayPal“ auswählen, werden Sie zunächst auf ein  Log-In-Fenster von PayPal geführt. Nach erfolgreicher Anmeldung bei  PayPal werden Sie auf die Bestellübersichtsseite bei eBay  weitergeleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die  Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern  (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf  abzubrechen.
Mit Anklicken der Schaltfläche „Kaufen und zahlen“  erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der  Kaufvertrag zustande kommt.

(6) Kauf über die Funktion "Preisvorschlag" (soweit angeboten)
Bei  der Funktion "Preisvorschlag" haben Sie die Möglichkeit, uns ein  Gegenangebot zu unterbreiten, indem Sie auf der Artikelseite die  Schaltfläche "Preisvorschlag senden" anklicken, auf der folgenden Seite  Ihren Preisvorschlag eintragen, die Schaltfläche "Preisvorschlag  überprüfen" anwählen und auf der nachfolgenden Seite die Schaltfläche  "Preisvorschlag senden" bestätigen (verbindliches Angebot). An diesen  Preisvorschlag sind Sie 2 Tage gebunden. Der Vertrag kommt zustande,  wenn wir Ihren Preisvorschlag annehmen.

(7) Die Abwicklung der  Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem  Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil  automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen  bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der  E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch  SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

a)   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen  Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.  Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung  oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b)  Sie können die  Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall  treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages,  die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die  Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt.  Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen,  behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c)   Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir  Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der  Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt  der Verarbeitung.

d)  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden  Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der  realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um  mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten  obliegt uns.

....
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
743
8
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Würde ich ignorieren und das Inkasso ins Leere laufen lassen. Ohne Warenlieferung kann er auch kein gerichtliches Mahnverfahren starten und nur das zählt letztendlich.
 

F1RT

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2010
290
15
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Ich denke mal Styloo du wirst das Inkasso bezahlen müssen , vorrausgesetzt du hast von dem anderen Händler eine Mahnung bekommmen. Zahlst du das nicht gehts vor Gericht. Händler zu Händlwe gelten andere Regel wie bei Händler zu Kunde , daß solltest du eigendlich wissen. Die ganze Sache basiert auf Gut-Will des anderen Händlers - und dieser braucht wohl die Kohle. Ignorieren würde ich das ganze nicht - besser du spricht bei einem Fachanwalt kurz vor , um evtl. die KOsten zu drücken.

Also merke : Gerwerbliches von Privatem immer trennen !!!
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
691
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Es gibt mal paar Dinge zu klären, die ich auch nicht alle selbst beantworten kann!

1.) Was wurde denn generell kommuniziert zwischen Euch? Ich denke da gab es Emailverkehr, sonst wäre das nicht direkt ans Inkasso gegangen, denke einfach nicht clever genug gelöst!

2.) Wenn du den Artikel NUR gekauft hast, also den Kaufabschluß nicht gemacht hast, gibt es für mich auch NOCH keinen Kaufvertrag. Somit würde ich ihn auffordern, auf Inkasso zu verzichten, dann würdest du bezahlen. Fakt ist, du hast nicht gleich den Kauf als "Privat" deklariert, das ist dein Fehler.

3.) Ware liefern lassen, einen Mangel suchen, zurückschicken.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.794
196
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Bitte zusätzlich beachten das dieser Artikel, der Privat gekauft wurde, auch noch irgendwie dem Gewerbe zuzuordnen sein muss.

Kauf ein "gewerblicher" (sagen wir mal Autoteilehändler) für private Zwecke (bspw. bei mir) ein Videospiel, wird jedes Gericht im Zweifelsfall für den "gewerblichen" entscheiden und zugestehen das das Videospiel NICHTS mit dem Gewerbe zu tun hat.
Der Widerruf wäre also - auch mit einem gewebrlichen Konto - durchaus rechtskräftig.


Aber ohne abgeschlossene Kaufabwicklung geht rein gar nichts.
ICH würde es drauf ankommen lassen und meinem Anwalt übergeben. Deine Chancen stehen (meiner Einschätzung nach) ganz extrem gut nicht einen Cent zu zahlen.
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
743
8
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Anwalt würde ich frühestens bei einer amtsgerichtlichen Mahnung heranziehen, nicht wegen einem Inkasso-Musterschreiben.
 

Ralfman1

Aktives Mitglied
7. Juli 2012
102
0
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Bei Ebay gibt es doch generell 30 Tage Rückgabe Recht ob privat oder gewerblich...
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
691
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Richtig, Gesetze macht nicht eBay!

Das sind nur ZWANGSrichtlinien die einem Verkäufer aufgebunden werden, damit Käufer ein tolles Einkaufserlebnis haben ;) tttzzzz
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.794
196
AW: Mit gewerblichem Ebay Account, Privat eingekauft...kein Rückgaberecht?

Richtig, Gesetze macht nicht eBay!

Das sind nur ZWANGSrichtlinien die einem Verkäufer aufgebunden werden, damit Käufer ein tolles Einkaufserlebnis haben ;) tttzzzz

Ist doch nur freiwillig um höhere Rabatte zu erhalten. Deren Wünsche sind mir inzwischen so was von egal.
 
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