Neu "Lager->Inventur" Spalte des "Soll-Bestands" ist NULL, zuvor über "JTL-WMS->Bestände hinzubuchen" in JTL-Ameise erfolgreich importiert!?

YTSVXKNMURZEHFW

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Hallo @Rico Giesler

wir benutzen die JTL-WAWI in der Version 1.5.12.2 und haben folgendes Problem festgestellt.

Wir haben nach der Anleitung im JTL-Guide die Bestände der Kind-Artikel erfolgreich über die JTL-Ameise über den Menüpunkt "JTL- WMS->Bestände hinzubuchen" erfolgreich importieren und einbuchen können. Hierbei handelt es sich um den Erstbestand bei allen Kind-Artikeln aus unserem Alt-System!

Unter dem Menüpunkt "Artikel/F2" können wir auch alle Bestände der Kinder-Artikel korrekt sehen und diese werden auch korrekt kumuliert bei den Vater-Artikeln mit den korrekten WMS-Lagerplätzen und Einzelbeständen aufgeführt. Soweit so gut.

Nun haben wir den Menüpunkt "Lager-> Inventur" aufgerufen und mußten nun feststellen, dass in der Spalte des "Soll-Bestands" bei allen Kind-Artikeln "0/Null" eingetragen ist.

Wir wollten uns die Inventurliste zu Dokumentationszwecken ausdrucken mit den zuvor importierten WMS-Lagerbeständen, damit wir nachweisen können, dass die Lagerbestände des Alt-Systems mit den Lagerbeständen des Neu-JTL-Systems übereinstimmen.

Handelt es sich hierbei um einen Darstellungfehler, da wir die korrekten Bestände im Menü "Artikel/F2" sehen können, oder müssen wir im Nachgang beim WMS-Import durch die JTL-Ameise noch einen Buchungsschritt machen?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

;) ;) ;)
 
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[...}
Nun haben wir den Menüpunkt "Lager-> Inventur" aufgerufen und mußten nun feststellen, dass in der Spalte des "Soll-Bestands" bei allen Kind-Artikeln "0/Null" eingetragen ist.
[...]
...in der Wawi oder im WMS?

Auf die Inventur-Sollbestände des WMS kann die Wawi nicht zugreifen. Das geht nur im WMS.
Das Wawi-Inventur-Tool funktioniert nur für WAWI/ Packtisch+ - Bestände. Nicht für WMS-Bestände
 
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@T4DT.GmbH

wir hatten den Menüpunkt in der JTL-Wawi aufgerufen.

Wie können wir nun eine Inventurliste in JTL- WMS mit den zuvor importierten Beständen ausdrucken/erstellen lassen?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
 

YTSVXKNMURZEHFW

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hallo @T4DT.GmbH

vielen dank für ihre antwort.

enschuldigen sie noch eine nachfrage, denn wir sind neu in jtl-wawi und wir möchten bei der invetur nis falsch machen.

wir haben über die jtl-ameise in jtl- wms nun die bestände importiert.

dieser bestand soll nun auch der inventurbestand sein.

wie machen wir nun dies, damit wir am ende die inventurliste zu dokumentationszwecken drucken können?

wird die inventurliste also direkt aus jtl-wms heraus gedruckt?

vielen dank im voraus und feundliche grüße

;) ;) ;)
 

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Das wird so nicht gehen. Der Gesetzgeber sieht für das Wort " Inventur" eine visuelle und haptische Aufnahme der Artikel vor. Eine Inventurliste kann man also per-Definition nicht importieren.
Im WMS kann man aber eine Inventur anlegen, anschließend diese öffnen und "Aktuelle Bestände übernehmen" klicken. Dann auf "Buchen" und schon kann man den passenden Inventurbericht ausdrucken.
[... entfernt...]
 
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@T4DT.GmbH

einerseits danke für den Hinweis ("Aktuelle Bestände übernehmen"), diesen hatten wir aber auch im JTL-Guide gefunden.

Ihren Ausführungen zum Gesetzgeber und der Begriffdefinition " Inventur" stimmen wir Ihnen nur bedingt zu, denn der Fall sieht bei einer "permanenten Inventur" anders aus.

Und bitte das nächste Mal auf Eure Eigenwerbung verzichten (https://forum.jtl-software.de/help/terms/), denn wir befinden uns doch hier im freiwilligen Forum "User helfen Usern" !!!

Daher für diesen Post #6 leider keinen Daumen nach oben.

;) ;) ;)
 

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@T4DT.GmbH...
Und bitte das nächste Mal auf Eure Eigenwerbung verzichten (https://forum.jtl-software.de/help/terms/), denn wir befinden uns doch hier im freiwilligen Forum "User helfen Usern" !!!...
Hast ja Recht. Habs entfernt ;)

Der Inventurbegriff wird durch die permanente Inventur kein anderer. Er wird lediglich ergänzt um einen zeitlichen Versatz, der zulässig ist (der bei einer Stichtagsinventur so nicht erlaubt ist). Dennoch ist auch die permanente Inventur zwingend haptisch und visuell durch zu führen. Aber ich denke die Frage ist damit dennoch voll umfassend erledigt :) Freut mich, dass ich helfen konnte
 
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@T4DT.GmbH

Danke für die Korrektur, jetzt gabs doch noch einen Daumen hoch ;)

Lest Euch mal den zugrunde liegenden Gesetzestext durch (https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html), denn daraus kann man ableiten, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nicht immer zwingend erforderlich ist. Das eingesetzte Verfahren muß nur den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und anerkannt sein.

;) ;) ;)
 
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@T4DT.GmbH[...]denn daraus kann man ableiten, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nicht immer zwingend erforderlich ist
Das ist völlig korrekt. Im Zweifel darf man durch bspw. Wiegen sich dem Bestand hinreichend genau nähern. (Bspw. bei Schüttgut). Das ist wahr. Aber im Online-Handel wird i.d.R. eine körperliche Erfassung erforderlich sein. Da man hier mit definierten Verpackungsgrößen etc. umgeht. Ausnahmen gibts davon aber immer.
Ich kenne die rechtlichen Hintergründe zufällig relativ genau, da bei meiner alten Stelle die Überwachung der rollenden Inventur Aufgabe der IT, dessen leitender Verantwortlicher ich war. Wir haben dazu dann ein Programm geschrieben gehabt, dass die Inventur überwacht und regelmäßig passende neu anlegt.
 
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