Soweit meine Recherchen ergeben ist die Anzeige mit Grundpreis in Google-Shopping (Übersicht) möglich, sofern die Daten auch übergeben werden.
ABER - für GoogleAds, also die kleinen Inserate in der organischen Suche, gilt dies nicht.
Dort werden die Grundpreise nur dargestellt mit "MouseOver", sind somit nicht sofort mit dem VK ersichtlich und daher nicht ausreichend. Es gibt mehrere Urteile dazu.
Weiters ist in der Mobile-Google-Suche diese Funktion überhaupt nicht vorhanden, da es kein MouseOver gibt.
Somit - ein Abmahner hat es sehr einfach, er muss nur im Google-Shopping Anbieter mit Grundpreis-Pflicht suchen und kann jeden wegen der GoogleAds abmahnen.
Sehe ich das richtig oder sehe ich das falsch ?
Weiteres Risiko - wer eine Abmahnung erhielt und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat setzt sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus, da nun jeder einzelne Verstoß abgemahnt werden kann ?
Konlusio daraus ?
Shopping ist nur möglich bis zur ersten Abmahnung wegen fehlendem Grundpreis ?
ABER - für GoogleAds, also die kleinen Inserate in der organischen Suche, gilt dies nicht.
Dort werden die Grundpreise nur dargestellt mit "MouseOver", sind somit nicht sofort mit dem VK ersichtlich und daher nicht ausreichend. Es gibt mehrere Urteile dazu.
Weiters ist in der Mobile-Google-Suche diese Funktion überhaupt nicht vorhanden, da es kein MouseOver gibt.
Somit - ein Abmahner hat es sehr einfach, er muss nur im Google-Shopping Anbieter mit Grundpreis-Pflicht suchen und kann jeden wegen der GoogleAds abmahnen.
Sehe ich das richtig oder sehe ich das falsch ?
Weiteres Risiko - wer eine Abmahnung erhielt und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat setzt sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus, da nun jeder einzelne Verstoß abgemahnt werden kann ?
Konlusio daraus ?
Shopping ist nur möglich bis zur ersten Abmahnung wegen fehlendem Grundpreis ?
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