Neu Gutscheine für JTL Shop 4

Wann möchtet ihr ein funktionierendes Gutscheinsystem im JTL Shop?


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hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.284
1.218
Nicht bös sein, aber es ist nichtmal noch irgendwas von css-umsetzung diesbezüglich gemacht und du fängst jetzt schon an herumzumeckern?

Was Evolution Media gemacht hat oder nicht gemacht hat, steht hier ja nicht zur Diskussion. Ich versteh schon deinen möglichen Ärger darüber (ich könnte auch diverse Seiten füllen mit unzuverlässigen SP oder Premium SP), aber das hat hier nichts zu suchen.
 
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css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
7.285
1.989
Berlin
Nur was hilft das beste Gutscheinplugin wenn es in der Wawi nicht (mehr) richtig verarbeitet wird ...

Ich sagte ja, dass ich das prüfen muss, ich kenne das Plugin von Evolution Media nicht, du kannst mir das gerne zeigen, was das in der Wawi so besonderes gemacht hat.

Das Gutscheinplugin von Evolution Media hat ja schon gereicht - wofür ich schon Geld ausgegeben habe, plus einen weiteren 3stelligen Betrag für Anpassungen.
Ehrliche Antwort?
Das ist dein persönliches Schicksal, ich bin nicht Evolution Media, soll ich es dir jetzt Gratis geben, weil du das irgendwo mal gekauft hast?
Ich habe oben irgendwo geschrieben, dass die Lizenz dann für die komplette 4er Version gültig sein wird, incl. Updates. Ich kann das nicht für den irgendwann kommenden 5er Garantieren, weil niemand weiß was dann alles anders ist. Wir reden hier auch nicht davon, mal eben schnell 3 Codezeilen zu schreiben und das dann als Wunderwerk der Programmierung zu verkaufen.Ich muss da richtig Zeit und Hirnschmalz investieren.

Ich investiere Geld in den Shop und in einen Servicepartner und weiß nicht ob alles noch laufen wird in Zukunft! Bzw. bekomme in laufenden Betrieb probleme welche nicht behoben werden!
1. siehe oben.
2. Ich bin nicht dein SP, wenn du mit deinem Probleme hast, dann such dir nen anderen.

Und mit den tollen Lizenzsystem kann ich jetzt nicht mal mehr die Domain wechseln, da Evolution Media das Plugin nicht mehr anbietet und auch nicht mal eine Email raussenden konnte, dass das Plugin eingstellt wird oder eine WARNMELDUNG Plugin arbeitet mit der und der Wawi Version nicht mehr richtig!

Jeder Programmierer entscheidet selbst, was für ein Lizenzsystem er anwendet und jeder der das kauft,hat sich ja hoffentlich vorher informiert. Ich programmiere ja schon Jahren und in allen möglichen Sprachen, aber wenn mir Morgen die Hände abfallen wirst du von mir auch keine Updates mehr bekommen, da kann ich dir versprechen was ich möchte.....so ist das eben.
 
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nyro3579

Aktives Mitglied
1. September 2015
50
1
@hula1499 Ich bin dir nicht böse über deine Aussage, aber der Titel heißt doch
Gutscheine für JTL Shop 4
und ist kein auf css-umsetzung fixierter Beitrag, oder habe ich hier etwas falsch verstanden, es ging mir hier nicht darum an css-umsetzung herumzumeckern? Wo habe ich dies?
Sondern um die aktuelle Situation wie man Gutscheintechnisch trotz vorhandener (bzw. gekaufter Möglichkeiten) in Stich gelassen wird - ebenso wie der Thread-Ersteller, welcher die gleichen Erfahrungen zur Zeit mit Evolution Media gemacht hat.


und @css-umsetzung
Habe ich dich in irgendeiner Weise persönlich angegriffen?

Wenn du meine Kritik an JTL und Evolutin Media auf dich beziehst, da kann ich auch nichts dafür!

Aber vielleicht verdeutliche ich es nochmal etwas besser.

Du kannst das tollste und beste Plugin programmieren (wovon ich ausgehe), aber wenn JTL in der Wawi, in der Auftragsübersicht die Gutscheine nicht richtig verrechnet und buchhalterisch auch falsch in der Wawi verbucht, dann nützt dein ganzen Plugin nichts und du bleibst auf deiner Zeit und deinen Kosten sitzen (und verärgerten Kunden bei denen es nicht funktioniert) - die Shopseite ist das eine, aber auch die Wawi Seite muß funktionieren!

Und du mußt mir nichts schenken - ich erwarten von niemanden etwas geschenkt zu bekommen - aber ich erwarte, dass das wofür ich Geld ausgegeben habe - auch läuft! Und dies hat wieder nichts mit dir zu tun!

Zum Lizenzsystem - ich kaufe ein Plugin - für eine Domain, sprich nutzbar auf EINER Domain - wenn ich diese aber wechseln möchte, dann möchte ich dies auch können! Da ich das Plugin auch in Zukunft NUR auf einer Domain nutze, aber halt einer anderen!

Ich habe ein Plugin von einen JTL-Servicepartner erworben, vor etwas über einen Jahr - nicht von irgendeinen Freelancer! Hier habe ich andere Erwartungsmaßstäbe!

Aber du darfst das ganze Lizenzsystem gerne verteidigen - aber für mich bedeutet dies einfach nur, ich gebe Geld für etwas aus, wo ich nicht weiß ob es an nächsten Tag noch geht bzw. nutzbar ist.
Schön, wer dies mag, ok, ich aber nicht.

Aber noch weiter mag ich jetzt nicht drauf eingehen - bringt eh nichts - in Forum wird man entweder dumm angemacht oder ist alleinunterhalter.
 
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css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
7.285
1.989
Berlin
und @css-umsetzung
Habe ich dich in irgendeiner Weise persönlich angegriffen?
Ich dich auch nicht, aber dein Beitrag deutet daraufhin, das du Software möchtest, die du dann bis ans ende deines Lebens verwenden kannst und genau das wird nicht passieren, wenn SAP heute den laden dicht macht und sich keiner findet der das weiter vertreibt gibt es auch keine Updates mehr.
Spiel auf deinem Rechner mal windows 3.1, das wird auch nicht mehr laufen. Wir Programmierer können nichts dafür wenn JTL seine Software einmal auf links dreht, was letztendlich auch in weiten Teilen Sinnvoll ist und wenn Evolution Media sagt dass es für Sie zu aufwendig ist das nochmals anzupassen wird das einen Grund haben (der mir ein wenig Panik macht :) )


Du kannst das tollste und beste Plugin programmieren (wovon ich ausgehe), aber wenn JTL in der Wawi, in der Auftragsübersicht die Gutscheine nicht richtig verrechnet und buchhalterisch auch falsch in der Wawi verbucht, dann nützt dein ganzen Plugin nichts und du bleibst auf deiner Zeit und deinen Kosten sitzen (und verärgerten Kunden bei denen es nicht funktioniert) - die Shopseite ist das eine, aber auch die Wawi Seite muß funktionieren!

Genau darum sagte ich, melde dich, zeige mir was das von denen so sensationelles gemacht hat und ich kann abschätzen was zu tun ist.

Zum Lizenzsystem - ich kaufe ein Plugin - für eine Domain, sprich nutzbar auf EINER Domain - wenn ich diese aber wechseln möchte, dann möchte ich dies auch können! Da ich das Plugin auch in Zukunft NUR auf einer Domain nutze, aber halt einer anderen!
Wenn das Plugin von denen nach Hause telefoniert, dann sollte eine Lizenzänderung vermutlich kein Problem sein, ist das aber im Ioncube beim codieren fest hinterlegt, ist es eventuell verständlich, dass es für die Jungs momentan nicht so einfach ist eine neue Domain zu hinterlegen.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
316
Düsseldorf
Hallo zusammen,

wie schon geschrieben - eine Teillösung die nur den Online- Shop berücksichtigt, wäre für uns keine Lösung. Daher vermute ich auch, dass nur JTL in Verbindung mit Luwosoft eine einheitliche Lösung erstellen kann. Aber die könnte ja rudimentär sein, also volle buchhalterische Funktionalität für Gutscheine, so dass der Kunde im Zweifelsfall nur einen Gutschein-Code erhält. Auf dieser Funktionalität könnten dann aber Plugins aufsetzen, die auch schöne, individuelle Gutscheingestaltungen möglich machen.

Damit wäre dann eine dauerhafte Gutscheinfunktionalität in Wawi/Shop/LS-POS gewährleistet (weil Kernfunktion), schlimmstenfalls funktioniert dann bei einem Shop 5 ein Plugin nicht mehr. Dann gibt es halt nur "unschöne" Gutscheine, aber immer würde es welche geben.

JustMy2Cents,
Mike
 

martinwolf

Offizieller Servicepartner
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6. September 2012
3.503
295
Reicht es nicht aus wenn der Gutschein als ganz normales Produkt in der WAWI ankommen würde? Im Grunde ist es doch ein einfacher Variations-/Konfigurationsartikel. Was beim Bestellen noch passieren muss, ist dass im Shop selbst der Gutscheincode der gekauft wurde auch als solcher angelegt wird damit man den einlösen kann.
 

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
7.285
1.989
Berlin
Ich verstehe Evolution Media langsam, noch keine geschriebene Codezeile und die Programmierung ist so schlecht, dass sie niemand gebrauchen kann.
Möchte ich das wirklich?

Ich verstehe das Problem auch nicht so richtig, du kannst doch in der wawi einen Artikel anlegen der deinen Gutschein definiert.
Und wo fangen die Probleme jetzt an?
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
@sergiostiletto ging es lediglich um ein Gutschein-Plugin. Auch wenn ich inhaltlich mit @Xantiva völlig übereinstimme, es hilft nichts, jeden Gutschein-thread zu zerreden. Bitte beim Thema bleiben und nicht schon erste Versuche torpedieren. Eine reine Shoplösung kann für den einen oder anderen ja ausreichend sein.
Ich verstehe das Problem auch nicht so richtig, du kannst doch in der wawi einen Artikel anlegen der deinen Gutschein definiert.
Und wo fangen die Probleme jetzt an?
David hat sich - immerhin - schon ein paar Gedanken dazu gemacht.
https://gitlab.jtl-software.de/jtlshop/shop4/issues/181
 

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
7.285
1.989
Berlin
Ja das habe ich gelesen, tatsache ist aber das ich in keiner wawi oder anderen Windows Anwendungen rum programmiere, das ist seitens JTL auch nicht gewünscht.

Das Konzept von David baut eigentlich komplett auf die wawi auf.
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
Das Konzept von David baut eigentlich komplett auf die wawi auf.
Ja, das soll es auch. Das ist es, was Xantiva (und ich) will. Dein Ansatz ist ein ganz anderer und ich glaube, dass es dafür auch Bedarf gibt. Ich kann nicht beurteilen, warum Evolution Media das Plugin nicht mehr weiterentwickelt, aber ich glaube, du hast hier keine Mitbewerber zu fürchten, falls du dich daran wagst.

Für mich ist das nichts, ich brauche die große Lösung oder ich gebe weiter nur Gutscheine über LSPOS aus. In den vielen Jahren, die das Gutschein-Thema aber schon be- bzw. zerredet wird, habe ich den Eindruck gewonnen, dass die meisten Interessenten mit Shopgutscheinen glücklich wären.

Nicht zufällig ist das Thema auf der feedback-Seite unter JTL- Shop eingeordnet. (Anm: Wo es meiner Meinung nicht hingehört.)
 

nyro3579

Aktives Mitglied
1. September 2015
50
1
@css-umsetzung @martinwolf

Wenn einer von euch das Plugin umsetzt, wäre ich auch bereit wieder eines zu erwerben, da ich mir hier sicher wäre das es auch nicht nach kurzer Zeit wieder verschwindet, bzw. nicht mehr nutzbar wäre.



Ich schreibe jetzt mal meine Bedürfnisse an das Gutscheinplugin.


Der Gutscheinwert soll von mir festgelegt werden können (z. B. 5 €, 10 €, usw.)


Der Gutscheinwert sollte optional von Kunden selbst eingetragen werden können.


Wenn Kunde den Gutscheinwert selber bestimmt, sollte eine Unter- und Obergrenze festlegbar sein (z. B. mindestens 5 Euro - höchstens 500 Euro).


Jeder Gutschein muss einen eigenen Gutscheincode erhalten, welcher nicht doppelt vorkommen kann / darf (am besten aus Zahlen und Buchstaben groß/klein).


Die Gutscheinvorlage sollte selbst bearbeitet werden können, damit diese ausgetauscht werden kann, z. B. an Weihnachten, Ostern, usw.


Die Gutscheingültigkeit muss von mir festgelegt werden können (alternativ 3 Jahre).


Der Gutschein muß mit den Guthaben im Kundenbackend zusammenarbeiten, bedeutet für mich, ich habe ein Feld wo der Kunde sein Gutscheincode eingeben kann und das Guthaben des Gutscheines wird auf sein Kundenkonto gutgeschrieben, ohne das der Kunde etwas kaufen muß.


Genauso muß der Gutschein am Ende des Bestellvorganges eingelößt werden können, bzw. alternativ angezeigt werden wie viel Guthaben er auf seinen Kundenkonto hat und ob er dies einlösen will.


Bei Kauf des Gutscheines muß der Kunde eine Email mit den Gutschein als PDF erhalten, gleichzeitig muß der Gutscheincode aber auch im Kundenbackend ersichtlich sein, z. B. in der Bestellübersicht, falls eine Email mal nicht ankommt.


Der Gutschein darf erst einlösbar sein, sobald dieser als bezahlt gesetzt wurde. Sprich, jemand zahlt mit PayPal, usw., dann muß er gleich freigeben sein, jemand bezahlt per Überweisung, dann erst nachdem die Wawi die Zahlung abgeglichen hat.


Der Gutschein darf nicht in der gleichen Bestellung eingelöst werden, sondern erst in der nächsten Bestellung möglich sein.




Bei der Definition das es mit der Wawi funktioniert verstehe ich:


Der Gutschein muß in der Wawi als Artikel angelegt werden können, z. B. mit 5 €, 10 €, usw.

Der Gutscheincode muß auch in der Wawi ersichtlich sein, z. B. auf der Bestellung.

Der Kauf als Wertgutschein bleibt ohne Rechnung und wird in Kundenbackend auf geliefert gesetzt und das der Wertgutschein ohne MwSt.(!!), also Steuerfrei verrechnet wird.



Für mich nicht nötig - ich muß keinen Gutscheincode über die Wawi erstellen können! Aber er muß sauber über die Wawi abgerechnet werden können, mit einer neuen bzw. weiteren Bestellung.



Ich glaube da ging die Definition etwas auseinander bei einigen mit Shop und Wawi.

Weiterer Punkt, hier wäre es schön, da JTL es nicht hinbekommt das das Shopguthaben in der Wawi angezeigt wird, das ich es zumindest im Shopbackend sehen kann, wieviel Guthaben der Kunde hat und dieses dort auch bearbeiten kann, falls mal eine manuelle Eingabe / Änderung notwendig ist.

Ich weiß das AG Websolutions ein Plugin hat um das Kundenguthaben einzusehen, aber es ist dort nicht änderbar, aber es ist auch schön, alles in einen Plugin zu haben.

Und noch ein wichtiger Punkt - es muß PHP 7 tauglich sein!

Das wären jetzt meine Anforderung (ich habe bestimmt noch den ein oder anderen Punkt vergessen, aber in groben stimmt es so).



Was wäre mir so ein Plugin Wert:

Wenn es eine "Massenproduktion" ist, also für die allgemeinheit, bis zu 300,00 Euro (netto), plus, falls nötig, eine kleine jährliche Gebühr für Updates.
 
Zuletzt bearbeitet:

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
7.285
1.989
Berlin
Der Kauf als Wertgutschein bleibt ohne Rechnung und wird in Kundenbackend auf geliefert gesetzt und das der Wertgutschein ohne MwSt.(!!), also Steuerfrei verrechnet wird.
Was ich nicht verstehe, wenn ich einen Gutschein verschicke oder erstelle und dafür Geld bekomme, dann muss ich aus meiner Sicht, zwangsläufig auch eine Rechnung dafür schreiben, ich hab ja schließlich Geld erhalten, welches ich auch mit der Steuer abrechnen muss. für mich ist das wie, ich verkauf dem Kunden eine Kaffeemaschine und bekomme Geld dafür, wenn er sie dann später nicht nutzt, ist das sein Ding oder sehe ich hier etwas falsch?

Was wäre mir so ein Plugin Wert:
Wenn es eine "Massenproduktion" ist, also für die allgemeinheit, bis zu 300,00 Euro (netto), plus, falls nötig, eine kleine jährliche Gebühr für Updates.


Ich hab das ein wenig durchkalkuliert und denke dass es sich irgendwo um die 100 - 150 € bewegen wird, vermutlich knapp unter 150,- die Lizenz wird dann, wie schon geschrieben für die komplette 4er Serie und darüber hinaus gültig sein, wenn es dann noch im 5er läuft dann läuft es da, es wird aber für den 5er nicht mehr geupdated (ich muss das so handhaben, da ich davon ausgehe, dass der 5er Shop dann wieder auf rechts gedreht wird und es dann wieder erhebliche Änderungen geben wird).

Bin ich zum 5er Shop (JTL Zeitrechnung 2025) geistig noch fit wird das Plugin für den 5er mit einer neuen zu kaufenden Lizenz weiter entwickelt.
Sollte ich das Plugin nicht mehr supporten und es mit diesen Bedingungen nicht an einen anderen Programmierer abgeben können, würde ich die Lizenz freigeben, dass jeder damit machen kann was immer er möchte, so sind Sachen wie bei evolution ausgeschlossen so lange ich das in der Hand habe.

Ich denke das ist von der Vorgehensweise mehr als Fair, ich werfe bald auch andere kleine Plugins auf den Markt, die auch genau diese Lizenzvergabe haben werden.

@nyro3579
ich kann und werde das wie schon geschrieben, nicht mehr vor Weihnachten anfassen, danach möchte ich das aber so schnell wie möglich durchgezogen haben,
da du dir ja ziemliche Gedanken darum gemacht hast könnte ich mir schon vorstellen, das bei dir dann in den Testphasen probe laufen zu lassen wenn du dann Lust hast.

Wenn das jemand anders doch bis Weihnachten gemacht hat, mache ich das natürlich nicht mehr
 

martinwolf

Offizieller Servicepartner
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6. September 2012
3.503
295
Der Erwerb eines Gutscheins gegen Entgeld verhält sich wie der Kauf eines jeden anderen Produktes auch. Der Kunde bezahlt, also muss er auch eine Rechnung bekommen, ebenso muss die Einnahme durch den Verkauf versteuert werden.
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
Der Erwerb eines Gutscheins gegen Entgeld verhält sich wie der Kauf eines jeden anderen Produktes auch. Der Kunde bezahlt, also muss er auch eine Rechnung bekommen, ebenso muss die Einnahme durch den Verkauf versteuert werden.
Nicht in D. Der Verkauf eines Gutscheins ist kein Umsatz und unterliegt damit auch nicht der Ust. Rechnung ja, Ust. nein.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
316
Düsseldorf
Dafür stellst Du dann in der Rechnnung, bei der Gutschein eingelöst wird, zunächst alle gekauften Produkte normal in Rechnung (inkl. der ausgewiesenen MwSt). Danach wird der Gutscheinbetrag vom zu zahlenden Betrag abgelöst. Ein Gutschein wird dabei als Zahlungsmittel gesehen.
 

martinwolf

Offizieller Servicepartner
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6. September 2012
3.503
295
Nicht in D. Der Verkauf eines Gutscheins ist kein Umsatz und unterliegt damit auch nicht der Ust. Rechnung ja, Ust. nein.
Hä? Wenn du bei mir einen Gutschein kaufst, dann erhöt sich mein Umsatz um den Betrag den du mir dafür gibts. Wenn du ihn dann einlöst mindert das meinen Umsatz entsprechend um den Wert des Gutscheins. Im Prinzip gleicht sich das doch nur aus.

Wenn du den Gutschein nicht einlöst, dann ist mir das auch egal.
 

martinwolf

Offizieller Servicepartner
SPBanner
6. September 2012
3.503
295
Okay, hab selbst mal ein wenig recherschiert, gibt zwei Fälle zu berücksichtigenN.
http://www.experto.de/steuern-buchf...nterliegt-ein-gutschein-der-umsatzsteuer.html

ie Klarstellung der Rechtslage in Deutschland
Damit die Rechtslage für die Umsatzsteuer bei Gutscheines weiterhin übersichtlich bleibt, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Jahre 2011 noch einmal klar gestellt, dass ein Gutschein, der für die Einlösung aus dem gesamten Sortiment eines Geschäftes verwendet werden kann, lediglich eine andere Form eines Zahlungsmittels ist und daher die Umsatzsteuer nur bei dessen Einlösung fällig werden kann.

Beispiel: Ein Kunde bezahlt einen Gutschein mit 100 €. Es wird nicht festgelegt, welches Produkt damit gekauft werden kann. Der Gutschein gilt für alle Waren, die in diesem Geschäft verkauft werden.

Wir der Gutschein jedoch für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ausgestellt, dann wird er nach dem Umsatzsteuerrecht wie eine Anzahlung behandelt. Dann fällt bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins die Umsatzsteuer an.

Beispiel: Ein Nagelstudio gibt nach einer Behandlung einen Gutschein aus, mit dem der Kauf einer Handcreme eines bestimmten Herstellers beglichen werden kann. Da hier der Gutschein eine Zweckbestimmung hat, muss das Nagelstudio für jeden ausgegebenen Gutschein die Umsatzsteuer für den Monat der Ausgabe entrichten.
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
Ich bin kein Steuerexperte, das Beispiel verdeutlicht ein wenig die Komplexität des Themas. Zumal EuGH und BMF im Detail uneins zu sein scheinen.

Der Verkauf eines Wertgutscheins erhöht meinen Kassenbestand. Dem gegenüber steht eine sonstige Verbindlichkeit in Form des Gutscheins. Daraus folgt: keine Lieferung oder Leistung, keine Ust.

Ist der Gutschein an eine bestimmte Lieferung oder Leistung gebunden, mag das anders sein.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
Ich werfe noch folgende Fragestellung in den Raum:

Frühester Gültigkeitsbeginn "wenn bezahlt" ... was ist mit "Widerrufsfrist" ... hat der Kunde überhaupt ein (gesetzl.) Widerrufsrecht bei einem GS, solange er diesen noch nicht (teil-)eingelöst hat?
 

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
7.285
1.989
Berlin
Aber ob Steuer oder nicht, auch die Gültigkeit, ich habe da ein wenig gelesen, was wann wie gültig ist, am Ende muss das eh jeder mit sich und seinem Steuerberater oder Anwalt abklären.
Anhand der Vielfalt der möglichen Variablen die rechtlich nicht geklärt sind, wird das weitgehend individuell konfigurierbar sein, anders wird das gar nicht gehen.
 
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