In Bearbeitung Grundpreis-Angaben bei Amazon-Angeboten sicherstellen

Patrick Braunstein

Moderator
Mitarbeiter
20. Februar 2020
157
30
Sorry, dass ich so spät antworte. Wir haben heut erst mal auf die neue Wawi aktualisiert und die Diskussion mit dem Verkäuferservice läuft noch. Ticket im Kundencenter habe ich gerade erstellt.

Aber mir ist im Anschluss noch einer der Bugs aufgefallen:
Den Anhang 40808 betrachten
Beide Zahlenfelder sind mit dem Feld Allgemeine/PreiseEinheiten/GrundpreisWert verknüpft. Wie man an der Farbe der 0,84 erkennen kann, wird der Wert beim Verkaufsgewicht scheinbar akzeptiert, aber bei der Grundpreisabgabe abgelehnt.

Die Fehlermeldung ist dann aber genau umgedreht: Verkaufsgewicht invalid ...


Da scheint im Moment der ganze Umgang mit Zahlen und Einheiten kaputt zu sein. o_O

Bitte prüfe hier einmal ob der Wert mit Punkt oder Komma als Dezimaltrenner übertragen wird. Ein Punkt sollte Grundsätzlich richtig sein.
Prüfe bitte ebenfalls ob die Einheit wie bei Amazon hinterlegt angegeben ist. Auch wenn es im Lister Fehlerhaft aussieht kannst du hier den korrekten Wert Fest Verknüpfen.
 

Bushwacker

Aktives Mitglied
23. Oktober 2020
7
0
Hallo,

wir selbst sind seit heute ebenfalls davon betroffen.

Gibt es hier schon eine Alternative von JTL oder müssen wir alle Artikel mit Grundpreisen bei Amazon auslisten?

Beste Grüße
 

Patrick Braunstein

Moderator
Mitarbeiter
20. Februar 2020
157
30
Hallo,

wir selbst sind seit heute ebenfalls davon betroffen.

Gibt es hier schon eine Alternative von JTL oder müssen wir alle Artikel mit Grundpreisen bei Amazon auslisten?

Beste Grüße

Im Lister solltest du unter "Weitere Details Felde für Fläche / Einheit finden
Im Textfeld bitte den Inhalt des Produkts angeben und im Dropdown die Einheit.
 

Bushwacker

Aktives Mitglied
23. Oktober 2020
7
0
Bin jetzt mit dem Testen durch.

Leider ohne Erfolg.

Wobei es nicht nachvollziehbar ist. Wir haben Artikel die weisen den richtigen Grundpreis aus und andere halt nicht. Wobei die globalen Einstellungen im Lister ja für alle Artikel identisch sind.

@ Herr Braunstein: Haben Sie noch eine weitere Idee? Sonst müssen wir in den nächsten Tagen unsere Angebote erstmal entfernen.
 

BeniF

Sehr aktives Mitglied
27. September 2018
426
140
Amazon interessiert es nicht ob Grundpreise angezeigt werden.
Haben schon zig mal mit dem Verkäuferservice geschrieben - Fazit: Vergiss es - nimm die betroffenen Angebote raus bevor ne Abmahnung ins Haus flattert...
 

Patrick Braunstein

Moderator
Mitarbeiter
20. Februar 2020
157
30
Hallo Ihr könnt, wenn soweit alles richtig aussieht in der Wawi, bei Amazon die Uploads prüfen und schauen ob die Daten wie von euch gewünscht angekommen sind.
Wenn es sich dann im Artikel nicht ändert müsstet Ihr ein Ticket bei Amazon erstellen.
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
686
210
Wir haben jetzt auch eine Abmahnung vom VGU wegen fehlendem Grundpreis zu verschiedenen Artikeln (Im Soriment haben wir ca. 4500 Artikel) erhalten.
Der Grundpreis ist aber in der WAWI angegeben. Wir haben ein recht komplexes Prozedere bevor die Artikel an die Verkaufskanäle gehen.

Nützt dennoch nichts. Bei Amazon steht kein Grundpreis und es scheint keinen zu interessieren. Amazon selbst verkauft das Produkt in der BuyBox ebenfalls ohne Grundpreis.

Was zum Teufel soll das, muss ich mich jetzt von den schwarzen selbsternannten und heuchlerischen Gesetzeshütern wie eine Weihnachtsgans ausnehmen lassen?

Früher ein Bagadeldelikt, jetzt eine Goldgrube für Hyänen.


grundpreis-vorhanden.JPG

Kann ich denn irgendwie überprüfen (ohne sie einzeln durchzuschauen) welche Artikel auf Amazon keinen Grundpreis haben, um diese auszusortieren?
 
Zuletzt bearbeitet:

Patrick Braunstein

Moderator
Mitarbeiter
20. Februar 2020
157
30
Kann ich denn irgendwie überprüfen (ohne sie einzeln durchzuschauen) welche Artikel auf Amazon keinen Grundpreis haben, um diese auszusortieren?

In der Wawi kannst du Im Prinzip nur prüfen ob in den selbsterstellten Produktseiten überall die Felder für den Grundpreis gepflegt sind.

Ob diese Daten allerdings tatsächlich bei Amazon online sind musst du leider dennoch händisch prüfen.
Nicht immer wird eine Änderung am Artikel von Amazon akzeptiert. Hier muss dann umständlich per Supportfall bei Amazon um eine Änderung der Daten gebeten werden.
 

BeniF

Sehr aktives Mitglied
27. September 2018
426
140
Wir haben jetzt auch eine Abmahnung vom VGU wegen fehlendem Grundpreis zu verschiedenen Artikeln (Im Soriment haben wir ca. 4500 Artikel) erhalten.
Der Grundpreis ist aber in der WAWI angegeben. Wir haben ein recht komplexes Prozedere bevor die Artikel an die Verkaufskanäle gehen.

Nützt dennoch nichts. Bei Amazon steht kein Grundpreis und es scheint keinen zu interessieren. Amazon selbst verkauft das Produkt in der BuyBox ebenfalls ohne Grundpreis.

Was zum Teufel soll das, muss ich mich jetzt von den schwarzen selbsternannten und heuchlerischen Gesetzeshütern wie eine Weihnachtsgans ausnehmen lassen?

Früher ein Bagadeldelikt, jetzt eine Goldgrube für Hyänen.


Den Anhang 49914 betrachten

Kann ich denn irgendwie überprüfen (ohne sie einzeln durchzuschauen) welche Artikel auf Amazon keinen Grundpreis haben, um diese auszusortieren?

Nimm die Angebote aus Amazon und fertig.

Amazon interessiert es nicht. Wir haben selbst Wochenlang versucht die Grundpreise anzeigen zu lassen.... Zeitverschwendung.
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
686
210
In der Wawi kannst du Im Prinzip nur prüfen ob in den selbsterstellten Produktseiten überall die Felder für den Grundpreis gepflegt sind.

Ob diese Daten allerdings tatsächlich bei Amazon online sind musst du leider dennoch händisch prüfen.
Nicht immer wird eine Änderung am Artikel von Amazon akzeptiert. Hier muss dann umständlich per Supportfall bei Amazon um eine Änderung der Daten gebeten werden.

Hallo Herr Braunstein!

Sie sprechen von selbsterstellten Produktseiten. Ich kann nicht 6000 neue Produktseiten erstellen, wenn die Angebote bereits mit gleicher EAN bei Amazon existieren. Es verschwinden nach und nach die Grundpreisangaben, mittlerweile bei hunderten Artikeln.
Es sind diverse Mitbewerber betroffen und man kann das im Sellercenter schlicht nicht prüfen. Händisch prüfen ist Erbsenzählerei und absolut inakzeptabel.

Ich bin seit Tagen mit Amazon im Austausch. Ich unterhalte mich mit dem vierten Herrn Singh und der dritten Frau Kaur. Bedauerlicherweise sind die digitalen Übersetzer auf der anderen Seite der Erde nicht in der Lage den ausgelagerten indischen Support-Angestellten den Inhalt einer deutschsprachigen E-Mail sinngemäß wiederzugeben.
Die Antworten auf meine Anfragen sprechen Bände und die Rückrufbitten werden schlichtweg ignoriert.
Nicht umsonst ist die deutsche Sprache einer der schwierigsten der Welt. Nun ja, ich könnte auch einfach öfter mal ein Punkt setzen, keine Nebensätze mehr bilden und jeden Satz mit einem Subjekt beginnen - anderseits möchte ich jetzt auch nicht Linguistik studieren. Es nervt einfach!


Nimm die Angebote aus Amazon und fertig.
Amazon interessiert es nicht. Wir haben selbst Wochenlang versucht die Grundpreise anzeigen zu lassen.... Zeitverschwendung.

Nein so schnell gebe ich nicht auf.
Jetzt warte ich erstmal auf die Beantwortung meiner letzten E-Mail, welche ich mit der empfohlenen Vorgehensweise meiner Frau (Erzieherin) geschrieben habe, eine LRS angelehnte Strategie zu verfolgen.

PS.
Heute ist mir ein neuer Button im Sellercentral aufgefallen "Dashboard Angebotsqualität". Ob dass die Lösung aller Probleme ist... funktioniert aber noch nicht.
https://sellercentral.amazon.com/gp...de_DE&ref=efph_E2GNWMVK8URG8XT_relt_202010130

Ich habe gelesen, dass diese Problematik bereits seit Jahren besteht, was mich dann weniger überrascht hatte, als ich einen Onlineanbieter gefunden habe, der sich genau darauf spezialisiert hat, nämlich die Prüfung der Angebote auf Rechtssicherheit bei Amazon. Für uns mit über 200 € monatlich nicht verhältnismäßig.

Dann habe ich noch eine ERP (89€ im Monat für die gesamte ERP) gefunden die von Haus aus benachrichtigt, wenn Angaben bei Amazon fehlen, oder von Dritten verändert wurden. Was sagt man dazu. Huhu JTL, prüft doch bitte mal die Umsetzbarkeit. Technisch offenbar möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

chummer

Gut bekanntes Mitglied
17. August 2016
103
18
Ich bin seit 3 Wochen auch damit beschäftigt die Grundpreise eintragen zu lassen. Amazon stellt immer mal wieder ASINs um von €/Gewicht auf €/Stück obwohl die korrekten Werte bei unit_count und unit_count_type eingetragen sind. Es ist mühselig für jede ASIN gefühlt 5 Mal einen Fall aufzumachen bis man den richtigen dran hat und der das in 2 Minuten erledigt. Meist gibt es einfach Textbausteine blabla geht nicht, etc. Dann einfach negativ bewerten und Fall neu aufmachen. Sehr mühsam das Ganze aber es ist möglich.
 

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
188
Ich kann nicht 6000 neue Produktseiten erstellen, wenn die Angebote bereits mit gleicher EAN bei Amazon existieren. Es verschwinden nach und nach die Grundpreisangaben, mittlerweile bei hunderten Artikeln.
Es sind diverse Mitbewerber betroffen und man kann das im Sellercenter schlicht nicht prüfen. Händisch prüfen ist Erbsenzählerei und absolut inakzeptabel.

Ich habe gelesen, dass diese Problematik bereits seit Jahren besteht, was mich dann weniger überrascht hatte, als ich einen Onlineanbieter gefunden habe, der sich genau darauf spezialisiert hat, nämlich die Prüfung der Angebote auf Rechtssicherheit bei Amazon. Für uns mit über 200 € monatlich nicht verhältnismäßig.

Im Prinzip ist die kontinuierliche Überprüfung der eigenen Angebote bei Amazon aber durchaus von rechtsberatender Seite empfohlen. Einfach damit leben hilft halt einfach nicht weiter.

Und wer Amazons Sturheit kennt, der weiß, dass man das wirklich besser macht und die Angebot derweil offline nimmt, wenn sie sich nicht überarbeiten lassen. Und ja, kontinuierlich meint da wohl täglich. Und die rechtlichen Bedingungen sind halt wie sie sind. Wer damit Geld verdienen will, muss sich dem halt beugen oder rechtsmissbräuchlich handeln und akzeptieren, wenn es einen erwischt. Oder eben nicht auf eine Plattform setzen, die einem keinen sauberen Betrieb ermöglicht. Klingt blöde, ist aber so 💁‍♂️

Da kann ja erstmal JTL auch wenig dran ändern, die Problematik gibt es ja auch im Sellercentral oder per Flatfile
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
686
210
Im Prinzip ist die kontinuierliche Überprüfung der eigenen Angebote bei Amazon aber durchaus von rechtsberatender Seite empfohlen.
Ja darum geht es doch, man möchte den gesetzlichen Anforderungen nachkommen. Allerdings ist es ab einer gewissen Anzahl an Produkten nicht mehr zumutbar diese einzeln durchzuschauen. Technische Lösungen müssen her!

Wer damit Geld verdienen will, muss sich dem halt beugen oder rechtsmissbräuchlich handeln und akzeptieren, wenn es einen erwischt.
Nein keiner muss sich beugen und erst recht nicht rechtsmissbräuchlich handeln, man kann versuchen mit JTL Lösungen und Wege zu finden.

Da kann ja erstmal JTL auch wenig dran ändern, die Problematik gibt es ja auch im Sellercentral oder per Flatfile
Woher nimmst du diese Gewissheit? Kannst du ausschließen, dass das technisch für JTL nicht möglich ist?

Andere bekommen das doch auch hin, und ich halte große Stücke auf JTL :


oder

https://www.amalytix.com/kb/faq/#wie-kann-ich-die-grundpreisangabe-auf-amazon-uberwachen
 
Zuletzt bearbeitet:

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
188
Ja darum geht es doch, man möchte den gesetzlichen Anforderungen nachkommen. Allerdings ist es ab einer gewissen Anzahl an Produkten nicht mehr zumutbar diese einzeln durchzuschauen. Technische Lösungen müssen her!
Woher nimmst du diese Gewissheit? Kannst du ausschließen, dass das technisch für JTL nicht möglich ist?

Na klar wären technischen Lösungen toll, aber sie können ja nur monitoren. Wenn es selbst über die Sellercentral nicht vernünftig einstellbar ist, sondern nur über den Kundenservice, wie soll es dann ein Tool schaffen...

Mir ist völlig klar, dass das händisch nicht geht, aber das ist ja auch nicht mein Rat, sondern einer, der juristisch bei meinen Partnern oft ausgesprochen wurde. Und rechtlich interessiert es keinen bei einer Abmahnung, ob das noch zu handhaben ist...

War auch nur ein freundlicher Hinweis :) Ich würde mir Amazon eh nicht antun

Nein keiner muss sich beugen und erst recht nicht rechtsmissbräuchlich handeln, man kann versuchen mit JTL Lösungen und Wege zu finden.

Und da ist derzeit nicht wirklich möglich scheint und Amazon das recht willkürlich handhabt, ob es geht oder nicht, bleibt eben derzeit sowieso nur, das händisch zu beheben. Kann man sich drüber aufregen oder mit leben.
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
686
210
Was anderes habe ich auch nicht angenommen.

In diesem Punkt bist du mir voraus und hast meine anerkennende Bewunderung sicher. Vielleicht geselle ich mich auch bald zu dir.

Und was ist mit dem webbasierten Repricer? Ich nutze den und der zieht sich allerhand an Informationen und das quasi in Echtzeit.
 

SHAAN

Sehr aktives Mitglied
26. August 2020
686
210
Ich habe nun eine abschließende und eindeutige Antwort von Amazon erhalten.

In einem Absatz
"Manche Produkte werden vom Markeninhaber/Ersteller kontrolliert und die Darstellung des Produktes obliegt ihm."

In einem anderen Absatz
"Jeder Verkäufer ist für seine Angebote selbst verantwortlich."

Und es gibt keinerlei nennenswerte Kontrollmöglichkeiten, um seine Vielzahl an Angebote zu prüfen. Amazon kann nicht auf länderspezifische Gesetzesmäßigkeiten reagieren.

Was mich zu dem Schluss führt, dass die Abmahner nicht konsequent Amazon abmahnen, obwohl Amazon ebenfalls Anbieter der Produkte ist. Dies liegt offenbar im Eigeninteresse der Abmahner begründet. Im Umkehrschluss ist es gerade für Vereine die Abmahnen, eine moralische Grundverantwortung die nicht ausgeübt wird. Es wird nur da abgemahnt, wo es realistisch erscheint Geld zu verdienen. Dadurch wird das Problem allerdings nicht beseitigt. Im Gegenteil, es wird weiterer Nährboden für die Abmahner geschaffen. Was im Übrigen eine gute Rechtsgrundlage für eine Gegenanklage bieten könnte.

Tatsache ist doch, dass irgendwann sich ein Zahlendreher in Seattle Gedanken machen müsste und sich fragen würde "was soll eigentlich der Scheiß mit den ganzen Abmahnung aus Germany? Gebt das mal an die Jungs aus der Programmierung weiter und die Sache hat sich damit erledigt". Voraussetzung ist hier eben die Konsequenz der Abmahner, welche meiner Meinung nach stark in der Verantwortung stehen.


Ich habe nun mein

AmazonPremium-Konto, mein
JTL-eazyAuction und mein
JTL-Repricer gekündigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cassiopeia

Sehr aktives Mitglied
9. Mai 2017
474
74
Auch eine Frage zu der Problematik. Wie müsste ich bei "Weitere Details" die Angaben machen wenn ich einen Grundpreis "Preis pro 100g" angeben möchte ?
Aktuell bekomme ich immer die Meldung

"Im "Fläche/ Einheit"-Feld muss ein Wert angegeben sein.|Im "Maßeinheit der Fläche/ Einheit"-Feld muss ein Wert angegeben sein"

Aber ich habe keine Fläche, ich habe ein Produkt was aus Kapseln besteht und möchte angeben "Preis pro 100g". Soll ich dann Stück angeben weil es Gramm nicht gibt ?

2021-01-20 20_22_46-.png2021-01-20 20_22_46-.png

Wäre es abmahnsicher eine Alternative wenn ich den Preis pro 100g im Produktnamen angebe ?

Aktuell steht in meinem AMA Angebot immer:

2021-01-20 20_27_35-Window.png
 
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