Jein, auch bei Soll-Versteuerung musst du die Überleitung der Zahlungen per 30.6. machen, wenn die Zahlung am 30.6. einging, aber auf dem Konto erst am 1.7. erscheint, die Erfassung also am 1.7. per 30.6. erfolgt.
Zahlungs- und Abgrenzungs-Datum bleibt der 30.6.
Steuereinstellungen anpassen.
Dann die ganzen bestehenden nicht gelieferten Aufträge steuerlich umstellen.
Und das so gut wie alles "von Hand" oder man macht 100 Workflows mit entsprechenden Fehlerquellen.
Also eine ganz andere Nummer als die Umstellung auf 5%/16% und wieder zurück.
Zahlungs- und Abgrenzungs-Datum bleibt der 30.6.
Steuereinstellungen anpassen.
Dann die ganzen bestehenden nicht gelieferten Aufträge steuerlich umstellen.
Und das so gut wie alles "von Hand" oder man macht 100 Workflows mit entsprechenden Fehlerquellen.
Also eine ganz andere Nummer als die Umstellung auf 5%/16% und wieder zurück.