Neu Ermittlung des GLD überdenken (durchschnittlicher EK) ... Verfälschung von Gewinnmargen / Statistiken etc.

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.827
1.545
Na ja, das was @Manuel Pietzsch da ankündigt klingt nach sehr transparenten Bewertungsmöglichkeiten. Der Durchschnitts-EK wird halt nicht nur bei Wareneingängen aktualisiert, sondern bildet immer in Echtzeit den durschnittlichen EK des aktuellen Bestands ab und alle Warenbewegungen sind mit Ihrem EK einzusehen und auswertbar. Damit lassen sich dann verschiedene Bewertungskriterien (auch im Nachgang und nach gewünschter Periode) anwenden.

Na ja, der dEP wie er bislang berechnet wurde und damit Lagermenge nach dEP ist wohl die älteste, einfachste und üblichste Art und Weise den Lagerwert zu bestimmen, da fragt kein Steuerprüfer weiter nach.


Du musst ja in Zukunft deshalb nicht Deine Bewertung verändern.

JTL ändert die Bewertungsmöglichkeit, nicht ich.


Die Ware ist ja grundsätzlich nach dem niedrigsten möglichen Wert zu bewerten.

Das ist mir neu, wurde noch nie so gemacht und 2 Steuerprüfungen haben nichts derartiges verlangt.


Mit der zukünftigen Logik hast Du dann einfach nur mehr Möglichkeiten Werte zu ermitteln.

Ne, weniger, denn den dEP habe ich nicht mehr.


Also aus ganz kaufmännischer Sicht, wie kann ich die Spanne zwischen VK und EK möglichst groß halten.

Warum sollte ich die Spanne "künstlich" möglichst groß halten ? Damit ich mehr Rabatte geben kann ??


Die alte Art und Weise war mir sympathischer, einfacher und klarer.
JTL hat in der Programmierung nur hier und da ein paar Fehlerchen drin in dem der dEP nicht neu berechnet und korrigiert wird und das Artikelkonto zu wenig Daten mitschleppt, aber ansonsten war es OK.

Und eine Aufrollung ist auch mit einem dEP möglich (auch Stichtagslagerwert), wenn man von 0 weg rechnet oder vom letzten Wareneingang von dem noch Ware am Lager liegt (aus Performancegründen).


Oder anders gesagt, mir kommt es schon so vor als ob mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.346
840
Warum sollte ich die Spanne "künstlich" möglichst groß halten ? Damit ich mehr Rabatte geben kann ??

Na ja, in der Regel machen wir das alle um Geld zu verdienen und das ist dann das alte Prinzip von Angebot und Nachfrage, was sich ja aktuell ganz gut beobachten lässt.

Steigen die Endverbraucher-Preise und Du hast Bestand, macht es ja relativ wenig Sinn die Spanne "künstlich" klein zu halten, schließlich kostet Lagerhaltung und Kapitalbindung auch Geld und alles drumherum wird auch im Einkauf teurer.
Wenn sich das ganze umdreht, wird auch keiner bei Dir kaufen, damit Deine Spanne bestehen bleibt, sondern Du musst mit der Spanne runter, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die alte Art und Weise war mir sympathischer, einfacher und klarer.
JTL hat in der Programmierung nur hier und da ein paar Fehlerchen drin in dem der dEP nicht neu berechnet und korrigiert wird und das Artikelkonto zu wenig Daten mitschleppt, aber ansonsten war es OK.

Und eine Aufrollung ist auch mit einem dEP möglich (auch Stichtagslagerwert), wenn man von 0 weg rechnet oder vom letzten Wareneingang von dem noch Ware am Lager liegt (aus Performancegründen).


Oder anders gesagt, mir kommt es schon so vor als ob mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Was meint Ihr mit dEP? Durchschnitts Einstandspreis?

Denn ich lese aus dem Beitrag von @Manuel Pietzsch nichts anderes raus, als dass genau das passiert, es wird vereinheitlicht und die Lagerbuchführung glattgezogen, an bilanzielle Erfordernisse angepasst und das von Dir beschriebene Verhalten dargestellt.

Wenn man in Richtung GoBD will (muss), ist das der einzige Weg.

Ansonsten bist Du mit der geplanten Variante einfach nur dichter am Marktgeschehen, weil der GLD nur den Zeitpunkt des letzten Einkaufs abbildet und der aktuelle Durchschnitts-EK die aktuelle Entwicklung berücksichtigt und nachzieht.

Oder anders ausgedrückt, steigen die EK-Preise, steigt der Durchschnitts-EK konstant (vorausgesetzt, es gibt Abverkäufe), der GLD aber eben nur am Tag des Einkaufs. Gleiches gilt für fallende Preise.

Bilanziell darfst Du, egal wie die Software arbeitet, eigentlich sowieso nur den niedrigsten Wert ausweisen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.827
1.545
Bestandsführung funktioniert heute "holprig" aber doch.

Aber es geht um den Wert:
Langfristige Änderung (nach 1.6)
  • Der durchschnittliche Einkaufspreis eines Artikels wird aus den offenen Wareneingängen berechnet: SUM(Wareneingang.EKEinzel * Wareneingang.OffeneMenge) / SUM(Wareneingang.OffeneMenge)
  • Damit entspricht der Ø EK immer dem Ø Wert der Ware im Lager
  • Die Berechnung des Ø EK kann jederzeit nachvollzogen und nachgerechnet werde (im Vergleich zum aktuellen GLD)

Dies kann entsprechende Preissprünge verursachen.


  • Versende ich einen Auftrag kenne ich die Warenausgänge zu jeder Position und somit den Wert der dazugehörigen Wareneingänge

Das hat auch zur Folge, dass wenn der 10 Euro Artikel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert, die WAWI den 100 Euro Aritkel heranzieht, den du dann für 50 Euro mit erheblichem Verlust verkaufst und das mit ziemlichem "Aha-Effekt" direkt im Auftrag / Rechnung sehen wirst und dich dann fragst welcher deiner Verkäufer das wohl verbock hat ?
Mit der alten Methode wären beide Artikel jeweils 55 Euro wert die du bedenkenlos zum entsprechenden VK verkaufen könntest.
Ich sehe nicht was daran falsch sein sollte.
Kommt dieser 55 Euro Artikel vom Kunden wieder retour ans Lager, dann muss er mit dem Wert von 55 Euro wieder eingebucht werden, weil dies der reale Wert dieses 1 Stücks ist.


  • Überlegung ist hier zwischen einem kalkulatorischen EK (der zum Zeitpunkt der Auftragserstellung verwendete Ø EK) und dem tatsächlichen EK (der EK aus dem Wareneingang der nach Auslieferung bekannt ist) zu unterscheiden

Und dann wird die Bewertung von Warenausgängen schon ziemlich schwierig.


Gut - ich bin kein Finanzexperte, habe das nicht studiert, aber es kommt mir ziemlich seltsam und nicht zu Ende gedacht vor. Was JTL heute macht funktioniert heute schon grundsätzlich mit Einschränkugen.

-> Mir wäre die alte Berechnung lieber, mit Korrektur von Versäumnissen die man nun mal nachholen könnte. Es wäre weniger Aufwand für JTL und für uns keine Umstellung.
 

wawi-dl

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29. April 2008
5.956
573
Vielen Dank an @Manuel Pietzsch und @Enrico W. ... so macht Forum Spaß :love:

@Manuel Pietzsch
Hast du vielleicht eine Antwort, auf meine Frage zwischen den Zeilen? Ich meine da mal etwas gesehen/gehört zu haben.
Hat JTL nicht geplant, für VK-Preise (jeweils für die Plattformen, Webshop/eBay/Amazon) einen Editor zu schaffen, bei dem man Berechnungsformeln hinterlegen kann, dass sich VKs automatisch neu berechnen, wenn sich dEK/GLD ändert?
Das würde mir als Verkäufer schon mal vieeeel Arbeit abnehmen.


@SebiW
Danke dir für die Rechenbeispiele, wie schon gesagt kann ich deinen Standpunkt ja auch irgendwo nachvollziehen.
Ich denke du musst mal auf meine Seite kommen und schau auf der anderen Seite durch die Brille :D

Klaro könnte ich die 7.000 Einheiten zum Misch-VK verkaufen, aber genau das möchte ich ja nicht.
Ich hab in der Tat mein Lager teilweise vollgepumpt, ich kann von den Beständen locker 6 Monate überstehen, warum soll ich denn dann den VK hochtreiben?
Meine Marge passt doch, ich kann zum günstigeren VK verkaufen, aber kann dadurch jetzt viel mehr Kunden gewinnen.

OK, man müsste natürlich wissen, was ich unter dem Strich an Erlöse letztlich gehabt hätte, wenn ich zum günstigen VK vs. Misch-VK verkaufe, ist aber die Glaskugel.

Aus dem Grund wollte ich eben erreichen, dass der dEK erst wechselt, wenn die vorherige Charge weg ist, die Konkurrenz musste bis dahin lange teurer verkaufen.
Man schafft sich dadurch ja einen Wettbewerbsvorteil ... wir kaufen leider oft Großmengen 3/6/12 Monate Reichweite.


@MichaelH
Das hat auch zur Folge, dass wenn der 10 Euro Artikel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert, die WAWI den 100 Euro Aritkel heranzieht, den du dann für 50 Euro mit erheblichem Verlust verkaufst und das mit ziemlichem "Aha-Effekt" direkt im Auftrag / Rechnung sehen wirst
Diese Aussage kann ich so nicht ganz stehen lassen, wenn man FIFO betrachtet.
Kunde A kauft Montag, er bekommt Artikel EK 10€, VK passend dazu ... die Charge ist dann weg, EK steigt jetzt auf 100€, es ist aber KEIN Versand erfolgt.
Kunde B kauft Freitag, er bekommt aber Artikel EK 100€ + VK dazu, folglich stimmt es dann wieder, wenn sich der EK immer passend ändern würde, wenn die Ware weg ist.

Was den Lagerwert betrifft, da würde ich die bestätigen, ich wüsste nicht dass man sagen kann ich nehme den günstigeren der beiden, ebenso kann ich ja nicht ohne weiteres einfach meinen Lagerbestand "abwerten nach x Jahren",
ich meine dazu ebenfalls mal scharfe Töne gelesen zu haben, dass dies eben nicht so einfach und erlaubt ist ... da steht dann schnell das Finanzamt auf der Matte und will Begründung wissen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.827
1.545
Diese Aussage kann ich so nicht ganz stehen lassen, wenn man FIFO betrachtet.

Ja und Nein, daher hatte ich vorher geschrieben ob dieser 10 Euro Artikel reserviert wird oder nicht ?
Denn ich hoffe du hast vertanden, dass in dem Beispiel der 10 Euro Artikel für 20 Euro verkauft wird und der 100 Euro Artikel für 110 Euro, der Kunde mit dem 20 Euro VK, aber dann tatsächlich den für 100 Euro geliefert bekommt.
Natürlich sind 10 / 100 Euro ein extremes Beispiel, trifft aber den Kern der Sache, bezogen auf den jewiligen Auftrag und dessen Marge.
 

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
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Hückelhoven
Huhu,

Boah was für Feedback. Ich hätte da aber eh noch ein paar Meinungen dazugenommen. Bevor wir das umsetzen könnte ich mir einen digitalen Think Tank mit euch vorstellen zu dem Thema. Ich mach das ja nicht für mich 😃

Dann entscheiden wir einfach gemeinsam und schauen, dass wir eine gute Lösung für alle finden. Wer hätte denn Lust und Zeit dazu? Dann würde ich das fürs kommende Jahr organisieren.

Gruß Manuel
 
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Verkäuferlein

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29. April 2012
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840
-> Mir wäre die alte Berechnung lieber, mit Korrektur von Versäumnissen die man nun mal nachholen könnte. Es wäre weniger Aufwand für JTL und für uns keine Umstellung.
Wenn ich das richtig verstehe, kannst Du ja nachwievor auch den GLD errechnen.

Ehrlich gesagt muss man auch unterscheiden, welche Werte man zur kalkulatorischen Bewertung heranzieht und welche Werte zur Bilanzierung.

Nur auf Basis des GLD Angebote für noch zu kaufende Ware zu kalkulieren kann genauso zu Problemen führen, wie auf Basis des Durchschnitts-EK. Es muss halt wirklich eine Bewertungsmethode gefunden werden, die konstant durchgezogen wird bzw. die Möglichkeit bestehen, mehrere Werte auch rückwirkend zu errechnen.

Was den Lagerwert betrifft, da würde ich die bestätigen, ich wüsste nicht dass man sagen kann ich nehme den günstigeren der beiden, ebenso kann ich ja nicht ohne weiteres einfach meinen Lagerbestand "abwerten nach x Jahren",
ich meine dazu ebenfalls mal scharfe Töne gelesen zu haben, dass dies eben nicht so einfach und erlaubt ist ... da steht dann schnell das Finanzamt auf der Matte und will Begründung wissen.
Im Zweifelsfall ist dann vorher etwas schief gelaufen, was man korrigieren sollte, was dann eben auch exakt die Begründung ist.

Man kann nicht, man muss sogar, wenn ich das richtig interpretiere. Nennt sich Niederwertsprinzip und muss in der Handelsbilanz, welche als Grundlage für die Steuerbilanz herangezogen wird (Handelsbilanz und Steuerbilanz müssen nach gleichen Kriterien bewerten) angewandt werden (bin kein Steuerberater und kein Bilanzexperte, so dass man das natürlich mit den Fachleuten abstimmen muss):

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Niederstwertprinzip.html
https://refa.de/service/refa-lexikon/niederstwertprinzip
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__253.html


Handelsgesetzbuch
§ 253 Zugangs- und Folgebewertung​

....
(4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.
(5) Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 5 oder 6 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten.
...

Boah was für Feedback. Ich hätte da aber eh noch ein paar Meinungen dazugenommen. Bevor wir das umsetzen könnte ich mir einen digitalen Think Tank mit euch vorstellen zu dem Thema. Ich mach das ja nicht für mich 😃

Dann entscheiden wir einfach gemeinsam und schauen, dass wir eine gute Lösung für alle finden. Wer hätte denn Lust und Zeit dazu? Dann würde ich das fürs kommende Jahr organisieren.

Finde ich gut, jeder hat ja immer nur einen eingeschränkten Blickwinkel und am Ende siegt halt die Schwarm-Intelligenz. :)
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.827
1.545
Huhu,

Boah was für Feedback. Ich hätte da aber eh noch ein paar Meinungen dazugenommen. Bevor wir das umsetzen könnte ich mir einen digitalen Think Tank mit euch vorstellen zu dem Thema. Ich mach das ja nicht für mich 😃

Dann entscheiden wir einfach gemeinsam und schauen, dass wir eine gute Lösung für alle finden. Wer hätte denn Lust und Zeit dazu? Dann würde ich das fürs kommende Jahr organisieren.

Gruß Manuel

Ich bin da weniger hilfreich, habe nicht studiert.
Ich habe im Wesentlichen Alles gesagt was ich zu sagen habe.

1) Manuel, du solltest erst mal mit einem Fachmann der das studiert hat über die Konsequenzen und Notwendigkeiten diskutieren wie man die aktuellen Lücken einfach schließen könnte und
2) welche tatsächlichen Änderungen notwendig werden, wenn ihr auf die Einzelbewertung umstellt.
3) Inklusive der Umstellung der Bewertung und wie mit der Differenz daraus umgegangen werden muss, z.b. die Differenz vom 31.12. 23:59 auf 1.1. 0:01.
Und nein, ich finde nicht, dass dies jeder Einzelne von uns mit seinem Steuerberater besprechen sollte.
Es gibt klare Modelle der Abläufe und der Lagerbewertung die eine WAWI kann und dies muss verständlich und klar dargestellt werden.

-> Und dann hast du eine Basis die du uns präsentieren kannst die wir ggf. diskutieren können.
Ansonsten müssen wir uns hier mit Halbwissen herumschlagen, inkl. meinem Halbwissen, denn an eure neue Methode habe ich nur eine dumpfe Erinnerung aus Anfang der 1990er Jahre und da gab es eine monatliche Überleitung der Verbrauchswerte und eine Abstimmung und Bewertung in der FIBU (als Kontrolle und Nachweis), weil man den Lagerwert nicht mehr "einfach so" bestimmen kann.

Während die aktuell Methode unstrittig ist, denn ansonsten würden alle JTL-Kunden bis heute die Bewertung falsch machen und das kann ja wohl nicht der Fall sein.
 
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Enrico W.

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Meine 10 Cent dazu: Je öfter ich mir alle Kommentare durchlese, desto mehr glaube ich, dass ihr alle Recht habt und dass BEIDE Darstellungen/Ermittlungen wichtig wären - oder zumindest eine Option, die Festlegt, auf welche Weise die Berechnung erfolgen sollte.
 
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MichaelH

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17. November 2008
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Meine 10 Cent dazu: Je öfter ich mir alle Kommentare durchlese, desto mehr glaube ich, dass ihr alle Recht habt und dass BEIDE Darstellungen/Ermittlungen wichtig wären - oder zumindest eine Option, die Festlegt, auf welche Weise die Berechnung erfolgen sollte.

Wenn JTL zu wenig Arbeit hat, dann ja.
Ansonsten wäre es eine große Hilfe die aktuellen Lücken erstmal zu schließen, damit wir bald mal etwas haben und nicht erst in ein paar Jahren.

Modernes zeitgemäßes Artikelkonto mit allen Daten und Möglichkeiten (inkl. Export aller Lagerbewegungen)
Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhafter Datenlage.
Bestellwesen ausbauen.

Und wenn das alles erledigt ist, dann kann man sich gerne mal über eine neue Lagerbewertung hermachen ... und ihr könnt in alle diese neuen Programmteile die 2. Bewertungsmethode einbauen.
 

SebiW

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2. September 2015
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Meine 10 Cent dazu: Je öfter ich mir alle Kommentare durchlese, desto mehr glaube ich, dass ihr alle Recht habt und dass BEIDE Darstellungen/Ermittlungen wichtig wären - oder zumindest eine Option, die Festlegt, auf welche Weise die Berechnung erfolgen sollte.
Sehe ich genau wie Du. Ich hoffe das meine etwas mathematischen Posts meine Meinung da rüberbringen konnten. Jede der Varianten ist valide, jede hat Vor- und Nachteile. Das einzige was nicht passieren darf ist das man das Vorgehen vermischt. Kurz: wenn Ihr da etwas ändert, egal in welche Richtung, braucht es für jeden der beiden Wege eine buchhalterisch sauberen und nachvollziehbaren Migrationspfad.
 
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MichaelH

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17. November 2008
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Und bezüglich meiner baldigen Verbesserungswünsche, ein Beispiel dazu, unzählige Male diskutiert und nichts aber auch rein gar nichts wurde in all den Jahren gemacht und dann soll mir mal einer erklären wie man mit dieser Anzeige und den Möglichkeiten die darin geboten werden ein Problem ausfindig machen soll.

Viel Spaß, ich habe diesen Spaß seit und je und fand noch nie Gehör.

Und das gipfelte dann sogar darin, dass man diese Anzeige entfernen wollte, weil die braucht man ja nicht mehr, weil es WMS gibt.
Lachhaft.
 

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Verkäuferlein

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29. April 2012
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https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__253.html

Ein Zitat wäre schön, beim schnell drüberlesen finde ich Nichts das sich auf den Lagerwert bezieht ...

Das Zitat / Auszug steht in dem Beitrag direkt unter dem Link. ;)
Absatz 4 ist im Kern interessant.

https://forum.jtl-software.de/threa...winnmargen-statistiken-etc.171512/post-928955

Ansonsten gibt es ja einige Baustellen, was das grobe Thema "Lagerbuchführung" inkl. Kalkulation und Bewertung angeht.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, stimmt JTL sich mittlerweile ja auch mit Wirtschaftsprüfern ab, was die kaufmännischen Abläufe angeht.

Es wäre insofern auch ganz gut, wenn dann entsprechende Standardabläufe durchdacht werden und nicht nur programmiertechnisch, sondern auch als Standardablauf mit im Guide benannt würden.

Also z.B.
Was muss ich beachten, um eine saubere Lagerbewertung nach XY durchzuführen, um den korrekten Bestandswert für meine Bilanz zu erhalten.

Meine 10 Cent dazu: Je öfter ich mir alle Kommentare durchlese, desto mehr glaube ich, dass ihr alle Recht habt und dass BEIDE Darstellungen/Ermittlungen wichtig wären - oder zumindest eine Option, die Festlegt, auf welche Weise die Berechnung erfolgen sollte.

Sehe ich auch so.

Im ersten Schritt geht es darum zu vereinheitlichen und Struktur reinzubringen und im Zweiten Schritt dann verschiedene Auswertungen und Berechnungen durchführen zu können und auch gegenüberstellen zu können.
 
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MichaelH

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17. November 2008
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Das Zitat / Auszug steht in dem Beitrag direkt unter dem Link. ;)
Absatz 4 ist im Kern interessant.

"der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag "

D.h. aber nicht, dass es der günstigste EK ist nach dem bewertet werden kann/soll/muss, sondern wenn schon dann der letzte, sofern dieser tatsächlich marktrelevant und feststellbar ist.
Bei 1000en von Artikeln wünsche ich dir dazu viel Vergnügen bei der Arbeit. ;)
 

Verkäuferlein

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29. April 2012
2.346
840
"der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag "

D.h. aber nicht, dass es der günstigste EK ist nach dem bewertet werden kann/soll/muss, sondern wenn schon dann der letzte, sofern dieser tatsächlich marktrelevant und feststellbar ist.
Bei 1000en von Artikeln wünsche ich dir dazu viel Vergnügen bei der Arbeit. ;)

Hast Du keine aktuellen Einkaufspreise in Deiner Wawi hinterlegt?

Außerdem geht es ja noch weiter:
"Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben."

Oder auf gut Deutsch: "Was letzte Preis?" :D

Ist kompliziert ausgedrückt, aber im Endeffekt ist das (auch laut der anderen verlinkten Texte) gleichbedeutend mit vergleichen zwischen tatsächlichem EK, GLD/Durchschnitts-EK und aktuellem EK und dann den niedrigsten davon zur Bewertung verwenden.

Am Ende musst Du halt gut begründen können, was, warum und wie du bewertet hast.

Das FA freut sich zwar, wenn Du höher bewertest, aber Geldgeber, Teilhaber, Unternehmenskäufer, etc. können Dir dafür halt aufs Dach steigen und am Ende des Tages kann Dir dafür theoretisch auch die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung aberkannt werden, weil nicht HGB-konform, bis hin zur Bilanzfälschung (vgl. z.B. Wirecard).

Wie gesagt, alles keine Rechts- oder Steuerberatung sondern meine freie Interpretation mit dem Tipp, das von Fachleuten beurteilen zu lassen und ggf. zu korrigieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.827
1.545
:D ne, also da schießt du mit Kanonen auf Spatzen.

Ich teile deine Interpretation des Textes überhaupt nicht und dein Vergleich mit Wirecard hinkt hin wie her, weil wir physische Waren die am Lager liegen handeln.
Auch habe ich weder Geldgeber, noch Teilhaber und wenn mir ein Unternehmenskäufer aufs Dach steigen will, dann soll er eine andere Firma kaufen und wenn er das Vermögen abwerten will, dann steigt eben der Verkaufspreis der Firma, unterm Strich bekomme ich das Gleiche.

So wie es heute läuft mit Bewertung lt. dEP ist es absolut in Ordnung und deckt Preisschwankungen ab.

Und nein, wir pflegen nicht alle aktuellen Preise für über 1000 Artikel die von mehreren Lieferanten geliefert werden können, wir haben ca. 50 regelmäßige Lieferanten, sondern eine Bestellung ist immer eine Preisanfrage wodurch wir aktuelle Preise erhalten und dort wo nötig machen wir ggf. eine Preisanfrage auf Jahreskontingent oder senden sie an mehrere Lieferanten.

Und zu "Oder auf gut Deutsch: "Was letzte Preis?"" dann müsstest du für alle deine Preise den zum 31.12. gültigen EK haben, hinterlegt beim Artikel, unabhängig vom Lieferanten, denn ein EK aus der Historie der Einkäufe nützt dir nichts. In weiterer Folge müsstest den dEP der WAWI auf diesen Bewertungs-Preis ändern.
Tippst du das heute manuell rein oder lässt du tippen ?

Also du bist so ziemlich auf dem Holzweg oder bilanzierst schon heute nicht HGB-konform.
Daher aufpassen.

Wie gesagt, alles keine Rechts- oder Steuerberatung sondern meine freie Interpretation mit dem Tipp, das von Fachleuten beurteilen zu lassen und ggf. zu korrigieren und in der WAWI zu korrigieren. ;)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.827
1.545
Etwas OffTopic, aber trotzdem mit Bezug zu meinem Post#33.

Wenn ich mir das ansehe: https://www.jtl-software.de/blog/loesungen-von-jtl/e-commerce-to-go
und mein Bildchen von Post#33 dann darf sich niemand wundern warum man frustriert ist, einerseits keine 4 Kommastellen in 13 Jahren erhalten zu können und ein dEP der nicht 0,00 Euro ist, dafür aber eine mobile WAWI in 2021 für Android und iPhone. Vielleicht könnte mal einer davon eine andere Programmiersprache lernen und aushelfen ? Sollte keine Hexerei sein ...

Besten Dank für euer Verständnis !

;)
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
@MichaelH
Ich glaube jeder hat deinen Unmut verstanden, bleib cool und freu dich daran, dass ich durch mein Thema jetzt endlich "etwas" bewegen konnte :)

Ich muss auch sagen, bin viele Jahre hier im Forum aktiv, aber erst seitdem damals z.B. Rico sehr aktiv war, dann jetzt Enrico, Dominic und vor allem Manuel, geht auch in vielen Bereichen mal etwas mehr.
Gerade solche Angebote von Manuel finde ich klasse, stimme dir aber zu, dass man ohne Expertenwissen nichts umsetzen kann, WIR können in solch einem Termin nur unsere "Wünsche" äußern.

Sofern man dann auch noch eine Einstellungsmöglichkeit erhält wie von Enrico, finde ich das klasse.
 
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RCFOX

Aktives Mitglied
23. Juli 2019
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Hallo zusammen, gerne wollte ich dieses Thema hier nochmals aufgreifen.

Denn aktuell scheint es hier in der WaWi nach wie vor ein Handicap was den dEK und vor allem die Gewinnermittlung anbelangt.
Wie ist der Stand der von @Manuel Pietzsch angekündigten Änderungen?!


Vor allem wenn man auch noch einen weiteren Aspekt mit einbringt, nämlich der Punkt Überverkäufe.

Beispiel:
Artikel A befindet sich noch 5x auf Lager dEK = 150,-€
Nun gab es eine Preissenkung oder aber Aktion eines Lieferanten wird der Artikel A nun für 100,-€ vom Lieferanten verkauft.
Wir haben diesen Artikel nun 10x nachbestellt und die Ware befindet sich im Zulauf.
Bevor diese nun jedoch eintrifft, haben wir mit der Option Überverkauf der WaWi bereits 8x diesen Artikel verkauft.

Problem: Die Marge / Gewinn für die ersten 5x der verkauften Artikel stimmt, für die 3x welche sich noch im Zulauf befinden, jedoch in keiner Weise, da hier der dEK ebenfalls für die Gewinnermittlung herangezogen wurde. Was natürlich absolut FALSCH ist.
Auch wenn die Auslieferung nun nach erfolgtem Wareneingang erfolgt, und die Rechnung geschrieben wird, ändert sich der Gewinn dennoch nicht. Somit ist die ganze Statistik zum Gewinn hinfällig und falsch. Auch wenn der dEK nun wieder stimmt, hilft das für die Gewinnermittlung bei Überverkauf nicht weiter!


Ich hoffe hier gibt es bald eine Lösung und vor allem eine Rückmeldung...!
Danke schon mal und Grüße
 
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