Auch hier möchten wir uns mal einschalten... wir sind schon länger dran das Thema umzusetzen. dies scheint aber nicht so einfach zu sein. Ebay hat jetzt einen Extra Bereich dafür eingerichtet hier deren Nachricht dazu:
in unserem letzten Verkäufer-News haben wir wichtige Details zur bevorstehenden Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geteilt. Falls Sie es verpasst haben, die GPSR tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und führt spezifische Informationen zur Produktsicherheit ein, die Unternehmen beim Verkauf an Käufer in der Europäischen Union (EU) und Nordirland bereitstellen müssen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Verkäuferportal.
Sie können jetzt damit beginnen, die Verordnung zu erfüllen, indem Sie Herstellerangaben hinzufügen.
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Fügen Sie die notwendigen rechtlichen Informationen zu Ihren Angeboten einzeln oder gebündelt hinzu. Dazu gehören der Name und die Kontaktdaten des Herstellers und, falls das Produkt nicht in der EU hergestellt wurde, die Angaben einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person oder Stelle.
Einzelnes Angebot erstellen oder überarbeiten
Während Sie einen neuen Artikel einstellen, stoßen Sie auf den Abschnitt „Produkthinweise”. Falls Sie ein bestehendes Angebot überarbeiten, gelangen Sie zum selben Abschnitt, indem Sie die Seite „Aktive Angebote" im Verkäufer-Cockpit Pro aufrufen. Im Dropdown-Menü „Aktionen” neben Ihrem Angebot wählen Sie „Bearbeiten” aus.
Wählen Sie den Schalter neben „Produkthersteller”.
Fügen Sie bitte die Informationen des Herstellers hinzu. Falls erforderlich, auch die Angaben der in der EU oder Nordirland ansässigen, verantwortlichen Person.
Angebote gebündelt einstellen oder überarbeiten
Greifen Sie im Vekräufer-Cockpit Pro auf das Tool zum gebündelten Bearbeiten zu, wählen Sie aus dem Dropdown-Menü „Produkthinweise”und fügen Sie alle angeforderten Informationen hinzu.
Eine andere Möglichkeit ist, die aktualisierten Vorlagen herunterzuladen, die in den Berichten im Verkäufer-Cockpit Pro oder auf der Merchant Integration Platform (MIP) verfügbar sind. Die Vorlagen haben neue Spalten für die Informationen, die Sie hinzufügen müssen.
Wenn Sie die Anwendung eines Drittanbieters verwenden, um Ihre Angebote bei eBay zu verwalten, wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um herauszufinden, wie er Ihnen helfen kann, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
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Die Verordnung zur Produktsicherheit erfordert auch, dass Sie die notwendigen Details zur Produktsicherheit und Compliance Ihren Angeboten hinzufügen. Wir möchten Sie dabei unterstützen und werden dazu neue Funktionen einführen. Wir werden Sie informieren, sobald sie verfügbar sind.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. eBay kontaktieren
Aus unserer Sicht ist es mit der WAWI nicht möglich dieses, von Ebay bereit gestellte Formular, zu befüllen. Wird es dazu in absehbarer Zeit eine technische Lösung geben?
Wie sollen wir uns verhalten??
Da wir alle bald deutlich mehr Geld für die "Mitgliedschaft" im JTL Universum zahlen müssen, wäre es sehr schön wenn Ihr ausnahmsweise mal etwas schneller als gewohnt loslegen würdet solche Sachen zu regeln oder wenigstens zu Antworten!
Nicht jeder von uns Händlern kann sich den Umsatzausfall oder alternativ die Strafen leisten, weil es keine technische Lösung gibt.
Hier besteht dringender HANDLUNGSBEDARF seitens JTL