Defektretoure nicht angefragt und unfrei gesendet

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Jolo
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Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
Servus!

Mal angenommen ein Kunde schickt ein defektes Teil ohne vorherige Ansage einfach unfrei zurück, kann das was berechnet werden? Oder bleibt man auf den Kosten dann auch noch hängen?
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zunächst wäre wichtig zu wissen, ob der Händler das Widerrufs- oder das Rückgaberecht verwendet.

Nächste Frage wäre dann: wann schickt der Kunde die Ware zurück? Innerhalb seines Widerrufs- oder Rückgaberechts? Später?

Und vielleicht auch nicht ganz unwichtig: wie schickt der Kunde die Ware zurück? Einfach "nur" unfrei mit DHL oder hat er für den 10-Euro-Artikel eine Spedition beauftragt? 8)
 

Schneiderhaus

Aktives Mitglied
18. Februar 2008
126
0
na das ist kein einfacher fall

hat der kunde denn in die sendung was beigelegt, das er die defekte ware getauscht haben möchte oder das er vom kauf zurücktritt?
nach aktuellster rechtsprechung muss der kunde schon dem händler mitteilen was er möchte.

http://www.shopbetreiber-blog.de/20...sendung-zaehlt-nicht-als-widerruf-des-kunden/

man kann den kunden darum bitten nicht unfrei zurück zu senden aber er hat das recht es trotzdem zu tun
vorschreiben wie er zurück zu senden hat kann man dem kunden in keiner weise
wie gesagt nur darum bitten es in einer bestimmten weise zu tun

wegen dem schadenersatz wird es dann aber richtig kompliziert
da gibt es ja nur einen weg, dem kunden muss unsachgemässer umgang mit der ware nachgewiesen werden.

keine rechtsberatung
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Hi,
erstmal hat der Kunde eine Pflicht zur Schadensminderung.
Das Strafporto geht immer auf Kosten des Kunden.
Ein Paket bei DHL kostet 6,90, eine unfreie Rücksendung 12,-EUR, die Differenz muss der Kunde tragen.

Ganz wichtig ist dann was der Kunde will.
Gewährleistung oder Widerruf.
Bei Gewährleistung ist man in jedem Fall dran, da geht kein Weg dran vorbei dem Kunden die Rücksendekosten (nicht die Mehrkosten für das Strafporto) zu ersetzen.
Widerruft er, gelten die üblichen Regeln, also Rücksendekosten ab 40,-EUR Warenwert (auch hier natürlich nicht die Differenz fürs Strafporto)

Wenn er irgendwas schriftliches dabeigelegt hat genau lesen und ggf nochmal schriftlich nachfragen auf welcher Basis er die Ware zurückgibt. Widerruf oder Gewährleistung.
Bei Gewährleistung hat man allerdings das Recht auf Nachbesserung, d.h. hier kann der Kunde erstmal keine Rücknahme verlangen.
Besteht er darauf keine Nachbesserung zu wollen, muss man Ihm klarmachen dass er dann einen Widerruf tätigen muss (zumindest wenn der Warenwert unter 40,-EUR ist) :wink:
Also bei so Formulierungen "schicke ich zurück weil kaputt" immer erstmal schriftlich mit dem Kunden klarstellen was er will.

Gruß Thomas
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0

Muss ich nicht, dem ist 100% so. Ist längst mit unserem Hausanwalt abgeklährt und z.B. die Justiziare von TS sind der gleichen Ansicht.

Es besteht immer eine Schadensminderungspflicht, stell dir mal vor da schickt dir jemand Ware von 40,-Euronen per Kurier zurück. Dann hättest du schnell 50 bis 100Euronen am Bein.
Keine Chance für einen Kunden solche unnötigen Mehr-Kosten durchzudrücken.
Man kann unfreie Sendungen nicht ablehnen oder den Kunden zwingen irgend einen bestimmten Rücksendeweg zu wählen, aber für durch den Kunden unnötigerweise verursachte Kosten muss dieser aufkommen.

Wir ziehen die Differenz gundsätzlich ab, bisher haben selbst die übelsten Nörgelkunden gekniffen nachden sie einen "Termin mit ihrem Anwalt" hatten.

Noch ein Tip: Über Tomba-Express Prepaid-Paketmarken buchen. Man spart 80 Cent aufwärts (je nachdem wie viele man bucht) und kann die Mwst noch absetzen. Dann den Kunden anbieten dass sie bei Rücksendungen über 40,-EUR einen "kostenlosen Paketschein" anfordern können. Wenn einer anfordet per PDF-Drucker die Paketmarke als PDF drucken und dem Kunden mailen.
Wir einmal als guter "Kundenservice" angesehen, zum Zweiten bietet man dem Kunden dann eine Rücksendemöglichkeit bei der er nicht in Vorlage treten muss. Damit ist das letze Argument dass ein Kunde bei unfreiem Rückversand hätte, nämlich die Vorlage der Kosten, auch weg.
Wer dann dieses Angebot nicht annimmt und unfrei zurücksendet, muss eindeutig für die Zusätzlichen Kosten aufkommen weil er massiv gegen die Schadensminderungspflicht verstösst.

Gruß Thomas
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
Das mit den Prepaid Marken ist eine Idee aber dann kann mir ja selben einen Schein mit Intraship erstellen und der Kunde soll es sich ausdrucken und dann auf das Paket kleben
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Hi,
macht Intraship eine Leitcodierung ?
Dann bekommst du irgendwann Stress mit DHL wenn du Paketscheine von dir zu dir adressiert ausstellst und die Pakete dann ausserhalb der Leitcodierten Route "rumschwirren".
Mache ich ab und zu per Easylog auch mal, aber einmal kommt dann nach ein paar Wochen eine Nachberechnung von 30Cent weil die Leitcodierung nicht gestimmt hat und von einem Kollegen habe ich schon gehört dass DHL ihm angekündigt hat die Konditionen zu kündigen wenn er weiterhin so häufig ausserhalb der Codierung arbeitet.

Gruß Thomas
 

Brauer-Medien

Aktives Mitglied
20. Oktober 2006
81
0
Wittmund
Zitat von Feuer-Shop:
Das mit den Prepaid Marken ist eine Idee aber dann kann mir ja selben einen Schein mit Intraship erstellen und der Kunde soll es sich ausdrucken und dann auf das Paket kleben

Dass solltest du tunlichst vermeiden, sprich mal mit deinem kundenberater wegen rücksendungen, ich glaube wir zahlen da 7 € und der DHL Fahrer holt die Ware beim KD ab klebt den Versandauftrag drauf und ab zurück zur Firma...

Einliefern kannst du mit Intraship nur im gleichen Depot bereich, evtl kannst du noch weitere Filialen Freischalten lassen, sonst geht das so wohl nicht....
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.757
15
Rücksendungen machen wir mit Hermes

Retour ist in 10 Sekunden erstellt und fertig

Abholen und Retour für ca 3 Euro Brutto..... Was will man mehr?
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von Brauer-Medien:
Einliefern kannst du mit Intraship nur im gleichen Depot bereich, evtl kannst du noch weitere Filialen Freischalten lassen, sonst geht das so wohl nicht....
Nö, das geht immer. Ich geb diverse Pakete manchmal auch außerhalb meines Depots ab... ebenso die Rücknahmen (gottseidank hab ich da nicht viel).

Viele Grüsse
Matze
 

derjoe

Gut bekanntes Mitglied
4. Januar 2007
520
18
Hamburg
AW: Defektretoure nicht angefragt und unfrei gesendet

Hallo,

jetzt wärme ich diesen nochmal auf.

Wir haben nur einen Vertrag mit GLS. Bei Buchung einer Abholung kostet dies netto 5.80 + 5.-
Unfrei mit Post / DHL kostet dies 12.- brutto. Also kein großer Unterschied, außer die lästigen Einzelquittungen.

Wenn die Ware leicht ist und wir manchmal EUR 4.- ins Paket legen, haben wir gar keinen Beleg.

Jetzt habe ich auch mal zum Testen Online Paketmarken bei Tomba besorgt. Ist vom Prinzip ja auch nichts anderes als eine DHL Onlinefrankierung, wie sie jeder machen kann.

Habe allerdings in deren AGB danach gelesen, dass ein angemeldetes Paket spätestens am nächsten Werktag eingeliefert werden muss. Das ist aber blöd, da der Kunde evtl. doch was anderes vor hat...

@TomB
Benutzt du das noch? Hattest du damit Probleme?

@All
Wie macht Ihr das?
Eine Freeway Paketmarke (oder so ähnlich) wäre ja auch schick. Die gibt es aber nicht in einer Form, um als eMail versendet zu werden, oder? Außerdem habe ich gerade nachgesehen kostet die bis 31,5kg EUR 13.90 und bei Tomba haben wir jetzt EUR 6,19 brutto bezahlt.

Grüße
derjoe.
 

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