Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Klarna kann die Rechnung aber an dich zurückgeben... Lies mal die AGB !

Kann... Aber nur, wenn Du ohne Nachweis verschickst. Ich hatte im letzten Umsatzbeleg einen Komplettabzug zuder weiter oben erwähnten Bestellung, bei der der Kunde meinen Shop angeblich nicht kannte, gleichzeitig aber wieder eine Gutschrift in geringerer Höhe mit Vermerk "Betrugsrichtlinien". Aus diesen geht hervor, wenn man alles nachweisen kann inkl. Zustellnachweis mit Unterschrift, dann zahlt Klarna nur den Nettobetrag der Forderung aus, also wurde der Mehrwertsteueranteil jetzt wieder abgezogen. Nun muss ich mal meinen Steuerberater fragen, wie das gegenüber dem Finanzamt zu handhaben ist, der wird da schon was machen können.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Faktisch steht doch trotzdem ein Betrug im Raum - denn selbst wenn kein Vertrag über die Warenlieferung zustande gekommen ist, so haftet der Entgegennehmer der Ware dir gegenüber für Beschädigungen (da die Dinge ja nie in sein Eigentum übergegangen sind).

Jetzt sollte aber klar sein, dass z.B. mittels IP- Log und Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft herausgefunden werden kann, wer die Sachen bestellt hat (bzw. über welchen Anschluss die Bestellung getätigt wurde).
Sollte der Anschluss der Mutter zugeordnet werden können, so kann sie sich nicht rausreden - zumindest gibt's da die Störerhaftung, die greifen könnte, sofern sie nicht wusste, was über ihren Anschluss passiert. Sollte der Anschluss Dritten zugeordnet werden, so handelten diese in fremdem Namen und damit mindestens mal grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich - und das reicht für eine Betrugsanzeige.