Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009

Warze

Aktives Mitglied
9. Dezember 2008
98
0
Hallo,

ich habe eben in einem Newsletter gelesen das es eine änderung in der Batterieentsorgung gibt. Hat einer ein Muster? Muss man alle Ebay Auktionen stoppen und alles ändern? Wie sieht das mit Abmahungen aus?

Danke für eure Infos

Gruß

Sebastian
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009

ich hab den neusten schwachmatenmist mal durchgelesen.. also wenn
du batterien vertreibst, oder geräte, bei denen batterien enthalten sind,
müssen diese vom hersteller registriert sein. sind die das nicht, dann kann der händler probleme bekommen (fraglich mal wieder, warum der händler und wie er das rausfinden soll, aber den letzten in der kette beißen ja bekanntlich immer die hunde).
soweit ich verstanden hab, ändert sich an der information und rücknahmepflicht für den händler nichts, was es nicht auch schon in der alten batterieverordnung gab. der kunde muss drauf hingewiesen werden, das er die nicht wegwerfen darf und zurückgeben muss, das du als händler die batterien zurücknehmen musst, selbst - wenn die nicht bei dir gekauft sind.. im klartext.. jeder händler der batterien verkauft, muss auch welche zurücknehmen, egal ob verkauft oder nicht.
aber alle angaben nur nach meinem verständniss und keinerlei rechtsberatung, werde auch gerne eines besser hier belehrt, falls ich diese schwammmigkeit als gesetzt nicht richtig aufgefasst hab. hier noch ein Link zum Thema klick
 

fop

Aktives Mitglied
12. Januar 2007
118
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AW: Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009

Hmmm ist dieser Beitrag hier auf Grund der Änderungen dann überholt?
 
Zuletzt bearbeitet:

fop

Aktives Mitglied
12. Januar 2007
118
0
AW: Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009

Sorry war mein Fehler.
Vorher war da noch ein alter Link, hatte den Link zwar geändert aber nicht den Text 🙂

Aber eine Abmahngefahr besteht wohl trotzdem so ohne weiteres nicht. (bezugnehmend auf den 1. Beitrag.) Denn der Hinweispflicht muß nicht zwingend auf der Internetseite bzw Ebay hingewiesen werden. Es kann ja auch später auf der Rechnung etc erwähnt werden.
 

marcel222

Aktives Mitglied
6. Juni 2008
36
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AW: Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009

...wir mußten unsere AGB dahingehend ändern!

Sprich der Kunde muß schon vorher daraufhingewiesen werden bzw.
die Möglichkeit im Bestellabschluß haben (nochmals die AGB einsehen
zu können).....

Für ebay gilt das wohl auch, für Online-Shops ein MUSS.....

alle Angaben ohne Gewähr!

marcel
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009

Gerade schreibt mich zu dem Thema ein Großhändler an, bei dem ich schon mal Uhren (mit Batterie) beziehe.

Er schreibt:

anbei teilen wir Ihnen unsere Melderegisternummer des Umweltbundesamt mit: XXXXXXX

Am 01-03-2010 tritt das neue Batteriegesetz in Kraft, das Importeure dazu verpflichtet, verbaute Batterien in Uhren ( bzw. Produkte in denen Batterie verbaut sind ) zu registrieren. Ab März kann es zu weiteren Abmahnungen im Internet kommen kann, wenn Sie Uhrenmarken ohne die gültige Registrierungsnummer verkaufen.

Damit Sie aber unsere Produkte weiter sicher verkaufen können, haben wir unsere Uhrenmarken registrieren lassen.

Ab März kann es zu weiteren Abmahnungen im Internet kommen kann, wenn Sie Uhrenmarken ohne die gültige Registrierungsnummer verkaufen.

ist dann wie zu verstehen? Ich kann mir eine Abmahnung einfangen, wenn der Importeur seine Waren/Batterien nicht hat registrieren lassen? Oder muß ich in den entsprechenden Passagen mit den Entsorgungshinweisen noch einen Zusatz wie "Diese Batterie ist unter XXXXX registriert"?

Es kotzt mich langsam an, zumal es dem Verbraucher eh am Ar.... vorbei geht, was alles an Belehrungstexten beim Artikel steht.
 

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