AW: Batterieentsorgung seit dem 1.12.2009
ich hab den neusten schwachmatenmist mal durchgelesen.. also wenn
du batterien vertreibst, oder geräte, bei denen batterien enthalten sind,
müssen diese vom hersteller registriert sein. sind die das nicht, dann kann der händler probleme bekommen (fraglich mal wieder, warum der händler und wie er das rausfinden soll, aber den letzten in der kette beißen ja bekanntlich immer die hunde).
soweit ich verstanden hab, ändert sich an der information und rücknahmepflicht für den händler nichts, was es nicht auch schon in der alten batterieverordnung gab. der kunde muss drauf hingewiesen werden, das er die nicht wegwerfen darf und zurückgeben muss, das du als händler die batterien zurücknehmen musst, selbst - wenn die nicht bei dir gekauft sind.. im klartext.. jeder händler der batterien verkauft, muss auch welche zurücknehmen, egal ob verkauft oder nicht.
aber alle angaben nur nach meinem verständniss und keinerlei rechtsberatung, werde auch gerne eines besser hier belehrt, falls ich diese schwammmigkeit als gesetzt nicht richtig aufgefasst hab. hier noch ein Link zum Thema
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