Neu Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware im Checkout

Predpray

Sehr aktives Mitglied
26. Oktober 2018
391
49
Zehdenick
Firma
Born-Store
Guten Morgen,

ich bekam heute von IT-Recht Kanzlei eine nette E-Mail mit den nächsten Anforderungen. Gibt es hier schon etwas? Ist das bekannt oder auch für euch Neuland? Hier der Link zu dem Beitrag.

Zum Beitrag von IT-Recht Kanzlei

Gruß Predpray
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.401
1.325
Ist das bekannt oder auch für euch Neuland

Klingt so, wie wenn du überrascht darüber wärst, dass das jetzt "plötzlich" kommt:

Lang es ist her: Bereits seit dem 01.08.2012, also seit nunmehr fast 12 Jahren, sind Online-Händler, die mit Verbrauchern entgeltliche Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr schließen, verpflichtet, dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe von dessen Bestellung (nochmals) über die wesentlichen Eigenschaften (synonym dazu die wesentlichen Merkmale) der Ware zu informieren.

Wir haben das über "Merkmale/Produktmerkmale" beim Artikel gelöst.
 
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igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
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Schwarzach a Main
einfach unter Bestellabschluss = Artikelmerkmale anzeigen: auf ja stellen
Dann hast du zwar Warenkorb über 5 Seiten 😡 aber alle RA und Abmahner werden mit dir einig sein😱und suchen halt was anderes wo die F..können😎
 
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igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
Jopp genau so muss es sein 👍

  • Diese großartige Geschenkbox ist das perfekte Valentinsgeschenk, um Ihre(n) Liebste(n) zu verwöhnen!
    "Liebeserklärung" ist ein hochwertiges Geschenk mit exzellenten Zutaten.
    Legen Sie eine Grußkarte mit einem persönlichen Text dazu. Wir haben ein paar wirklich traumhafte Grußkarten als Klappkarte in unserem Sortiment. Die Grußkarten sind auch noch aus dem Warenkorb zu erreichen.
  • Artikelnummer: AR202301316
  • Alkoholgehalt: 12,5% Vol.
  • Region: Brandenburg , Südfrankreich
  • Geschmack: Brut
  • empf. Trinktemp.: 6-7°C
  • Kategorie: Für Frauen , Zur Hochzeit

  • 1x Erdbeer-Rosenblüte-Aufstrich Glas 125g
  • 1x Edelmond Vollmilch Schokolade | 50% Kakao, 80g
  • 1x Crémant Rose' de Limoux Grande Reserve
 
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JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
976
305
Jopp genau so muss es sein 👍

  • Diese großartige Geschenkbox ist das perfekte Valentinsgeschenk, um Ihre(n) Liebste(n) zu verwöhnen!
    "Liebeserklärung" ist ein hochwertiges Geschenk mit exzellenten Zutaten.
    Legen Sie eine Grußkarte mit einem persönlichen Text dazu. Wir haben ein paar wirklich traumhafte Grußkarten als Klappkarte in unserem Sortiment. Die Grußkarten sind auch noch aus dem Warenkorb zu erreichen.

Diese Eigenschaft ist unwesentlich. Genannt werde dürfen nur wesentliche Eigenschaften.
--> ABMAHNUNG 😉
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
Dabei ist es nicht schädlich, wenn neben den wesentlichen Eigenschaften auch einige „unwesentliche“ Eigenschaften angeführt werden (solange dadurch keine Intransparenz eintritt und der Verbraucher mit für ihn belanglosen Informationen von wesentlichen Informationen abgelenkt wird), zumal in der Praxis die Abgrenzung unwesentlich zu wesentlich meist fließend sein dürfte.
Also: Im Zweifel lieber mehr Eigenschaften der Ware angeben, als zu wenig. Allerdings sollten Belanglosigkeiten, etwa nicht belastbare Werbeaussagen wie „Absoluter Topseller“ unbedingt weggelassen werden.
Was für ein wesetliche info ist kann für andere eine unwesentliche info sein oder anders rum.
 

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