Amazon Retoure beschädigt angekommen

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
2
Hallo,

wir verkaufen seit kurzem auf Amazon und haben nun folgenden Fall:

Ein Kunde kauft einen Artikel und stellt einen Rücksendeantrag weil dieser nicht passt.
Wir erhalten die Rücksendung, müssen aber feststellen das die Ware leichte Beschädigungen aufweist, welche meiner Meinung nach auf eine mangelhafte Verpackung rückzuführen sind.

Nun haben wir folgende Möglichkeiten:
Dem Kunden den Betrag erstatten oder auf die Beschädigungen hinweisen?

Wie handhabt ihr solche Fälle, wie sind eure Erfahrungen?


Mit freundlichen Grüßen!
 

Grandstream

Sehr aktives Mitglied
5. März 2013
184
50
Wenn nicht ganz klar nachzuweisen ist das der Kunde das ganze beschädigt hat, muss der Händler dafür aufkommen.
Auch bei Versandschäden haftet der Händler.
 

Hangman

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2009
470
25
Nee, nicht der Kunde hat immer Recht, Amazon hat immer Recht. Da Amazon aber nur im Amazonuniversum judikative Rechte besitzt, kann man immer noch die richtige Judikative auf den Plan rufen.

Sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen kommt es aber immer auf die Argumente an.
 
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Reaktionen: Road2017

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
2
Danke für eure Rückmeldungen.

Wenn nicht ganz klar nachzuweisen ist das der Kunde das ganze beschädigt hat, muss der Händler dafür aufkommen.
Auch bei Versandschäden haftet der Händler.

Auch bei Versandschäden welche bei der Rücksendung entstehen? Meines Wissens nach ist ja der Absender für die Sendung verantwortlich (wie z.B. die Ware ordentlich zu verpacken) .

Auf Amazon hat der Kunde eh immer Recht.
Gar nicht diskutieren sonst zieht der Kunde noch eine A-z Garantie

Nee, nicht der Kunde hat immer Recht, Amazon hat immer Recht. Da Amazon aber nur im Amazonuniversum judikative Rechte besitzt, kann man immer noch die richtige Judikative auf den Plan rufen.

Sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen kommt es aber immer auf die Argumente an.

Und dieser Aufwand steht nicht im Verhältnis zum entstandenen Schaden. Wir haben dem Kunden den Betrag erstattet und fertig aus. Interessant wird es halt bei teureren Artikeln.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
Da Amazon aber nur im Amazonuniversum judikative Rechte besitzt, kann man immer noch die richtige Judikative auf den Plan rufen.

Ja da hast du durchaus Recht.
Wenn der Kunde das dann aber wieder an Amazon reflektiert, dann hast du auf Lebzeiten deinen letzten Verkauf auf Amazon gehabt.

Amazon ist ein Haifischbecken; wer meint, dort verkaufen zu wollen, der muss halt die dortigen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Will man das nicht (weil man im Recht ist) sollte man dort gar nicht verkaufen.
 

Hangman

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2009
470
25
Ganz so pauschal würde ich das nicht ausdrücken. Auch die geschürte Angst vor der A-Z Karte ist meiner Meinung nach unbegründet. Es gibt Regeln, die muss man verstehen und danach handeln, bei Amazon eventuell etwas verschärfter als anderswo, aber Regel ist Regel, ohne Ausnahme.

Um sich ein Gesamtbild zu verschaffen wie Amazon handelt, hilft manchmal ein Blick ins Amazon Seller Forum. Allerdings darf man das nicht unreflektiert wirken lassen, sondern muss manchmal den Blickwinkel ändern.

Bei Betrug durch Kunden (bspw. Tausch alt gegen neu unter Nutzung des Widerrufsrechts) reagiert Amazon zuweilen auch recht verschnupft und versteht dabei auch keinen Spaß. Die meisten, wenn nicht sogar alle, Fälle von Händlersperrungen sind selbst verschuldet.

Hmm, da kam doch letztlich was von der Bildzeitung des E-Commerce, nennen wir ihn TrustedShops Newsletter: http://www.internetworld.de/e-comme...-mccabe-weniger-jammern-business-1248337.html

Der Artikel gibt einen guten Einblick in das, was Amazon von den Händlern erwartet und was nicht.
 

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
2
.....

Bei Betrug durch Kunden (bspw. Tausch alt gegen neu unter Nutzung des Widerrufsrechts) reagiert Amazon zuweilen auch recht verschnupft und versteht dabei auch keinen Spaß. Die meisten, wenn nicht sogar alle, Fälle von Händlersperrungen sind selbst verschuldet.

Hmm, da kam doch letztlich was von der Bildzeitung des E-Commerce, nennen wir ihn TrustedShops Newsletter: http://www.internetworld.de/e-comme...-mccabe-weniger-jammern-business-1248337.html

Der Artikel gibt einen guten Einblick in das, was Amazon von den Händlern erwartet und was nicht.

Interessanter Artikel.

Würde mich interessieren wie Ebay das mit den Sperrungen intern handhabt...
 

HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
811
36
Kerken
Ich finde die meisten Aussagen in dem Beitrag ziemlich arrogant. Ich hatte vor einem Jahr eine Mitteilung von Amazon, dass meine Verkaufsprovisionen einbehalten werden, wegen der Gefahr erhöhter Rückläuferquoten ... Da gab es absolut keinen Grund für. Meine Statistik war absolut Top! 0% verspätete Lieferungen, 0% Lieferungen ohne Sendungsnummer, 0% Rückläufer, 0 A-Z-Anträge, 0 unbeantwortete/verspätet beantwortete Kundenanfragen, 0 negative Bewertungen. 100% Kundenzufriedenheit. Ich habe 14 Tage gebraucht, bis die mein Geld ausgezahlt haben und keiner konnte mir erklären, warum? In meinen Augen sind das billige Geldbeschaffungsmöglichkeiten von Amazon auf Kosten der Verkäufer. Ich kann nicht nachvollziehen, das immer die Verkäufer schuld sein sollen.
 
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