Neu Amazon entscheidet A-Z Garantieantrag zu Gunsten des Kunden unberechtigt

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dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ich muss doch ein mal schreiben, was sich Amazon einfach erlaubt.
Ich gehe ein mal davon aus, dass jeder Verkäufer AGB und eine Widerrufsbelehrung hinterlegt hat.
In unserem Fall sind es 14 Tage Widerrufsrecht.
Des weiteren richtet sich das Widerrufsrecht an Endverbraucher, was in den AGB verstgehalten wird.
Ein gewerblicher Käufer hat bei uns 2 Stück eines Artikels erworben.
Nach 18 Tagen stellt der Käufer einen Rücksendeantrag wegen nicht gefallen.
Dieser wurde von uns aus den oben genannten 2 Gründen abgelehnt.
Daraufhin öffnet der Käufer einen A-Z Ganantieantrag, welcher erst nach 3 Monaten von Amazon bearbeitet wurde.
Trotz eindeutigem Widerspruch unsererseits mit den genannten Begründungen, bleibt Amazon bei einer Gutschrift an den Käufer und belastet unser Konto.
Ware haben wir bis heute nicht zurück erhalten.

Meine Frage ist nun, weshalb in Deutschland, welches ja eindeutige Gesetze für den Onlinehandel besitzt, Unternehmen wie Amazon und ähnlichen über die Gesetze hinaus entscheiden?
Ich möchte erwähnen, das Amazon selbst die Vorgaben für das Rückgaberecht der Käufer unter nachfolgendem Link vorgibt:

Amazon Rückgaberecht

Gruß
NICO
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Auch wieder falsch.
Hier Deutschland und deutsche Gesetze.
Man muss diese nur durchsetzen.
Tut man das nicht, endet man wie in den 3. Ländern.
Da gibt es keine Gesetze, bzw. werden diese ignoriert.
Leider sind die Bürger in Deutschland nicht denn es ist ja Arbeit.
 

McAvity

Sehr aktives Mitglied
7. September 2016
595
146
Auch wieder falsch.
Hier Deutschland und deutsche Gesetze.
Man muss diese nur durchsetzen.
Tut man das nicht, endet man wie in den 3. Ländern.
Da gibt es keine Gesetze, bzw. werden diese ignoriert.
Leider sind die Bürger in Deutschland nicht denn es ist ja Arbeit.

Im Regelfall kannst Du innerhalb einer gewissen Frist Widerspruch gegen die Entscheidung von Amazon bei A-Z-Garantieanträgen einlegen.

Prüf zur Sicherheit noch einmal, ob es wirklich 18 Tage waren (gezählt wird ja erst ab dem der Kunde die Ware erhalten hat).

Weise Amazon darauf hin, dass der Kunde die 14-tägige Widerrufsfrist überschritten hat.
Lasse den Sachverhalt das es sich um einen gewerblichen Käufer handelt weg.
Das versteht der Support-Mitarbeiter sowieso nicht.
Schreibe nur einfach und kurze Sätze.
Bloss keine Schachtelsätze!
Und am besten auch keine Nebensätze.
Am besten immer nur ein Satz pro Zeile.
Nur Fakten, keine Prosa.
(Ich glaube es wird klar was ich meine, nech! ;) )

Und auf jeden Fall prüfen, ob mit den gängigen Übersetzungstools da was verständliches bei heraus kommt.

MfG

McAvity
 
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dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Im Regelfall kannst Du innerhalb einer gewissen Frist Widerspruch gegen die Entscheidung von Amazon bei A-Z-Garantieanträgen einlegen.

Prüf zur Sicherheit noch einmal, ob es wirklich 18 Tage waren (gezählt wird ja erst ab dem der Kunde die Ware erhalten hat).

Weise Amazon darauf hin, dass der Kunde die 14-tägige Widerrufsfrist überschritten hat.
Lasse den Sachverhalt das es sich um einen gewerblichen Käufer handelt weg.
Das versteht der Support-Mitarbeiter sowieso nicht.
Schreibe nur einfach und kurze Sätze.
Bloss keine Schachtelsätze!
Und am besten auch keine Nebensätze.
Am besten immer nur ein Satz pro Zeile.
Nur Fakten, keine Prosa.
(Ich glaube es wird klar was ich meine, nech! ;) )

Und auf jeden Fall prüfen, ob mit den gängigen Übersetzungstools da was verständliches bei heraus kommt.

MfG

McAvity
Hallo,

ich vestehe sicher was du damit meinst.
Allerdings sind 18 Tage seit Auslieferung vergangen und gewerbliche Käufer werden aus dem Widerrifsrecht ausgeschlossen.
Mein Einspruch wurde auch abgeleht, was die eindeutige Ignoranz der Sachbearbeiter bestätigt.

Es kommt der Tag, an dem Firmen wie Amazon nicht mehr ihre eigenen Gesetze durchsetzen können und dann werden wir sehen, ob solche Unternehmen noch Marktführer sind.
Es fehlen nur die Personen, welche es nicht zu viel Arbeit macht, Rechte auch durchzusetzen.
 

McAvity

Sehr aktives Mitglied
7. September 2016
595
146
@dc-nico

Ich verstehe deine Argumentation. Ist zu 100% schlüssig. Das bringt dich bei Amazon aber nicht weiter. Das hat meist auch nichts mit Ignoranz seitens Amazon zu tun. Das ist (meiner Meinung nach) bedingt durch fehlerhafte / nicht vorhandene Schulung der Support-Mitarbeiter. Die arbeiten stumpf nach Schema F. Solange Du da nicht bestimmte "Triggerworte" verwendest läufst Du da vor die Wand. Wenn Du möchtest schick mir doch mal den Text deines Widerspruchs per PN (anonymisiert natürlich).

Grundsätzlich würde ich das so formulieren:

Hallo,

der Kunde hat am XX.YY.ZZZZ bestellt.
Ich habe die Bestellung am XX.YY.ZZZZ versandt.
Der Versand erfolgte mit DPD.
Die Sendungsnummer lautet 1234567890.

Der Kunde hat die Bestellung am XX.YY.ZZZZ erhalten.
Laut der Amazon-Webseite hat der Kunde nur ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Der Kunde hat am XX.YY.ZZZZ einen Rücksendeantrag gestellt.
Der Kunde hat den Rücksendeantrag somit nach YY Tagen gestellt.
Der Kunde hat damit die Widerrufsfrist um X Tage überschritten.

Ich lege daher Widerspruch gegen die Entscheidung des A-Z-Garantieantrags ein.
Ein Fehler meinerseits liegt nicht vor
Ich fordere Sie auf den A-Z-Garantieantrag zu meinen Gunsten zu entscheiden.

Mit freundliche Grüßen

Max Mustermann

MfG

McAvity
 
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dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

Amazon wird den Fall noch ein mal prüfen.
Es hat sich nu herausgestellt, dass der Käufer eine Firma als Rechnungsempränger eingegeben hat, welche nie bei Amazon bestellt hat.
Des weiteren hat der Käufer die Ware nach Erhalt der Gutschrift von Amazon bei Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten.
Anzeige läuft und natürlich rechtliche Schritte.
Der Käufer hat 134 Anzeigen bei Kleinanzeigen am laufen.
Viele mit original Ettiget.
Laut Amazon kann jeder Käufer seine Rechnungsadresse beliebig ändern.
Na da ist DAtenschutz ja topp.
Ich würde Amazon schließen lassen und erst dann wieder aktivieren, wenn deutsche Gesetze eingehalten werden und die vom Verküfer hinterlegten AGB auch akzeptiert werden.

Gruß

NICO
 

jendris

Sehr aktives Mitglied
1. April 2011
1.611
270
Kiel
Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall.
Der Halunke hatte das noch geschickter gemacht.

Er hat die Ware erst bei Ebay angeboten, und nachdem diese verkauft wurde, hat er die Ware bei uns
mit der Lieferadresse des Ebay Kunden gekauft. Nach einigen Tagen hat er dann einen A-Z gestellt.
Obwohl die belieferte Person den Empfang der Ware bestätigt hat, und erklärt hat, dass sie den Artikel bei Ebay gekauft hat,
kam von Amazon die Standardmail " wir können sie verstehen, aber...."

Nach Wochen des Bettelns habe ich aufgegeben.

Der Halunke konnte sogar seine Rechnungsadresse ändern, denn die Person und die Adresse des Käufers existierten nicht.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Na ja, aber Amazon darf nicht gegen die eigenen bzw Verkäufer-AGB verstoßen.
Amazon gibt an, dass die angeforderten Daten ja nicht mitgeteilt wurden.
Muss man auch nicht, da diese ja in der Widerrufbelehrung und den AGB vorhanden sind.
Wieso sollte ich Rücksendedaten für die Rücksendung in der NAchricht übermitteln, wenn kein Widerruf mehr besteht?
So gebe ich ja zu verstehen, dass der Kunde die Ware doch nocht zurücksenden kann.
 

Notebookpartstore

Gut bekanntes Mitglied
17. März 2013
296
20
Amazon strotzt vor inkompetenz.
Ich hatte einen Fall bei dem der Kunde
1. Die Ware behalten hat und dann bei Amazon einen AZ Antrag aufgemacht hat und recht bekommen hat.
2. Ich viele der Mitarbeiter am Telefon bis zu einer Stunde von der Arbeit abgehalten hatte um festzustellen dass diese voller Inkompetenz sind
3. Der Kunde erst mit Androhung eines Anwalts die Ware zurückgeschickt hatte und den Beleg bei Amazon eingereicht hatte und dafür noch das Geld für den Versand erstattet bekommen hatte.

Amazon ist "Alles für den Kunden" was Betrügern einiges vereinfacht!

Für mich wird es Zeit sich von dem Saftladen zu trennen.
 
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