Katja Christ
Moderator
[FONT=&]Widerrufsbelehrung: Frist abgelaufen[/FONT]
[FONT=&]Die Schonfrist für Shopbetreiber ist endgültig vorbei: Heute [/FONT][FONT=&]läuft die Übergangsregelung für die Umstellung auf die bereits am 4. August in Kraft getretene neue Widerrufsbelehrung aus. Ab sofort herrscht also höchste Abmahn-Alarmstufe bei Verwendung der alten Belehrung. [/FONT]
[FONT=&]Kurz vor dem Start der Weihnachts-Shopping-Saison steht bei vielen Online-Händler immer noch ein Punkt auf der To-Do-Liste, der nun schnell abgehakt werden sollte. Sofern im Onlineshop und in den Auftrags- bzw. Eingangsbestätigungs-E-Mails derzeit noch der [/FONT][FONT=&]Text der alten Muster-Widerrufsbelehrung verwendet wird, so muss dieser unverzüglich [/FONT][FONT=&]gegen die bereits am 4. August in Kraft getretene Widerrufsbelehrung ausgetauscht werden, um keine Abmahnung zu riskieren. [/FONT]
[FONT=&]Warum Neuregelung?[/FONT]
[FONT=&]Die Neuregelung war nötig, weil die deutsche Wertersatzregelung bei den Richtern des Europäischen Gerichtshofs [/FONT][FONT=&](EuGH) [/FONT][FONT=&]durchfiel. Der Kunde sollte allein für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines gekauften Gegenstands während der Widerrufsfrist Wertersatz zahlen. Das ging dem [/FONT][FONT=&]EuGH[/FONT][FONT=&] zu weit und daher musste der deutsche Gesetzgeber nachbessern.[/FONT]
[FONT=&]Durch die nun gültige Neuregelung, die auch für die Rückgaberegelung gilt, kann ein Online-Händler nur noch dann Wertersatz verlangen, wenn der Kunde die Kaufsache "übergebührlich" genutzt hat. Dies muss der Verkäufer dem Kunden jedoch im Streitfall nachweisen.[/FONT]
[FONT=&]Von der Neuregelung betroffen sind alle Online-Händler, die – z.B. über einen eigenen Internetshop – Versandware an Verbraucher verkaufen und daher dazu verpflichtet sind, die Kunden mittels einer Widerrufsbelehrung über ihr Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrages zu informieren. [/FONT]
[FONT=&]Abmahnschutz garantiert?[/FONT]
[FONT=&]Wie schon in der Vergangenheit bleibt es den Shopbetreibern überlassen, ob sie sich mit Hilfe der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Textbausteine ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zusammenstellen oder einen selbst formulierten Text nutzen. Doch Vorsicht: Nur die Verwendung der – richtig zusammengestellten – gesetzlichen Musterbelehrung zieht einen gesetzlich garantierten Abmahnschutz nach sich. [/FONT]
[FONT=&]Die Neuerungen im Überblick:[/FONT]
[FONT=&]Wie geht’s weiter?[/FONT]
[FONT=&]Auch künftig wird es kaum ruhiger werden um die Widerrufsbelehrung: Zum einen bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält. Zum anderen hat das Europaparlament schon eine Richtlinie verabschiedet, die voraussichtlich eine Neufassung der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung im Jahr 2013 nach sich ziehen wird. [/FONT]
[FONT=&]Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen. [/FONT]
[FONT=&]Fazit[/FONT]
[FONT=&]Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen. [/FONT]
[FONT=&]Oder Sie überlassen dieses[/FONT][FONT=&]aufwändige und zeitraubende Pflichtprogramm erfahrenen Profis und sichern Ihren Onlineshop mit dem AGB Hosting-Service bzw. Ihren eBay-oder Amazon Shop mit dem AGB Update-Service unseres Partners janolaw jetzt dauerhaft ab. Schnell und unkompliziert. [/FONT]
[FONT=&]janolaw hilft Ihnen bei der individuellen Online-Erstellung Ihrer Widerrufsbelehrung, AGB und weiterer rechtssicherer Dokumente für Ihren Shop und informiert Sie stets bei aktuellen Neuerungen. Bei Nutzung der integrierten Schnittstelle von JTL-Shop3 erfolgt die Aktualisierung der Dokumente im Rahmen des AGB Hosting-Service automatisch. [/FONT]
[FONT=&]Somit baut der AGB-Service der janolaw AG einen zuverlässigen Schutzschirm um ihren Shop und lässt Sie dank der inklusiven Haftungsgarantie auch im Falle einer Abmahnung nicht im Regen stehen. [/FONT]
[FONT=&]Ihre Vorteile im Überblick:[/FONT]
· [FONT=&]Dauerhaft rechtssichere Dokumente für Ihren Onlineshop[/FONT]
· [FONT=&]Update-Infoservice per E-Mail[/FONT]
· [FONT=&]Abmahnkostenhaftung im Rahmen der [/FONT][FONT=&]janolaw Anwaltsgarantie[/FONT]
· [FONT=&]Persönlicher Ansprechpartner bei Fragen zu Ihren Dokumenten und Updates [/FONT]
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[FONT=&]Die Schonfrist für Shopbetreiber ist endgültig vorbei: Heute [/FONT][FONT=&]läuft die Übergangsregelung für die Umstellung auf die bereits am 4. August in Kraft getretene neue Widerrufsbelehrung aus. Ab sofort herrscht also höchste Abmahn-Alarmstufe bei Verwendung der alten Belehrung. [/FONT]
[FONT=&]Kurz vor dem Start der Weihnachts-Shopping-Saison steht bei vielen Online-Händler immer noch ein Punkt auf der To-Do-Liste, der nun schnell abgehakt werden sollte. Sofern im Onlineshop und in den Auftrags- bzw. Eingangsbestätigungs-E-Mails derzeit noch der [/FONT][FONT=&]Text der alten Muster-Widerrufsbelehrung verwendet wird, so muss dieser unverzüglich [/FONT][FONT=&]gegen die bereits am 4. August in Kraft getretene Widerrufsbelehrung ausgetauscht werden, um keine Abmahnung zu riskieren. [/FONT]
[FONT=&]Warum Neuregelung?[/FONT]
[FONT=&]Die Neuregelung war nötig, weil die deutsche Wertersatzregelung bei den Richtern des Europäischen Gerichtshofs [/FONT][FONT=&](EuGH) [/FONT][FONT=&]durchfiel. Der Kunde sollte allein für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines gekauften Gegenstands während der Widerrufsfrist Wertersatz zahlen. Das ging dem [/FONT][FONT=&]EuGH[/FONT][FONT=&] zu weit und daher musste der deutsche Gesetzgeber nachbessern.[/FONT]
[FONT=&]Durch die nun gültige Neuregelung, die auch für die Rückgaberegelung gilt, kann ein Online-Händler nur noch dann Wertersatz verlangen, wenn der Kunde die Kaufsache "übergebührlich" genutzt hat. Dies muss der Verkäufer dem Kunden jedoch im Streitfall nachweisen.[/FONT]
[FONT=&]Von der Neuregelung betroffen sind alle Online-Händler, die – z.B. über einen eigenen Internetshop – Versandware an Verbraucher verkaufen und daher dazu verpflichtet sind, die Kunden mittels einer Widerrufsbelehrung über ihr Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrages zu informieren. [/FONT]
[FONT=&]Abmahnschutz garantiert?[/FONT]
[FONT=&]Wie schon in der Vergangenheit bleibt es den Shopbetreibern überlassen, ob sie sich mit Hilfe der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Textbausteine ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zusammenstellen oder einen selbst formulierten Text nutzen. Doch Vorsicht: Nur die Verwendung der – richtig zusammengestellten – gesetzlichen Musterbelehrung zieht einen gesetzlich garantierten Abmahnschutz nach sich. [/FONT]
[FONT=&]Die Neuerungen im Überblick:[/FONT]
- [FONT=&]wichtigste[/FONT][FONT=&] inhaltliche Änderung: eingeschränkter Wertersatz [/FONT]
- [FONT=&]in der Verweisungskette wurde § 312e BGB nach § 312g BGB verschoben, inhaltlich aber nicht geändert[/FONT]
- [FONT=&]bei der sog. 40-Euro-Klausel wurde die Beschränkung auf die „regelmäßigen“ Kosten aufgenommen[/FONT]
[FONT=&]Wie geht’s weiter?[/FONT]
[FONT=&]Auch künftig wird es kaum ruhiger werden um die Widerrufsbelehrung: Zum einen bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält. Zum anderen hat das Europaparlament schon eine Richtlinie verabschiedet, die voraussichtlich eine Neufassung der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung im Jahr 2013 nach sich ziehen wird. [/FONT]
[FONT=&]Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen. [/FONT]
[FONT=&]Fazit[/FONT]
[FONT=&]Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen. [/FONT]
[FONT=&]Oder Sie überlassen dieses[/FONT][FONT=&]aufwändige und zeitraubende Pflichtprogramm erfahrenen Profis und sichern Ihren Onlineshop mit dem AGB Hosting-Service bzw. Ihren eBay-oder Amazon Shop mit dem AGB Update-Service unseres Partners janolaw jetzt dauerhaft ab. Schnell und unkompliziert. [/FONT]
[FONT=&]janolaw hilft Ihnen bei der individuellen Online-Erstellung Ihrer Widerrufsbelehrung, AGB und weiterer rechtssicherer Dokumente für Ihren Shop und informiert Sie stets bei aktuellen Neuerungen. Bei Nutzung der integrierten Schnittstelle von JTL-Shop3 erfolgt die Aktualisierung der Dokumente im Rahmen des AGB Hosting-Service automatisch. [/FONT]
[FONT=&]Somit baut der AGB-Service der janolaw AG einen zuverlässigen Schutzschirm um ihren Shop und lässt Sie dank der inklusiven Haftungsgarantie auch im Falle einer Abmahnung nicht im Regen stehen. [/FONT]
[FONT=&]Ihre Vorteile im Überblick:[/FONT]
· [FONT=&]Dauerhaft rechtssichere Dokumente für Ihren Onlineshop[/FONT]
· [FONT=&]Update-Infoservice per E-Mail[/FONT]
· [FONT=&]Abmahnkostenhaftung im Rahmen der [/FONT][FONT=&]janolaw Anwaltsgarantie[/FONT]
· [FONT=&]Persönlicher Ansprechpartner bei Fragen zu Ihren Dokumenten und Updates [/FONT]
[FONT=&]Machen Sie Ihren Shop jetzt rechtlich fit fürs Weihnachtsgeschäft und sparen Sie 25% mit dem janolaw Vorweihnachts-Rabatt. Einfach bis zum 30. November 2011 bei der Buchung des gewünschten AGB-Service für Ihren eBay, Amazon oder Onlineshop den folgenden Gutscheincode eingeben und im ersten Jahr bis zu 45,– Euro sparen. [/FONT]
[FONT=&]Gutscheincode: JTA1H4W6[/FONT]
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