Offen Verbraucherrichtlinie - Die JTL Empfehlung trustedshops WRB ist akut abmahnfähig

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas John
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
4.216
1.089
Berlin
JTL hat eben per Newsletter Hinweise zum kommenden Update 3.19 und der Umsetzung der Verbraucherrichtlinie veröffentlicht - siehe hier: Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) für JTL-Shop3

Leider birgt die von JTL aufgezeigte Lösung ein Problem.

Die im Whitepaper

http://www.trustedshops.de/shop-inf...3/2014/03/Muster_Widerrufsbelehrung_Waren.pdf

genannten Muster-Widerrufsbelehrungen setzten VORAUS(!!!), daß im Shop ein elektronisches Widerrufsformular implementiert wird.

Und genau das scheint JTL mit dem Update 3.19 nicht zu realisieren. Zumindest legt der Abschnitt zum Thema Widerrufsformular nur nahe, das Muster als PDF, html, text oder wie auch immer zu gestalten.

Ich halte diese Kombination für nicht rechtssicher. JTL setzt mit der Empfehlung der Lösung von trustedshops bei fehlendem elektronischen Formular uns Kunden einem erheblichen Abmahnrisiko aus.

Entweder, es muß ein elektronisches Widerrufsformular her oder die Widerrufsbelehrung von trustedshops kann NICHT in dieser Form benutzt werden.

Viele Grüße

John
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
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170
AW: Verbraucherrichtlinie - Die JTL Empfehlung trustedshops WRB ist akut abmahnfähig

Entweder, es muß ein elektronisches Widerrufsformular her oder die Widerrufsbelehrung von trustedshops kann NICHT in dieser Form benutzt werden.
Danke für den Hinweis, wir werden den Artikel entsprechend anpassen.
Der Absatz zum Muster-Widerrufsformular kann auch ausgetauscht werden. Ein elektronisches Formular für den Widerruf ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
 

Diedrichs

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2008
2.418
10
Darmstadt
AW: Verbraucherrichtlinie - Die JTL Empfehlung trustedshops WRB ist akut abmahnfähig

Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung eines online-ausfüllbaren Widerrufsformulars im Onlineshop. Das bedeutet, es sind keine technischen Änderungen am JTL-Shop3 notwendig, um die gesetzliche Forderung zu erfüllen.

So zitiere ich Euch.

Bedeutet das, daß für den JTL-Shop hier kein solches Formular (egal ob elektronisch vor ausgefüllt oder nicht) kommt?

Ist überhaupt eine Lösung angedacht? oder muss man sich für JTL3 selbst was ausdenken und einen Link zu einem Formular setzen?
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
AW: Verbraucherrichtlinie - Die JTL Empfehlung trustedshops WRB ist akut abmahnfähig

Bedeutet das, daß für den JTL-Shop hier kein solches Formular (egal ob elektronisch vor ausgefüllt oder nicht) kommt?
Korrekt, der JTL-Shop3 stellt standardmäßig kein vorausgefülltes Muster-Formular für einen Online-Widerruf bereit.

Es gibt verschiedene Wege, wie man die gesetzliche Forderung ohne elektronisches Online-Formular ganz einfach erfüllen kann (die Lösungsansätze sind in unserem Artikel aufgeführt).
Eine mögliche Lösung ist, das Muster-Widerrufsformular als PDF zur Verfügung zu stellen und gut sichtbar in der Widerrufsbelehrung zu verlinken. Der Kunde kann sich das Formular dann herunterladen, ausdrucken und der Warenrücksendung beilegen. Alternativ kann er den Widerruf auch per E-Mail / Fax oder telefonisch erledigen. Das Muster-Widerrufsformular kann er dazu als Hilfe nutzen (muss er aber nicht).

FAQ zum Thema Muster-Widerrufsformular: Widerrufsbelehrung 2014 | Muster-Widerrufsformular: Umfangreiche FAQ der IT-Recht Kanzlei
 

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