Paypal Kontoauszug für deutsches Finanzamt.

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
Hallo,
Wie bekomme ich einen Kontoauszug von Paypal in dem alle Aktionen einzeln mit Gebühren aufgedröselt sind?
Auf der Seite von Paypal kannst du dir den Kontoauszug als CSV ect. herunterladen aber ein editierbaren Kontoauszug ist nicht relevant für das deutsche Finanzamt.
Wie macht Ihr das?
Günther
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
0
Bitterfeld
Wir haben das selbe Problem und erstellen einfach eine CSV und nehmen die "unwichtigen Daten raus.

Bis dato hat sich bei uns da seitens des FA noch niemand beschwert.

Das einzig was noch geht wäre die Möglichkeit einen Screenshot von der Zusammenfassung zu machen und den auszudrucken. Dieser ist nicht editierbar und man hat die wichtigen Daten auch auf der Seite stehen.

Scheinbar kriegt es Paypal bis heute nicht hin bzw erachtet es als nicht nötig sowas wie beim normalen Onlinebanking anzubieten. Auf eine Nachfrage unsererseits wurden wir lediglich auf den CSV-Kontoauszug verwiesen.
 

netti

Aktives Mitglied
19. Dezember 2007
26
0
Paypal-Konto in Starmoney einrichten (wenn vorhanden) und dort Kontoauszüge abrufen. Vielleicht hilft das?
 

Lars

Moderator
1. Juli 2006
4.794
7
Greifswald
Wir drucken den Kontoauszug aus, der zur verfügung gestellt wird.

Es gibt doch eine Druckansicht.


Dort steht der Zahlungsbetrag, Gebühr und Auszahlungsbetrag.
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
Hallo,
suche verzweifelt nach Druckansicht.
Bis jetzt habe ich nur die Möglichkeit Screen Shot ausdrucken oder als CSV herunterladen.
Bitte sag mir doch wo du bei Paypal eine Druckansicht hast damit ich weiter komme.
Günther
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
0
Bitterfeld
@heinzi1702 - meinst du den monatlichen auszug?
@guenther - es gibt die möglichkeit den monatlichen auszug als druckansicht zu öffnen.
alles schön und gut, da stehen aber nur die umsätze pro tag drauf und nicht einzeln aufgelistet.

heißt wenn du 10 zahlungen á 5€ am tag kriegst und das nen monat lang steht dann bei jedem tag 50€. du kannst es aber keinem kunden zuweisen. und in der buchhaltung sagt man "keine buchung ohne beleg".

falls heinzi noch was anderes gefunden hat lasse ich mich gern eines besseren belehren...
 

Lars

Moderator
1. Juli 2006
4.794
7
Greifswald
@piercing-mega-store.de

Du hast recht das die Tagesumsätze nur angezeigt werden, ist mir bis jetzt noch nie aufgefallen. Und mein Steuerbüro hat auch noch nie was gesagt.

Du kannst höchstens dann nochmal den Tag anklicken wo mehrere Zahlungen waren und dann erscheinen die einzelnen Transaktionen.

Ist natürlich etwas umständlich wenn man wirklich jeden Tag mehrere Zahlungen hat.
 

netti

Aktives Mitglied
19. Dezember 2007
26
0
Wer Starmoney hat, sieht nach Einrichtung des Paypal-KOntos und Holen der Umsätze die einzelnen Beträge und kann auch ganz normal Auszüge ausdrucken.

Ob diese aber vom Finanzamt anerkannt werden, weiß ich leider nicht....
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
Werden vom Finanzamt Bayern nicht anerkannt weil editierbar.
Werde zusätzlich einen Screeenshot ausdrucken.
Es bleib dabei Paypal, e-Bay und alles was dazu gehört ist nicht in der Lage professionell zu arbeiten und kümmern sich nicht um ihre Kunden.
Hoffentlich können die nicht ihr Monopol weiter ausbauen.
Günther
 

netti

Aktives Mitglied
19. Dezember 2007
26
0
Ich drucke parallel dazu die Auszüge aus Paypal.

Ich könnt gerade fluchen. Paypal ist so teuer und dann hat man noch den totalen Ärger....

Grrrrr :shock:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Nur mal so als allgemeiner Gedankengang, den man sich bei solchen Gelegenheiten vielleicht immer wieder mal ins Gedächtnis rufen sollte:

PayPal hat im Sommer letzten Jahres seine Banklizenz erhalten und hat nunmehr de facto den Status einer Bank.

Bei wohl keiner anderen Bank würde man sich derartige Unzulänglichkeiten bieten lassen, wenn schon so etwas -für eine Bank- absolut selbstverständliches wie ordentliche Kontoauszüge (die auch durchgehend anerkannt werden) nicht machbar ist. Von diversen anderen Kritikpunkten mal ganz zu schweigen. Heißt diese Bank aber plötzlich PayPal gibt man sich entweder damit zufrieden oder kümmert sich um irgendwelche Behelfslösungen.

Und warum? Weil PayPal ja so wichtig und unverzichtbar ist und beim gewerblichen Verkauf auf eBay quasi schon fast unweigerlich dazugehört?

Ich habe vollstes Verständnis für diejenigen, die für sich entschieden haben, das Spielchen in der aktuellen Form so nicht mehr mitzuspielen und kann mich da nur anschliessen. Aber jeder muss natürlich für sich selbst wissen, welche Schlüsse und Konsequenzen er aus einer solchen "Partnerschaft" zieht, wieviel ihm das wert ist und welchen Nutzen er im Gegenzug eigentlich daraus hat.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Marcel 100 % zustimme.

Aber ganz ohne paypal geht es bei ebay leider nicht. Ich meide es, wo ich kann, aber bei Teilen meines Angebots muß ich paypal anbieten, weil die Kunden heute kaufen und morgen die Ware haben wollen.

Zu den Kontoauszügen; wenn man sich nach dem Anmelden auf der Eingangseite "Mein Konto" bei paypal befindet, kann man vor der Auflistung der letzten Zahlungen "alle Kontoaktivitäten" anklicken. Dann gibt es einen Auszug der letzten 30 Tage, der wie nachstehend aussieht.

Und den kann man (zumindest bei mir klappt das) problemlos über die Druckfunktion des Browsers drucken lassen. Sieht dann genauso aus wie die Bildschirmanzeige. Es gibt sicher schöneres, aber so hat man zumindest incl. der Gebühren eine nachweisbare Übersicht.

Ich hab etliches geweist, aber man kann wohl das wesentliche erkennen.

[Bild entfernt]
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Man darf nur nicht vergessen, auch sämtliche Belege ("Details" oder /unde die E-Mails) auszudrucken damit auch alle Bewegungen sowie speziell die empfangenen Zahlungen mit dem Abzug der Gebühren (!) belegbar sind - und dazu zu heften!

Der Steuerberater bzw. die Leute die dort buchen - soweit er/sie selbst PayPal nicht verwenden - werden aber anfangs schwer verwirrt sein!

Die Gefahr ist u.a., daß die USt. falsch gebucht wird. Wenn z.B. eine Umbuchung von PayPal ans eigene "normale" Bankkonto irrtümlich als Zahlung für eine steuerpflichtige Warenlieferung gebucht wird. :shock:
usw......

lg
Gerhard
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Wenn z.B. eine Umbuchung von PayPal ans eigene "normale" Bankkonto irrtümlich als Zahlung für eine steuerpflichtige Warenlieferung gebucht wird. Shocked

Da alle meine Zahlungseingänge bei paypal ja Zahlungen für steuerpflichtige Umsätze sind, sehe ich bei diesem Buchungsweg allerdings keine Probleme.

Denn die Umbuchung ist ja nichts anderes als eine saldierte Summe von Einzelzahlungen.

Ist aber natürlich nur meine persönliche Meinung und keine steuerliche Beratung.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
z.B. wir haben aber beim PayPal Konto Eingänge aus innergemeinschaftlichen steuerfreien Lieferung, Nettolieferungen in die Schweiz u. anderen Drittländern und natürlich normale steuerpflichtige Umsätze.

Es kam anfangs schon mal vor, daß die Buchungsdame in der Kanzlei dann ein zweites mal (eben bei der Buchung PayPal an Bank) das als Umsatz mit Steuer gebucht hat. Da mußten wir dann erklären, daß PayPal kein Kunde ist, sondern etwas "wie eine andere Bank" - was sie ja inzwischen sowieso auch sind.

Nicht zu vergessen, die steuerliche Behandlung der von PayPal einbehaltenen Gebühren (sind die steuerfrei?)! Denn man hat ja tatsächlich weniger Einnahmen als die Summe auf der Rechnung an den Kunden.

Ich will damit nur sagen: das ist doch etwas verzwickt und sollte, wenn man nicht fachkundig und sattelfest ist, besser von einem Steuerberater gemacht werden.

lg
Gerhard
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Klar, wenn steuerbelastete und steuerfreie Umsätze zusammen fallen, wird es schon komplizierter. Das trifft zum Glück bei mir nicht zu.

Weißt Du, im Grunde ist ja die gesamte Diskussion ein Witz. Wir grübeln über den steuerlich korrekten Umgang mit paypal-Zahlungen und das nur, weil dieses "Bank"Institut nicht in der Lage oder bereit ist, steuerlich korrekte Auszüge zu erstellen.

In dem Zusammenhang kommt mir die Frage, ob es eigentlich keine klaren Vorgaben für die Belegführung von Banken gibt. Denn da apypal ja nun eine anerkannte Bak ist, wäre das dann ja mal ein Fall für die Bankaufsicht??? :twisted:
 

paypal-saldenwirksam

Aktives Mitglied
29. Januar 2011
7
0
AW: Paypal Kontoauszug für deutsches Finanzamt.

Riesen Problem mit Paypal!

Es kann zwar ein "saldenwirksamer bzw. guthabenrelevanter Kontoauszug" als Excell-Datei (csv) heruntergeladen werden, dieses stimmt aber vorne und hinten nicht!

Saldenwirksam = alles was sich auf das Kontosaldo auswirkt (also wenn Kontosaldo mehr oder weniger wird). Dies scheint PayPal jedoch nicht zu interessieren. Die haben eigene Vorstellung von Saldenwirksam.

Anmerkung zu folgenden Kontoauszügen: zumindest in Lexware Buchhaltung können nur Brutto Zahlungen importiert werden. Also Rechnungbetrag 29,99 Euro; Brutto Zahlung von PayPal 29,99 Euro. (Die PayPal Gebühren und Netto-Beträge interessieren Lexware erstmal nicht. PayPal erstellt monatlich eine PDF-Datei wo die gezahlten Gebühren pro Monat enthalten sind. Diese werden als Ausgabe in der Buchhaltung verbucht. Netto PayPal-Beträge kann man in Lexware nicht importieren, dann würde die Rechnung über 29,99 Euro mit der Zahlung 29,07 Euro nicht zusammen passen.)


1. Fall: Vorübergehende Einbehaltung, und endgültige Einbehaltung

Hier die Buchungsätze , die HEUTE noch beim Export "guthabenrelevanten Zahlungen" von PayPal geliefert werden:
--------------------------
Datum Zeit Zeitzone Name Art Status Währung Brutto Gebühr Netto
26.11.10 19:31:11 MEZ Musterman Zahlung für Expresskaufabwicklung empfangen Storniert EUR 29,99 -0,92 29,07
26.11.10 20:25:04 MEZ Musterman Vorübergehende Einbehaltung Aufgehoben EUR -29,99 0,92 -29,07
02.12.10 20:37:54 MEZ Musterman Rücklastschrift Abgeschlossen EUR -29,99 0,92 -29,07
--------------------------

1. Angenommen Kontostand: 0,00 Euro (die oben angegebenen 3 Buchungssätze werden nun in Lexware importiert)

2. Käufer kauft etwas bei Ebay. Und überweist 29,99 Euro per PayPal.
Kontosaldo: +29,99 Euro

3. Stunde später meldet er Konflikt, weil er es sich anders überlegt hat. PayPal zieht sofort das Geld vom Konto "vorübergehend" ein, ohne nachzufragen.
Kontosaldo: 0,00 Euro

4. Eine Woche später nach dem Schreiben an PayPal, die sollen den Fall endgültig schliessen, wird der Fall auch geschlossen. Es entsteht ein dritter Buchungssatz zu der PayPal Zahlung. Laut Kontoauszug mit "saldenwirksamen Zahlungen" oben, wird wieder 29,99 Euro abgebucht.
Kontosaldo: -29,99 Euro

Wenn man die Buchungsätze von PayPal also so in Buchhaltung importiert, ist man plötzlich 29,99 Euro ärmer geworden! Das stimmt doch gewaltig was nicht!


2. Fall: Vorübergehende Einbehaltung, und dessen Aufhebung

-------------------
Datum Zeit Zeitzone Name Art Status Währung Brutto Gebühr Netto
13.01.11 11:42:41 MEZ Mustermann Zahlung für Expresskaufabwicklung empfangen Abgeschlossen EUR 38,89 -1,09 37,8
17.01.11 11:09:35 MEZ Mustermann Vorübergehende Einbehaltung Aufgehoben EUR -38,89 1,09 -37,8
20.01.11 12:35:03 MEZ Rücklastschrift Aktualisierung Storniert EUR 37,8 0 37,8
------------------

1. Angenommen Kontostand: 0,00 Euro (die oben angegebenen 3 Buchungssätze werden nun in Lexware importiert)

2. Käufer kauft etwas bei Ebay. Und überweist 38,89 Euro per PayPal.
Kontosaldo: +38,89 Euro

3. Später meldet er Konflikt, das Paket wegen schlechten Wetterverhältnissen etwas länger unterwegs ist. PayPal zieht sofort das Geld vom Konto "vorübergehend" ein, ohne nachzufragen.
Kontosaldo: 0,00 Euro

4. Das Paket kommt verspätet beim Empfänger an, Konflikt wird geschlossen. PayPal erstattet den "vorübergehend geklauten" Betrag zurück, aber Brutto nur noch 37,80 Euro statt 38,89 Euro.
Kontosaldo: +37,80 Euro.

Jetzt gibt es wieder ein Problem in Lexware, die Buchungen stimmen alle nicht überein. Debitorenkonto des Kunden in Lexware hat 38,89 Euro, Zahlungen zu dem Debitorenkonto sind nur 37,80 Euro. Ein Fehlbetrag über 1,09 Euro!

3. Wie löst man dieses Problem ohne die "saldenwirksamen Kontoauszüge" von PayPal ständig manuell korrigieren zu müssen?

Warum macht PayPal das? Ist das Absicht oder nur Dummheit? Was kann man dagegen machen? Hilft eine Anzeige bei Finanzamt, Zoll, Bankaufsicht? So kann man doch keine ordentliche Buchhaltung betreiben!
 
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