Wiederrufsbelehrung

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.105
96
Schwarzach a Main
AW: Wiederrufsbelehrung

AGB sind nicht zwingendt erforderlich bei Ebay es reicht nur eben solche Hinweiss.

So weit mir aber bekannt ist könnte man beide ändern AGB und WR selbstverständlich nur bei laufenden Angeboten.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Wiederrufsbelehrung

Ich habe die AGB VOR dem Abgleich in "mein ebay" im entsprechenden Feld geändert.

Dann habe ich in meinem Abwicklungstool die WRB auf den Stand 11.06.10 gebracht.

Da ich außerdem die WRB in der AB habe (ebay kann ja mal wieder Probleme mit der Zurverfügungstellung haben), habe ich für das Kürzel in meinem Template auch hier die WRB aktualisiert.

Und dann bin ich ab 0.00 den Abgleich gefahren. Es wurden die AGB und die WRB bei ebay und in meinen AB ausgetauscht.

Nach einer Stunde war alles auf dem neuesten Stand.
 

F.Kern

Aktives Mitglied
17. Januar 2009
37
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Ich habe die AGB VOR dem Abgleich in "mein ebay" im entsprechenden Feld geändert.

Dann habe ich in meinem Abwicklungstool die WRB auf den Stand 11.06.10 gebracht.

Da ich außerdem die WRB in der AB habe (ebay kann ja mal wieder Probleme mit der Zurverfügungstellung haben), habe ich für das Kürzel in meinem Template auch hier die WRB aktualisiert.

Und dann bin ich ab 0.00 den Abgleich gefahren. Es wurden die AGB und die WRB bei ebay und in meinen AB ausgetauscht.

Nach einer Stunde war alles auf dem neuesten Stand.

Hallo,

dann scheint das ja wirklich zu funktionieren und bei Dir hat alles geklappt, Glückwunsch! :)

Auf die Idee vorab die AGB zu ändern bin ich nicht gekommen, ich wollte AGB und WRB über die gebündelte Bearbeitung verändern und dort ließ sich nur die WRB ändern.

"Ach menno"...sch****, wenn ich das gewusst hätte, wären meine besten Angebote einfach weitergelaufen und hätten die Verkaufshistorie nicht verloren. Ich ärgere mich weil es in der Info zur gebündelten Bearbeitung hieß, dass man dort auch die AGB ändern kann, als das nicht funktioniert hat bin ich davon ausgegangen dass dieser Versuch der gescheitert ist die einzige Möglichkeit ist die AGB zu ändern.

Viele Grüße :cool:
 

F.Kern

Aktives Mitglied
17. Januar 2009
37
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Hallo,

ich noch mal ;)

...ich muss es noch mal genau wissen:

Man kann also zu jeder Zeit unter "Mein Ebay".."rechtliche Informationen, etc." seine AGB x-beliebig verändern (sei es eine neue WRB, ein fehlendes Komma oder egal was) und danach über ein Tool bzw. die gebündelte Bearbeitung von Ebay seine WRB ebenfalls ändern und nach einem Abgleich ist dann alles up-to-date???

YES OR NO?? :eek:

Danke, viele Grüße
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Wiederrufsbelehrung

wie in den letzten 24 Stunden in diesem Forum schon 100 mal geschrieben: ja
Viele uns haben die Nacht damit verbracht genau das durchzuführen.

Laut Ebay Aussage ist das ein Fehler, das man auch bei bereits abverkauften stck, noch die rechtlichen Infos ändern kann, das soll es "dann" nicht mehr geben...
 

F.Kern

Aktives Mitglied
17. Januar 2009
37
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Hallo,

oweh, Nachts schlafe ich natürlich, so auch gestern und ehrlichgesagt weiß ich von der neuen WRB auch erst seit gestern. Tatsächlich hat mir mein Anwalt der mir die AGB erstellt hat eine Nachricht auf dem AB hinterlassen.

Ok, vielen Dank für eure Informationen, da habe ich mir selbst ins Fleisch geschnitten...und wieder etwas dazugelernt!

In einer "Panikreaktion" hatte ich ja schon gestern kurz vor Mitternacht meine Angebote beendet, da hätte ich mal etwas relaxter sein sollen.

Viele Grüße, gute Geschäfte und noch einen sonnigen Tag
 

F.Kern

Aktives Mitglied
17. Januar 2009
37
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Hallo,

hehe, ja genau, gestern hat er mir die Info hinterlassen. Ich habe mit meinem Anwalt keinen Vertrag über die Unterrichtung von Neuigkeiten, das war nur ein "kleiner Service am Rande"

In den Ebay News taucht die neue WRB auch erst in einer Mitteilung vom 09.06.10!! auf, schlimm, schlimm!

Viele Grüße
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Wiederrufsbelehrung

Dafür wird in allen möglichen einschlägigen Blogs, Foren usw. seit viel längerer Zeit schon darüber gesprochen und diskutiert. Sorry, aber es gehört nunmal schlicht und ergreifend dazu, dass man sich auf dem aktuellen Stand hält. Umso mehr wenn man im schnellebigen Onlinehandel tätig ist und noch viel mehr, wenn es dann auch noch um rechtliche Dinge geht.
 

thuhn01

Guest
AW: Wiederrufsbelehrung

wohl gemerkt die Abschaltung- Abwesenheit Notiz dauert etwa paar Stunden bis es abgeschaltet ist.

Da sage ich aber es ist wie im richtigen Leben wer zu spät kommt:cool:

Ist wie mit Weihnachten und Geburtstage... :rolleyes:
Kommt immer so plötzlich dass man sich nicht drauf einstellen kann.:biggrin:


Ich habe den Ablauf vernünftig geplant, gestern Nachmittags die Abwesenheit eingeschaltet, ganz gemütlich meine 14.000 Angebote beenden lassen, neu eingestellt, 23:52Uhr wieder Abwesenheit deaktiviert und gut war.
In der Zwischenzeit alle Stellen in denen AGB oder WRB veröffentlicht sind im entsprechenden Editor geändert, geöffnet gelassen und erst Punkt 0:00Uhr gespeichert.

Insgesamt ne Sache von rund 60 Minuten Handarbeit.

0:20Uhr Tests auf allen Plattformen und Heia gemacht.
 

F.Kern

Aktives Mitglied
17. Januar 2009
37
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Hallo,

das ist sicherlich richtig, jeder muss wissen wie wichtig ihm sein Geschäft und alles damit verbundene ist. :cool:

Ich lebe nicht immer am Puls der Zeit und lösche auch gerne bzw. unwissentlich "wichtige Nachrichten" aber hey, ich bin noch dabei und habe es auf den letzten Drücker geschafft :biggrin: Wie ich heute sehe kümmern sich viele einen Dreck um die neue WRB bzw. wissen noch gar nichts von ihrem Glück, darunter auch viele Top-Verkäufer mit -zig tausend Bewertungen und vermeintlich langer Berufs/Geschäftserfahrung, aber ich will von meiner Unaufmerksamkeit gar nicht ablenken.... ja, ich habe verschlafen! :cool:

Beste Grüße
 

vitaklang

Aktives Mitglied
28. Dezember 2009
42
3
AW: Wiederrufsbelehrung

meine version..0.9.9.672. auf xp......
mal was anderes. hab die wrb in ebay (einstellungen ebay direkt) geändert...hab die alte aber noch in den tempates für easyauktion. habe seit stunden alle auktionen beendet und auch schon zigmal syncronisiert und auch die metadateien gelöscht. trotzdem sind die templates, obwohl bei ebay-einstellungen gelöscht, immer noch in den auktionen und die angebote laufen lt. jtl-software auch noch, obwohl schon seit ewigen zeiten beendet.
...würde gerne heute noch wieder neu einstellen.
ist der server kaputt oder wie?????.
gruß
rainer
 

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
AW: Wiederrufsbelehrung

Also ich habe gestern um 23.30 alles beendet und um 0.15 wieder richtig eingefügt. Alle guten Rankings sind weg. naja kommen ja auch wieder aber schade trotzdem
gute nacht
 

vitaklang

Aktives Mitglied
28. Dezember 2009
42
3
AW: Wiederrufsbelehrung

jo, da hast du recht...is echt alles ne geldschneiderei. na ja. welcome back ebayranking.
:cool: