Wiederrufsbelehrung

mmsmeyer

Aktives Mitglied
3. November 2007
103
0
Wer kann was zur neuen Wiederrufsbelehren sagen
und berichten wie man sie am besten in ebay bekommt,
und das Datumsgenau.

Gibt es bei ebay / ea etwas das es automatisch regelt????
 

D********t

Guest
AW: Wiederrufsbelehrung


Weil die neue Widerrufsbelehrung auch einem neuen Mustertext entspricht. Stichtag ist der 11.06.2010. und zu diesem Zeitpunkt sollte die neue Musterbelehrung auch eingesetzt werden, ansonsten ist man extrem abmahngefährdet...

Alle Infos und Musterbelehrung hier:

Neues Widerrufsrecht zum 11.6.2010: Mehr Rechtssicherheit für Onlinehändler » Von Dr. Carsten Föhlisch » shopbetreiber-blog.de
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Also ich habe mich über die Technik bei eBay schon einmal in einem anderen Forum beraten lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass geänderte Rechtstexte erst für neu laufende Produkte Verwendung finden.

Auf Grundlage dieser Aussage werden die Shopbetreiber bei eBay nicht drum herum kommen Mitternacht zum 11.06.2010 alle laufenden Verkäufe zu stoppen, den Belehrungstext zu ändern und die Artikel im Anschluss wieder neu zu starten. Das ist zwar aufwändig, aber die juristisch sicherste Variante.

Es ist absolut wichtig, dies datumsgenau zu machen, da das Gesetz, auf welches die Musterwiderrufsbelehrung Bezug nimmt, auch erst am 11.06.2010 in Kraft tritt. Ebenso kann darüber hinaus die alte Widerrufsbelehrung keinesfalls mehr benutzt werden, da die BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) nur bis einschließlich 10.06.2010 Gültigkeit besitzt und anschließend außer Kraft tritt. Wird in diesen beiden Konstellation die jeweils andere Widerrufsbelehrung benutzt (also vor dem 11.06.2010 die neue Musterwiderrufsbelehrung und nach dem 10.06.2010 die alte Widerrufsbelehrung), ist der Belehrungstext falsch und man ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes in jedem Falle abmahngefährdet.

Darüber hinaus sollten sich diejenigen, die sich in der Vergangenheit wegen falscher Belehrungstexte bei eBay schon einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterworfen haben, schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Möglicherweise stellt die Verwendung der neuen Musterwiderrufsbelehrung ein Verstoß gegen die zuvor abgegebene Unterlassung-/Verpflichtungserklärung dar, so dass diese gekündigt werden muss, um nicht mit der Verwendung einer rechtmäßigen Belehrung gegen den Vertrag zu verstoßen.


Beste Grüße
Thomas


P.S.: KEINE RECHTSBERATUNG!
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.105
96
Schwarzach a Main
AW: Wiederrufsbelehrung


Wobei sehr vorsichtig werden- die MU ist für Trústed Mitglieder es reicht 1 Wort oder Wortzusammen hang und du wird als nicht miglied sofort von TU abgemahnt.

So was habe ich selber erlebt wo jemand eine Muster WR ins Forum rein gestellt hat.
Es war eine von IT München und die haben dann uns abgemahnt da wir hier nicht mitglieder waren.

Lustig war allerdings das die uns der oder Ihre Original nicht zeigten wollten.

Ich bin dann aus der Sache raus hat aber trotzdem RA Gebühren gekostet.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Wiederrufsbelehrung

Koennen die Herren Gesetzgeber mir mal erklaeren, wie ich am 10ten um 0:00 763 Artikel in 5 Laendern mit dem neuen Widerruf ausstatten und am 11ten um 0:01 wieder online haben soll?
Oder kann ich den Verdienstausfall dann vielleicht an den Bundestag weiter geben?
Ebay muss zwingend die WRB zentral verwalten....so wie im Moment, ist das eine Katastrophe.
Aber da braucht man ja auch nicht anzufragen...die schicken eh nur Textbloecke....

zum kot***

Gruss Mario
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Ohne es jetzt genau zu wissen, es sind also reine - widerlegliche - Vermutungen meinerseits, sollte sich der Verdienstausfall bei Änderungen um Mitternacht wohl in Grenzen halten. Wenn es sich bei den anderen 4 Ländern um solche mit einer großen Zeitverschiebung zu unserer Zeit handelt, sieht das vielleicht schon wieder etwas anders aus. Darüber hinaus sind jetzt 763 Artikel nicht allzuviel, was sollen die sagen, die mehrere Tausend oder gar mehrere 10.000 Artikel offerieren.

Und das mit dem Bundestag war ja wohl etwas stark überspitzt. Die können nichts dafür, dass dein Plattformbetreiber keine globale Administration für Rechtstexte anbietet. Gesetze treten nun mal bei zeitlichen Fristen mit Beginn eines Tages in Kraft, und der Tag beginnt nun mal 00:00 Uhr.

Dir wird halt halt nichts anderes übrig bleiben, als all deine Artikel neu zu starten. Und man ist bei eBay gut beraten das auch zu tun. Die Abmahnwahnsinnigen werden sicher schon auf der Lauer liegen.


Gruß
Thomas
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Wiederrufsbelehrung

Normalerweise gibt es bei solchen Aenderungen aber Uebergangsfristen.
Diesmal nicht.
Ausserdem geht es nicht nur um den Zeitausfall sondern auch um den Rankingverlust.
Das Ebay da nachbessern muss, ist allerdings richtig.

Gruss Mario
 

mmsmeyer

Aktives Mitglied
3. November 2007
103
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Also habe in einem anderen Beitag gelesen das das ändern der Wiederufsbelehrung (rechtliche infos des verkäufer) bei ebay geht, habe es probiert
und es klappt.
Was machen die, die es in der Beschreibung über die WaWi gemacht haben???
 

tsl

Aktives Mitglied
7. Oktober 2009
147
0
AW: Wiederrufsbelehrung

Entweder alle von Hand überarbeiten um das Ranking nicht zu verlieren, oder alles beenden und neu einsetzen.

Wobei ab 300 Artikeln würde ich das beenden bevorzugen. Das Ranking kommt von ganz alleine wieder.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Wiederrufsbelehrung

Also ich habe mich über die Technik bei eBay schon einmal in einem anderen Forum beraten lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass geänderte Rechtstexte erst für neu laufende Produkte Verwendung finden.

Unsinn

Man kann über die Funktion des gebündelten bearbeitens die WRB auch für laufende und Angebote wo bereits abverkauft wurde, aktualisieren/ersetzen.

Quelle?: PowerSeller Support + selber getestet.

So kann man einige 1000 Angebote in ein paar Minuten hinsichtlch der WRB änden, solange man nicht so weich war und die WRB im Artikeltext hat.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Wiederrufsbelehrung

Unsinn.
Um mal mit deinen Worten zu sprechen.
In Ebay.com ist das Feld fuer return policy zum Beispiel so klein, dass man die WRB in den Auktionstext einarbeiten muss.
Weiterhin sind alle irgenwann mal manuell bearbeiteten WRB trotz Aenderung der WRB im Profil noch die Alten.
Ausserdem kann man auch nicht bulk bearbeiten...da! man die Artikel nicht nach Laendern sortieren kann.
Wenn man dann einfach die ersten 200 auswaehlt, kommt eine Fehlermeldung wegen andere Laender......
Einfach wird das also alles nicht.
Die deutschen Artikel kann ich alle stoppen und mit JTL neu einstellen.....aber was ist mit Frankreich, Spanien, England und den USA?

Gruss Mario
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Wiederrufsbelehrung

Ich spreche nur von Ebay Deutschland und da geht es so wie von mir beschrieben.
 

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
AW: Wiederrufsbelehrung

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird nur von 1 Monat auf 14 tage geändert? Wobei 1 Monat freiwillig ist ? Warum dann ändern?

oder ändert sich noch was anderes?
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Wiederrufsbelehrung

Das dachte ich auch...aber stimmt leider nicht.
Ist nicht mehr BGB sondern irgendein europaeisches GB....
Drum wird man da sicher abgemahnt...

Gruss Mario
 

thuhn01

Guest
AW: Wiederrufsbelehrung

Die Abmahnwahnsinnigen werden sicher schon auf der Lauer liegen.

Wobei ich (Keine Rechtsberatung - nur meine unmaßgebliche Meinung) davon ausgehe dass kein Gericht es durchgehen lässt wenn eine Abmahnung um 0:05Uhr erstellt wird.
Ich würde mal vermuten dass man tatsächlich ca. einen halben Tag Zeit hat bevor die Geier anfangen die Abmahnungen zu drucken.

Meine Routinen sind bereits fertig, so werden meine Angebote automatisch ab 23:30Uhr beendet und um 0:00 im neuen Format wieder neu eingestellt. Parallel dazu werden die WRB im Shop, sowie AMAZON, Hood, AuVito von Hand kurz nach gepflegt.
Ist ne Sache von vielleicht 2 Stunden und gut ists...
 

Petuchov

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.695
23
Augsburg
AW: Wiederrufsbelehrung

......

Auf Grundlage dieser Aussage werden die Shopbetreiber bei eBay nicht drum herum kommen Mitternacht zum 11.06.2010 alle laufenden Verkäufe zu stoppen, den Belehrungstext zu ändern und die Artikel im Anschluss wieder neu zu starten. Das ist zwar aufwändig, aber die juristisch sicherste Variante.
Hast Du etwa die Widerrufsbelehrung in die Artikel eingebaut, oder warum willste alle Artikel beenden ??
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Wiederrufsbelehrung

Hast Du etwa die Widerrufsbelehrung in die Artikel eingebaut, oder warum willste alle Artikel beenden ??

Selbst wenn nicht; die hinterlegte WRB bei ebay wirkt sich nur auf Neueinstellungen aus.

Bis jetzt schafft ebay es nicht, laufende Angebote zu aktualisieren und somit geht es tatsächlich nur über beenden - neu einstellen.

Wie gesagt, ebay zündet Kerzen an.................

Eine in die AB als Kürzel eingebaute WRB hingegen läßt sich locker durch einen Aktualisierungslauf auf den neuesten Stand bringen.