AW: Wiederrufsbelehrung
Also ich habe mich über die Technik bei eBay schon einmal in einem anderen Forum beraten lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass geänderte Rechtstexte erst für neu laufende Produkte Verwendung finden.
Auf Grundlage dieser Aussage werden die Shopbetreiber bei eBay nicht drum herum kommen Mitternacht zum 11.06.2010 alle laufenden Verkäufe zu stoppen, den Belehrungstext zu ändern und die Artikel im Anschluss wieder neu zu starten. Das ist zwar aufwändig, aber die juristisch sicherste Variante.
Es ist absolut wichtig, dies datumsgenau zu machen, da das Gesetz, auf welches die Musterwiderrufsbelehrung Bezug nimmt, auch erst am 11.06.2010 in Kraft tritt. Ebenso kann darüber hinaus die alte Widerrufsbelehrung keinesfalls mehr benutzt werden, da die BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) nur bis einschließlich 10.06.2010 Gültigkeit besitzt und anschließend außer Kraft tritt. Wird in diesen beiden Konstellation die jeweils andere Widerrufsbelehrung benutzt (also vor dem 11.06.2010 die neue Musterwiderrufsbelehrung und nach dem 10.06.2010 die alte Widerrufsbelehrung), ist der Belehrungstext falsch und man ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes in jedem Falle abmahngefährdet.
Darüber hinaus sollten sich diejenigen, die sich in der Vergangenheit wegen falscher Belehrungstexte bei eBay schon einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterworfen haben, schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Möglicherweise stellt die Verwendung der neuen Musterwiderrufsbelehrung ein Verstoß gegen die zuvor abgegebene Unterlassung-/Verpflichtungserklärung dar, so dass diese gekündigt werden muss, um nicht mit der Verwendung einer rechtmäßigen Belehrung gegen den Vertrag zu verstoßen.
Beste Grüße
Thomas
P.S.: KEINE RECHTSBERATUNG!