Widerrufsrecht für Speditionsartikel

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
Hallo,

es ist mal wieder das leidige Thema Widerrufsrecht und Folgen.

Ich als Verkäufer verkaufe Artikel jenseits von Frachtkosten EUR 120.

Ist es wirklich war, das ich bei einem wirksamen Widerruf, dem Kunden die vollen Versandkosten zurück erstatten muss?

D.h. nach meinem Beispiel würde das so aussehen:

verkaufter Artikel für EUR 250, Versandkosten wegen seiner Größe nur mit Spedition EUR 120.
Kunde überweist EUR 370.

Verstehe ich das richtig?
Jetzt müsste ich hergehen, und bei einem Widerruf, dem Kunden,

EUR 370 überweisen + dafür sorgen, das das Teil wieder zu mir zurückgeschickt wird, also nochmal EUR 120?

D.h. ich würde dann quasi einen Verlust von EUR 240 haben.???????

das kann doch wohl nicht war sein?
 

bofh

Aktives Mitglied
29. März 2008
38
0
Jain
erstmal dies ist keine rechtsverbindliche aussage ode beratung nur eine individuelle meinung die nicht unbedingt wirklich fachkunding ist :)

Also es gibt da 3 Rechtsmeinungen. Die eine sagt die Pauschale die der Kunde bereits bezahlt hat muss nicht rückerstattet werden wohl aber sind die kosten für rücksendung vom händler zu tragen.

die 2te besagt beides is zu erstatten.

die 3te besagt wenn über lieferung und ware 2 verträge bestehen könnte man die kosten auf den kunden abwälzen.

Mein tipp wäre erstens eindeutig und nicht versteckt in den abg die nicht erstattung von frachtkosten zu definieren. dies nochmal im webshop bei checkout im warenkorb bei den versandkosten anführen.

eventuell einen weg finden aus 1er transaktion (ware mit lieferung) 2 zu machen so das ein extra liefervertrag zu stande kommt.

man könnte noch einen aufschlag von 10% auf die versandkosten machen um sowas abzufangen.

oder ben alles in den abg definieren (bzw das nur für eine bestimmte artikelgruppe) und es im notfall auf einen retchsstreit ankommen lassen

es ist fraglich ob ein kunde recht bekommen würde wenn nicht nur in den abg sondern auch direkt bei der bestellung mehrfach auch die nichterstattung von versandkosten hingewiesen wird aufgrund des kosten /artikel preis verhältniss.

auch wenn ein solcher ausschluss in den abg ansich gegen einen endkunden nichts bewirkt (du wärst dennoch verpflichtet) gäbs gute chancen das zu gewinnen.

ausserdem würden glaub ich genug rückversender abgeschreckt werden.

aber dazu solltest du wikrlich deinen anwalt (oder besser einen auf das thema spzielisierten) konsultieren und wege finden dich abzusichern.

eventuell gibts noch eine art der versicherung (weis nciht keine ahnung aber die prämien wären wohl hoch *g*)
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.753
15
Zitat von bofh:
Mein tipp wäre erstens eindeutig und nicht versteckt in den abg die nicht erstattung von frachtkosten zu definieren. dies nochmal im webshop bei checkout im warenkorb bei den versandkosten anführen.

Wenn es hier um Endkunden geht, dürfte dieser Weg wohl massig Abmahnungen bieten.

Wenn der Käufer ein Verbrauche im Sinne des Gesetzes ist, muss der Händler die Hin und Rücksendekosten tragen. Das sagen auch aktuelle Gerichtsentscheidungen.

Lösung: diese Artikel einfach an gewerbliche verkaufen....

Ich würde sowas nicht mit machen als Händler. Wenn da nur 1x in der Woche ein Widerruf kommt, ist man ja nach 4 Wochen tot.
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
@curra,

Ich würde sowas nicht mit machen als Händler. Wenn da nur 1x in der Woche ein Widerruf kommt, ist man ja nach 4 Wochen tot.

genau deshalb frage ich ja, ich kann mir das echt nicht vorstellen. Das ist doch wirklich ein riesen Scheiss.... so kann ich nur immer bei jedem Produkt 1 Monat lang beten..

OKAY ich habe Verständnis dafür, das ich Hin und Rückkosten tragen muss, wenn das Produkt nicht in Ordnung ist also defekt, jedoch nicht bei nichtgefallen oder einfach nur spasskaufen....

@gerhardt
wie ist es eigentlich bei Euch in Österreich?[/quote]

@bofh
das mit modifizierter AGB kannste haken....

wie meinste das mit aus einem Auftrag 2 zu machen?
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.753
15
mit nicht machen meine ich, das ich solche Produkte keinen Endkunden anbieten würde.

Uns reicht schon das Verlust Geschäft von normalen Paket Rücksendungen.

Alles was groß ist und per Spedition geliefert wird, bieten wir Endkunden gar nicht an, damit sollen sich andere rumschlagen

Das jeden Monat ca. 1000 Euro.


Aber wenn du es Endkunden anbietest, bist du verpflichtet die Hin und Rücksendekosten zu tragen, da dem Verbraucher im Sinne des Gesetzes keine Nachteile bei Widerruf entstehen dürfen....

ist das scheis****? Ja klar ist es das......welcome Deutschland
 

Brauer-Medien

Aktives Mitglied
20. Oktober 2006
81
0
Wittmund
nur mal so dahin gesponnen????

wennjetzt eine Englische Ltd. den Shop betreibt und auch für den shop (Administration(Bank/Anschrift/Dokumente)) von dort bzw. als offizieller Absender auftritt und die Deutsche Niederlassung "nur" den Versand abwickelt quasi als dritter beteiligter der für den Versand zuständig ist??!!!

sollte doch das DE Recht umgehen können??? vielleicht mal ne frage für meine Rechtsanwältin.....
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
hallo,
ich habe einen brandheissen tipp für dich und der ist nicht böse gemeint. gehe zu einem anerkannten anwalt für internetrecht und lasse dir deine agb wasserfest machen. spreche dein speditionsproblem an und zahle die euro's die der ra verlangt! du wirst richtig drauflegen, wenn du versuchst zu tricksen - die abmahner fallen über dich her wie die heuschrecken, glaube es. gerade zweifelhafte formulierungen können eine kette von abmahnungen nach sich ziehen. haben sie dich einmal im visier, darfst du nie mehr auch nur einen falschen punkt setzen!

keine rechtsberatung sondern ein wohl gemeinter rat.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von bofh:
es ist fraglich ob ein kunde recht bekommen würde wenn nicht nur in den abg sondern auch direkt bei der bestellung mehrfach auch die nichterstattung von versandkosten hingewiesen wird aufgrund des kosten /artikel preis verhältniss.
Wenn es gegen das BGB verstößt, bringt auch 1 Million mal hinweisen nichts.

In SO einem "nicht standardisierten" Fall kann man sich aber wirklich nur dem Rat von helminec anschließen: GEH ZUM ANWALT. Das kostet die weitaus weniger als wenn du auch nur EINE EINZIGE Abmahnung deswegen kassierst..
 

Schneiderhaus

Aktives Mitglied
18. Februar 2008
126
0
Zitat von helminec:
hallo,
ich habe einen brandheissen tipp für dich und der ist nicht böse gemeint. gehe zu einem anerkannten anwalt für internetrecht und lasse dir deine agb wasserfest machen. spreche dein speditionsproblem an und zahle die euro's die der ra verlangt! du wirst richtig drauflegen, wenn du versuchst zu tricksen - die abmahner fallen über dich her wie die heuschrecken, glaube es. gerade zweifelhafte formulierungen können eine kette von abmahnungen nach sich ziehen. haben sie dich einmal im visier, darfst du nie mehr auch nur einen falschen punkt setzen!

keine rechtsberatung sondern ein wohl gemeinter rat.

was für ein quatsch, sorry
das gibt 1!!! Abmahnung, mehr nicht!
Der der als erstes abmahnt ist am zug, die die danach kommen schauen in die röhre.

was für eine panikmache
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von Schneiderhaus:
Zitat von helminec:
hallo,
ich habe einen brandheissen tipp für dich und der ist nicht böse gemeint. gehe zu einem anerkannten anwalt für internetrecht und lasse dir deine agb wasserfest machen. spreche dein speditionsproblem an und zahle die euro's die der ra verlangt! du wirst richtig drauflegen, wenn du versuchst zu tricksen - die abmahner fallen über dich her wie die heuschrecken, glaube es. gerade zweifelhafte formulierungen können eine kette von abmahnungen nach sich ziehen. haben sie dich einmal im visier, darfst du nie mehr auch nur einen falschen punkt setzen!

keine rechtsberatung sondern ein wohl gemeinter rat.

was für ein quatsch, sorry
das gibt 1!!! Abmahnung, mehr nicht!
Der der als erstes abmahnt ist am zug, die die danach kommen schauen in die röhre.

was für eine panikmache
Ja, für DIESEN EINEN FALL. Aber die PRAXIS zeigt doch: Wenn jemand mal gesehen hat, dass einer - aufgrund seines eher ungenauen Rechtswissen - rechtlich ziemlich hoprige Formulierungen in seinen AGB stehen hat, kann er sich gerne auch mal "festbeissen" - und nach und nach immer wieder (dann wegen anderen Dingen - oder mit zeitlichem Abstand auch wegen dem gleichen) abmahnen...
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
@Hifi-Matze
genauso ist es...

@schneiderhaus

bleib' bitte sachlich, auch wenn du meinst es besser zu wissen!

vorschlag zur güte, versuch's mal und wir werden sehen ob ich dann etwas zu lachen habe. manchmal soll es leute geben, die für einen tipp dankbar sind und nicht alles zernölen müssen...

weiterhin frage ich mich, was dir die formulierung "kette von abmahnungen" wohl sagen könnte. :?:

p.s. reich uns doch mal deine webadresse hier durch.
 
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