Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

fmwag

Aktives Mitglied
5. Februar 2010
37
0
Hallo,

eine Frage zum Thema Widerrufsrecht in Verbindung mit WAWI und Shop2

Kann man ohne grossen Aufwand in der JTL Software das gleiche Produkt mit zwei verschiedenen Alternativ-Auswahl Möglichkeiten im Shop darstellen auch wenn es nur einen Stammdatensatz (halt als Variante) geben würde - Sollte doch ohne Probleme möglich sein oder ?

Habt Ihr im Web schon einmal solch ein Angebot zum Widerrufsrecht gesehen. Der Kunde bestätigt durch seine Auswahl des Produktes und des besseren Preises, dass er rechtlich auf das Widerrufsrecht ganz bewusst und mit Bestätigung auf eine kostenlose Rückgabe verzichtet.

Links wären Klasse. Danke im voraus

PS: Meistens ist über einen attraktiven Preis fast alles zu regeln, vorausgesetzt man bleibt ganz klar auf der gesetztlichen Linie. Und in Zeiten des Wettbewerbes wie z.b. www.Dealstreet.de muss man ja kreativ werden um überhaupt zu überleben
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Habt Ihr im Web schon einmal solch ein Angebot zum Widerrufsrecht gesehen. Der Kunde bestätigt durch seine Auswahl des Produktes und des besseren Preises, dass er rechtlich auf das Widerrufsrecht ganz bewusst und mit Bestätigung auf eine kostenlose Rückgabe verzichtet.
Darüber wirst du nichts finden, weil dies der Gesetzgeber ganz ausdrücklich NICHT erlaubt.

PS: Meistens ist über einen attraktiven Preis fast alles zu regeln, vorausgesetzt man bleibt ganz klar auf der gesetztlichen Linie.
Mit dem Ausschluss (oder nur der Suggestion des Ausschlusses) der Widerrufsbelehrung verstösst du aber gegen das Gesetz.
Im Gegenteil: Wenn du den Kunden nicht über sein gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht informierst, verlängert sich die Frist, in der er widerrufen kann, auf "fristlos". Das heisst, er kann dir die Ware auch noch 2 Jahren noch zurückschicken und du MUSST(!) ihm das Geld erstatten...

Davon abgesehen hast du schneller ne Abmahnung am Hals als du die ersten Widerrufe ablehnen kannst :)
 

D********t

Guest
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Hallo,

eine Frage zum Thema Widerrufsrecht in Verbindung mit WAWI und Shop2

Kann man ohne grossen Aufwand in der JTL Software das gleiche Produkt mit zwei verschiedenen Alternativ-Auswahl Möglichkeiten im Shop darstellen auch wenn es nur einen Stammdatensatz (halt als Variante) geben würde - Sollte doch ohne Probleme möglich sein oder ?

Habt Ihr im Web schon einmal solch ein Angebot zum Widerrufsrecht gesehen. Der Kunde bestätigt durch seine Auswahl des Produktes und des besseren Preises, dass er rechtlich auf das Widerrufsrecht ganz bewusst und mit Bestätigung auf eine kostenlose Rückgabe verzichtet.

Links wären Klasse. Danke im voraus

PS: Meistens ist über einen attraktiven Preis fast alles zu regeln, vorausgesetzt man bleibt ganz klar auf der gesetztlichen Linie. Und in Zeiten des Wettbewerbes wie z.b. www.Dealstreet.de muss man ja kreativ werden um überhaupt zu überleben

Also langsam glaube ich, Du hast ein völliges Ding an der Waffel. Den Kunden vor die Wahl zu stellen, aufs Widerrufsrecht zu verzichten ist wettbewerbswidrig und Verbrauchertäuschung/Erpressung, Deine gesamte Herangehensweise würde ich schon als kriminell einstufen! Du sprichst hier ganz klar davon, auf der gesetzlichen Linie bleiben zu wollen, was Du mit diesem Vorhaben aber eindeutig nicht tust. Ich gebe Dir einen Tipp, lass die Finger vom Onlinehandel, denn es sind Typen wie Du, die ehrliche Händler in Verruf bringen und den Onlinehandel kaputt machen. Es ist nicht alles mit dem billigsten Preis zu regeln, von Ehrlichkeit, Freundlichkeit, Kompetenz, Kundenservice und Durchhaltevermögen scheinst Du noch nichts gehört zu haben!

Aber mach nur, ich bin mir sicher, spätestens nach der ersten Abmahnung sind Deine Träume vom schnellen Gewinn futsch...
 
Zuletzt bearbeitet:

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Nunja, so krass muss man es ja net formulieren. Ich denke, es ist vielmehr eine Mischung aus Unwissenheit und Naivität, mit der fmwag hier an die Sache rangeht. Wir "alte Hasen" wissen, wie gefährlich die "Schlangengrube" Onlineshop aus juristischer Sicht ist, fmwag aber offensichtlich nicht. Das kann (und muss) man halt lernen. Entweder auf die sanfte (durch Vorabinformation) oder die harte (durch Abmahnungen) Tour.

Übrigens @fmwag: Es ist eine komplett falsche Annahme, dass man ALLES über den Preis regeln kann. Kundenservice, Freundlichkeit, Kompetenz, usw sind Dinge die Kunden IMMER erwarten - egal zu welchem Preis man verkauft.

Selbst wenn man 50% billiger ist als der billigste andere Anbieter: Die Kunden erwarten den gleichen Service wie bei einem teureren Anbieter. Gerade deshalb ist es ein absoluter Trugschluss im Internet "könne man nur viel über den Preis" verkaufen.
Denn so schnell wie man da ist, ist man dabei dann auch wieder weg. Es gibt genügend Beispiele dafür ;)

Ein mittel- bis langfristig erfolgreicher E-Commerce-Händler ist also meistens nichts anderes als der "Fachhändler vor Ort", nur eben im Internet.
 

fmwag

Aktives Mitglied
5. Februar 2010
37
0
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Es geht doch um eine Win-Win-Situation zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer. Es geht ohne wenn und aber darum rechtlich auf einer seriösen Seite zu agieren. Es geht auch nicht darum, dem Kunden seine Garantieansprüche zu nehmen sondern es geht um zwei Dinge:

1) Sich als Online Verkäufer vor dem Lustkäufer zu schützen der alles austestet und einem einen gebrauchten Artikel ohne ersichtliche Gründe zurück schickt. Weil der Aufwand und die Kosten (Verlust) bleibt dann zu 100% beim Verkäufer hängen.

2) Die Option zu bewerten, ob man mit dem Endkunden ein faires Geschäft abzuschliessen kann, in dem der Endkunde für einen konkreten Preisnachlass (halt eine kalkulierebare Win-Win Situation für beide Seiten) auf sein Widerrufsverzicht ganz bewusst (nicht nur über die AGB's sondern in einem vollständig transparenten Prozess mit der konkreten Zustimmung des Endkunden - und das nicht über einen versteckten Haken) verzichtet.

Eher anerkannt ist der Widerrufsverzicht auf einem gesonderten Auftragsformular, welches unabhängig vom Zustandekommen des eigentlichen Auftrags unterschrieben werden kann.

Wenn dann noch ein Vorteil für den Widerrufsverzicht angeboten wird, kann man schon eher von einem ausdrücklichen oder selbst veranlassten Verzicht sprechen, da der Verbraucher bewusst den Vorteil aus dem Widerrufsverzicht in Anspruch nimmt.
Vielleicht funktioniert das alles nicht - aber wenn es schon soweit ist, dass vor lauter Angst keine seriösen Alternativ-Lösungen mehr selbst durchdenken und diskutieren darf - dann gute Nacht

Es gibt da so ein Sprichwort - Geht nicht, gibt es nicht - weil die rechtlichen Möglichkeiten im Umfeld des Widerrufsrecht entscheiden sehr stark darüber ob man in Zukunft ein profitables Business betreiben kann.
 

D********t

Guest
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Es geht doch um eine Win-Win-Situation zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer. Es geht ohne wenn und aber darum rechtlich auf einer seriösen Seite zu agieren. Es geht auch nicht darum, dem Kunden seine Garantieansprüche zu nehmen sondern es geht um zwei Dinge:

Nein, es geht Dir darum, nur für DICH eine WIN Situation zu erzeugen und das Wort seriös kannst Du gleich aus diesem Thema streichen.

1) Sich als Online Verkäufer vor dem Lustkäufer zu schützen der alles austestet und einem einen gebrauchten Artikel ohne ersichtliche Gründe zurück schickt. Weil der Aufwand und die Kosten (Verlust) bleibt dann zu 100% beim Verkäufer hängen.

Vor Lustkäufern wirst Du Dich leider nie schützen können, es sei denn, das Widerrufsrecht wird endlich mal fairer für Händler gestaltet, und ich glaube, wir sind auf dem Weg dahin, nur Geduld und Abwarten ist die Devise...

2) Die Option zu bewerten, ob man mit dem Endkunden ein faires Geschäft abzuschliessen kann, in dem der Endkunde für einen konkreten Preisnachlass (halt eine kalkulierebare Win-Win Situation für beide Seiten) auf sein Widerrufsverzicht ganz bewusst (nicht nur über die AGB's sondern in einem vollständig transparenten Prozess mit der konkreten Zustimmung des Endkunden - und das nicht über einen versteckten Haken) verzichtet.

Stell Dir vor, Du gibts dem Kunden einen Preisnachlass, damit er aufs Widerrufsrecht verzichtet. Ein weiterer Händler verkauft aber den Artikel schon regulär zu diesem Preis, ist jedoch wie alle anderen Händler gesetzlich ans Widerrufsrecht gebunden. In diesem Falle, auch wenn ich kein Fan vom deutschen Abmahnsystem bin, würde ich Dich in Grund und Boden abmahnen. Der gleiche Preis, ich muss das Widerrufsrecht beachten, Du aber nicht. Das ist wettbewerbswidrig! Und fairer Wettbewerb funktioniert nunmal nur, wenn für ALLE die gleichen gesetzlichen Bedingungen gelten.

Vielleicht funktioniert das alles nicht - aber wenn es schon soweit ist, dass vor lauter Angst keine seriösen Alternativ-Lösungen mehr selbst durchdenken und diskutieren darf - dann gute Nacht

Durchdenken darfst Du viel...nur das Durchdachte umsetzen darfst Du nicht. Und seriöse Alternativlösungen gibt es derzeit nunmal nicht.

Es gibt da so ein Sprichwort - Geht nicht, gibt es nicht - weil die rechtlichen Möglichkeiten im Umfeld des Widerrufsrecht entscheiden sehr stark darüber ob man in Zukunft ein profitables Business betreiben kann.

In diesem Falle gibt es derzeit aber nur ein GEHT NICHT!

Auch ich bin mit dem derzeitigen Widerrufsrecht nicht einverstanden, was aber nicht heißt, das ich das Widerrufsrecht nicht extrem wichtig für den Verbraucher und somit auch als nützlich für den seriösen Händler empfinde. Mein Vorschlag für eine faires Widerrufsrecht wäre folgender:

- Widerrufsfrist 5 Tage ab Eingang der Sendung beim Empfänger

- Hintransport auf Gefahr des Händlers

- Rücktransport auf Gefahr des Kunden, ausser bei nicht paketversandfähigen Sendungen

- Wer Hin- und Rücktransportkosten trägt, sollte in der Entscheidung des Händlers liegen und in seinen AGB verankert werden, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht, im Gewähleistungsfalle oder bei einem Fehler des Händlers hat der Händler diese zu tragen

- Verbot unfreier Rücksendungen
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Vielleicht funktioniert das alles nicht - aber wenn es schon soweit ist, dass vor lauter Angst keine seriösen Alternativ-Lösungen mehr selbst durchdenken und diskutieren darf - dann gute Nacht
Du wirst lachen. Wenn du auch nur ansatzweise wüsstest, WAS für Wortklauberei bei den Widerrufsbelehrungen abgemahnt worden ist, würdest du nichtmal im Traum anfangen, da irgendwas "rumdiskutieren" zu wollen.

Es gibt da so ein Sprichwort - Geht nicht, gibt es nicht - weil die rechtlichen Möglichkeiten im Umfeld des Widerrufsrecht entscheiden sehr stark darüber ob man in Zukunft ein profitables Business betreiben kann.
Nochmal: Geht nicht, gibts wohl - zumindest wenn man LEGAL bleiben will.

Oder nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: Dem Endkunden das Widerrufsrecht zu nehmen ist nicht einmal DANN erlaubt, wenn er dem selbst und freiwillig zustimmt. Und nicht einmal dann, wenn du ihm einen 1000 Euro Artikel für 1 Cent geben würdest.

Ansonsten: Wenn diese Bedingung die Grundlage dafür ist, dein Business überhaupt aufbauen zu können, solltest du es gleich lassen. Widerrufe und Retouren sind ärgerlich, aber "unternehmerisches Risiko". Und selbst wenn ein Kunde einfach nur "zum Spass" bei dir bestellt und es zurückgehen lässt - du hast KEINE Chance, dich zu wehren.

Ungerecht? JA!
Alternativen? Leider keine!

Lebe damit, dass du dich an die Gesetze halten musst, oder lass es bleiben - der Boomerang, der dich trifft, wenn du das SO umsetzt, wie du es vorhast, wird dich ziemlich heftig umhauen... noch bevor du überhaupt lukrativ gearbeitet hast...
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Es gibt da so ein Sprichwort - Geht nicht, gibt es nicht

- weil die rechtlichen Möglichkeiten im Umfeld des Widerrufsrecht entscheiden sehr stark darüber ob man in Zukunft ein profitables Business betreiben kann.


Das Sprichwort ist auch mein Motto, die Aussage danach aber Bockmist, sorry...

Das Widerrufrecht ist nunmal da und wird bestenfalls nicht verschlimmert.

Ich glaube, kaum ein Händler der mehrere Jahre ernsthaft sein Buiz betreibt, ist ein Hasenfuß, Hasen werden in der Regel geschossen!

Fakt ist, nach gewissen Regeln musst Du spielen, WIE Du es spielst das ist doch die Frage und da wäre dein Hirn gefragt, aber deine Pläne greifen ja schon in bestehende Hirachhien ein, ganz schlechter Plan.

Beispiel:

Stell Dir vor, Dunkelwelt startet in seinen Shop und überall im I-Net per Banner eine Werbeaktion, nehmen wir an er käme als erster auf die glorreiche Werbe-Idee "Ich schenke Euch am Montag die Mehrwertsteuer"... Montag wäre der Tag, an dem er Insolvenz anmelden könnte, ist halt nicht Media Markt, verstanden was ich sagen will?

Wenn Du dann soweit bist, Dich zu fragen wie Du unter den gegeben Umständen deinen Business profitabel arbeiten kann und welchen Bewegungs-Spielraum Du hast, dann bist Du schon mal in der richtigen Richtung, und zum Abschluss noch einen schlauen Spruch für Dich:

"Aus meinen Rückschlägen habe ich mehr gelernt als aus meinen Erfolgen" (Boris Becker)
 

fop

Aktives Mitglied
12. Januar 2007
118
0
AW: Widerrufsrecht - Ausschluss durch Kunden Auswahlmöglichkeit - besseren Preis

Mein Vorschlag für eine faires Widerrufsrecht wäre folgender:

- Widerrufsfrist 5 Tage ab Eingang der Sendung beim Empfänger

- Hintransport auf Gefahr des Händlers

- Rücktransport auf Gefahr des Kunden, ausser bei nicht paketversandfähigen Sendungen

- Wer Hin- und Rücktransportkosten trägt, sollte in der Entscheidung des Händlers liegen und in seinen AGB verankert werden, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht, im Gewähleistungsfalle oder bei einem Fehler des Händlers hat der Händler diese zu tragen

- Verbot unfreier Rücksendungen

Das unterschreibe ich sofort :D
 

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