Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.211
1.797
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Hallo,

wer von euch hat bereits Erfahrungen mit der Gelangensbestätigung gemacht? Wie handhabt ihr das?

Wir haben im Moment massive Probleme die Bestätigung von den Kunden zu erhalten. Diesen Mist kennt noch so gut wie keiner...

Aktuell versenden wir die Ware und wenn wir laut der Sendungsverfolgung sehen das diese angekommen ist bitten wir den Kunden das vorausgefüllte Formular zu unterschreiben und retoure zu senden. Zu 80% der Fälle werden wir dumm angemacht weil ihnen das nicht geläufig ist und bekommen nichts zurück.

Ich bin schon am überlegen mir vor Versand diese Bestätigung zu holen, das kann es aber auch nicht sein.

Gruß

Markus

Ja, das kenne ich von Lieferantenseite mittlerweile so - die einen (alle aus der BRD) denen ist das völlig egal, und einen habe ich dem muss ich zuvor eine Bestätigung senden und nach Erhalt eine weitere dass die Ware auch angekommen ist und übernommen wurde. Zudem möchte ich ergänzen, der Eine liefert normalerweise so 4-8 Paletten über Spedition - diese stellt von selbst sogar eine Aufuhrbestätigung und Übernahmebestätigung aus, aber nicht mal das reicht ihm.

Daraus schließe ich: Man kann aus allem eine Wissenschaft machen.

Die Mehrheit kümmert das ganze rein gar nix. So ist der Stand der Dinge. :)
Mir selber ist das auch herzlich egal, wenn dies bei einer Prüfung verlangt wird, dann werden wir das AB DANN auch so machen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.211
1.797
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Hallo,

ja das wäre mir auch recht. Aber wer bestätigt einen das dies bei einer Prüfung zu 100% ausreichend ist?

Finanzamt? Ja bekomm ich das schriftlich?

Markus

Wie in anderen Beiträgen schon öfters erwähnt - ein FA hat ein Telefon, dort kann man anrufen und dann erfährt man was die wollen und wie weit sie irgendwas schriftlich geben oder nicht. Wird vermutlich von der Art und Umfang der Geschäfte abhängen.
Bis heute hat noch kein international tätiges Unternehmen von mir nur irgendwas bestätigt haben wollen, also warum soll ich mich als kleiner Shopbetreiber darum verkopfen ?
 

seven39

Gut bekanntes Mitglied
17. Oktober 2009
690
12
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Ja, das kenne ich von Lieferantenseite mittlerweile so - die einen (alle aus der BRD) denen ist das völlig egal, und einen habe ich dem muss ich zuvor eine Bestätigung senden und nach Erhalt eine weitere dass die Ware auch angekommen ist und übernommen wurde. Zudem möchte ich ergänzen, der Eine liefert normalerweise so 4-8 Paletten über Spedition - diese stellt von selbst sogar eine Aufuhrbestätigung und Übernahmebestätigung aus, aber nicht mal das reicht ihm.

Daraus schließe ich: Man kann aus allem eine Wissenschaft machen.

Die Mehrheit kümmert das ganze rein gar nix. So ist der Stand der Dinge. :)
Mir selber ist das auch herzlich egal, wenn dies bei einer Prüfung verlangt wird, dann werden wir das AB DANN auch so machen.


Du hast schon Recht Michael, aber was machst du wenn du angenommen in einem Jahr 1Mio.€ innergemeinschaftlich geliefert hast und dann eine Prüfung die blöden Bestätigungen sehen will und du die nicht vorlegen kannst?

Ich werde mal bei meinen FA anfragen und versuchen das schriftlich zu bekommen, auf alles andere kann man ja nicht zählen wenn es hart auf hart kommt.

Ich werde dann berichten...


Markus
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.061
92
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Der Thread ist zwar schon 2 Jahre alt, doch ist mir das Thema ganz frisch vor die Füße gefallen. Darum interessiert, was du seinerzeit vom FA erfahren hat, Markus.

Grüße
Thomas
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Vor allem FA und schriftlich, uhum

Beispiel:
Dan was vorhin immer JAhren in orndung war habe ordner pro Jahr zum Finanzamt gebracht, mit dabei dass sind die UNterlagen womit sich den "einfache" kurzfassungen auf den Rechnung erweitert nachweisen kan, war immer in ordnung auch mit ein pr"fung.

Dan kam einer Prüfung , und in einem rückwirkkend nicht mehr in ordnung, weil so etwas war zuviel Arbeit und nicht zu tun, ich eben gerade darum machen wir es so, weil den "langfassung" die Sie verlangen ist hierr ziemlich umständig da bleibt dan kein Zeit mehr für Geschäft und und deswegen war es auch immer in ordnung und wo man beweisen sehen möchten war es immerhin und auch jetzet noch möglich alles nach zu weisen.

Also mit nicht ab dan den prüfung so etwas machen weil es lauft/greift da rückwirkend!

Nen Bussgeld rückwirkend und und , den Prüfer von vorher wo alles in ordnung hat er gelächeld ja aber die war damals fast im Rente, und ist jetzet im Rente also.... ( DEn andere Mitarbeiter haben nur immer auf mein hin und her mit den ordner, kurz darin geschaut , gejahd, aber dan in einem nichts mehr.)

Also aber selbst auch schriftlich weil ich habe da versucht heraus zu finden wo es dan alles so haken kan, schriftlich kan man nachher wen die meinen ist aber doch nicht in ordnung noch widerrufen oder hat ehe kein oder fast kein Rechtliche bedeutung, also absprachen die nachhinein doch nicht mit ein Prüfung in ordnung sind, wie heist dass schön so stehen eigentlich immer ein par regeltexte drauf, wohin die es beugen können.

Da soll man dan wirklich ein Steuerberater 100% einiges wen schriftlich prüfen lassen, ob es ..

(Sailaint Detail, einer ( glaube auch Prüfer) beim Finanzamt eine weile davor war Verheiratet, sein Haus zum verkauf, wir hatten unter Uns ein privates Kaufvertrag schriftlich unterzeichnet durch Uns und Ihm und seinen Frau ( das Reicht ja im Holland) aber dies war also Deutschland da kan man mit so ein Papier nur den Hinten abwischen, weil im einer möchte sein Frau nicht verkaufen, ehestreit und und, wir ein Jahr gewarted, dan aber gesagt länger warten wir nicht mehr, den Steuer Prüfung mit den oben beschrieben probleme ( nicht durch Ihm aber Kollege) fandet stat in Unsere von ein anderer gekauftes Haus.

Zusammenhang wissen wir nicht zufall hmmm. ( weil waren hier fast zeitgleich 2 Prüfungen von Unserer separate 2 geschäften, e2 jahr nach sag mall so einer normale Prüfung, also laut kenzahlen stichprobe und co uhum sollte soviele gar nicht sein)


Aber zum bescheinigungen und und dass ist jetzt doch mit alles Elektronische Datenaustausch überal mit weniger aufwand zu machen oder?
 
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