Neu Verschickt ihr AGB und Widerruf noch per Mail?

gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.823
525
Haben hier das bekommen:

Sie sollte unbedingt zu Ihrer Sicherheit als gewerblicher Händler Ihren Geschäftsprozess überarbeiten.

Sie müssen einen Verbraucher:

Gemäß § 312f Abs. 2 BGB ist der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.

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Hieraus ergibt sich, dass der Händler dem Kunden – sofern dieser als Verbraucher handelt – neben einer Bestellbestätigung mit allen vertragswesentlichen Punkten sowohl seine AGB als auch seine Widerrufsbelehrung zusätzlich in Textform übermitteln muss (z.B. E-Mail).
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Folge wenn unterlassen wird:

Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 Tagen >>>> auf 12 Monate und 14 Tage !! (Mainboard könnte ich also einfach ohne Folgen für mich und zu Ihrem Nachteil nach einem Jahr widerrufen)


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Hierzu lesen Sie bitte den ganzen Artikel sorgfältig durch von einer Kanzlei die immer Top Beiträge bereitstellen:

https://www.it-recht-kanzlei.de/ric...belehrung-online-handel-shop-ebay-amazon.html

-- Für die Konfiguration von EBAY ist auch noch ein extra Beitrag verlinkt im Artikel!! --
-- Ich kann Ihnen schon mal sagen, dass ich zweimal keine Widerrufsbelehrung von Ebay erhalten habe... wie im Artikel erwähnt --

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Hier mal ein Beispiel Fall zugunsten des Verbrauchers...mit Vergleich des neuen und alten Widerrufsrechts von 2014.

https://www.haerting.de/neuigkeit/bgh-anforderung-formgerechte-widerrufsbelehrung
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
Eigentlich ist das Standard, dem Kunden in der Bestellbestätigung den Widerrufstext mitzusenden. Offensichtlich hat der Kunde recht, wobei "Verschickt ihr AGB und Widerruf noch per Mail?" beim Versand der Widerrufsbelehrung auf dem aktuellen Stand ist. Oder wie versendest du die Widerrufsbelehrung?

Im JTLShop kannst du die Widerrufsbelehrung der Auftragsbestätigung anhängen.
 

gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.823
525
Hier noch eine Frage zu wie macht ihr das mit mehrsprachig? Also momentan haben DE und EN als Sprache. Muss man die AGB und Widerruf nun zweisprachig erstellen.
Und wenn ja reicht da nee Deepl Übersetzung?

Wir eine angehängte Datei in die DB übernommen oder nur der Pfad zur Datei?
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
Wenn der Firmensitz in Deutschland ist, reicht eine Widerrufsbelehrung auf Deutsch bzw. in deutscher Sprache. Ansonsten müsste der Händler ja jede erdenkliche Sprache als Widerrufsbelehrung bereitstellen. Es gibt sicherlich Sprachen, von denen du mit Sicherheit noch nichts gehört hast.

Eine Widerrufsbehrung muss dem gesetzlichen Wortlaut entsprechen, deshalb ist die Übersetzung in englischer Sprache unbedingt in der Muttersprache zu veröffentlichen. Du tust dir sicher keinen Gefallen, diesen Rechtstext in englischer Sprache zu versenden. Weshalb auch, wenn der Gesetzgeber das nicht fordert.
 
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