Haben hier das bekommen:
Sie sollte unbedingt zu Ihrer Sicherheit als gewerblicher Händler Ihren Geschäftsprozess überarbeiten.
Sie müssen einen Verbraucher:
Gemäß § 312f Abs. 2 BGB ist der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
!!!----------------
Hieraus ergibt sich, dass der Händler dem Kunden – sofern dieser als Verbraucher handelt – neben einer Bestellbestätigung mit allen vertragswesentlichen Punkten sowohl seine AGB als auch seine Widerrufsbelehrung zusätzlich in Textform übermitteln muss (z.B. E-Mail).
!!!----------
Folge wenn unterlassen wird:
Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 Tagen >>>> auf 12 Monate und 14 Tage !! (Mainboard könnte ich also einfach ohne Folgen für mich und zu Ihrem Nachteil nach einem Jahr widerrufen)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hierzu lesen Sie bitte den ganzen Artikel sorgfältig durch von einer Kanzlei die immer Top Beiträge bereitstellen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ric...belehrung-online-handel-shop-ebay-amazon.html
-- Für die Konfiguration von EBAY ist auch noch ein extra Beitrag verlinkt im Artikel!! --
-- Ich kann Ihnen schon mal sagen, dass ich zweimal keine Widerrufsbelehrung von Ebay erhalten habe... wie im Artikel erwähnt --
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier mal ein Beispiel Fall zugunsten des Verbrauchers...mit Vergleich des neuen und alten Widerrufsrechts von 2014.
https://www.haerting.de/neuigkeit/bgh-anforderung-formgerechte-widerrufsbelehrung
Sie sollte unbedingt zu Ihrer Sicherheit als gewerblicher Händler Ihren Geschäftsprozess überarbeiten.
Sie müssen einen Verbraucher:
Gemäß § 312f Abs. 2 BGB ist der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
!!!----------------
Hieraus ergibt sich, dass der Händler dem Kunden – sofern dieser als Verbraucher handelt – neben einer Bestellbestätigung mit allen vertragswesentlichen Punkten sowohl seine AGB als auch seine Widerrufsbelehrung zusätzlich in Textform übermitteln muss (z.B. E-Mail).
!!!----------
Folge wenn unterlassen wird:
Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 Tagen >>>> auf 12 Monate und 14 Tage !! (Mainboard könnte ich also einfach ohne Folgen für mich und zu Ihrem Nachteil nach einem Jahr widerrufen)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hierzu lesen Sie bitte den ganzen Artikel sorgfältig durch von einer Kanzlei die immer Top Beiträge bereitstellen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ric...belehrung-online-handel-shop-ebay-amazon.html
-- Für die Konfiguration von EBAY ist auch noch ein extra Beitrag verlinkt im Artikel!! --
-- Ich kann Ihnen schon mal sagen, dass ich zweimal keine Widerrufsbelehrung von Ebay erhalten habe... wie im Artikel erwähnt --
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier mal ein Beispiel Fall zugunsten des Verbrauchers...mit Vergleich des neuen und alten Widerrufsrechts von 2014.
https://www.haerting.de/neuigkeit/bgh-anforderung-formgerechte-widerrufsbelehrung