gerhard5302
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Verkauf von Textilien über das Internet
Beim Verkauf von Textilien oder Kleidung muss die Rohstoffangabe nach Textilkennzeichnungsgesetz auch im Internetshop oder im eBay-Angebot mit angegeben werden. Für welche Fälle dies gilt, wie die Umsetzung zu erfolgen und was zu beachten ist, finden Sie in unserer Übersicht unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=103
lg
Gerhard
Beim Verkauf von Textilien oder Kleidung muss die Rohstoffangabe nach Textilkennzeichnungsgesetz auch im Internetshop oder im eBay-Angebot mit angegeben werden. Für welche Fälle dies gilt, wie die Umsetzung zu erfolgen und was zu beachten ist, finden Sie in unserer Übersicht unter
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