Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
moin..
hatte nun erstmals eine schweizer Firma, die mit deutscher Lieferadresse bestellt hat.
Soweit kein Problem, Rechnung mit deutscher Ust erstellt und wurde bezahlt.
Heute bekomm ich die Originalrechnung mit Begleitschreiben vom Kunden mit der Bitte um Mwst-Erstattung.
Soweit auch ok. Ist ja legitim, sich die Steuer bei Ausfuhr erstatten zu lassen.
Nur :
Auf der Rechnung ist ein kleiner runder blauer Stempel vom Zoll. Das wars. Keine Bestätigung der Ausfuhr oder ähnliches.
ist das so üblich, oder muss da noch ein extra Nachweis geführt werden ?

Danke und Gruß
Manu
 

oso

Gut bekanntes Mitglied
15. März 2012
433
9
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Der runde blaue Stempel ist die Bestätigung, dass die Ware ausgeführt wurde.
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

super, danke !
hätte halt bei dem sonst erforderlichen aufwand etwas mehr papier erwartet, oder einen zollstempel mit dem entsprechenden text und ner bearbeitungsnummer oder so..
aber so is natürlich perfekt.

nice weekend
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Der Zoll unterscheidet ansonsten zwischen gewerblich und privat und ich glaube Wert von 250 sfr oder so (weiß es nicht genau), gewerbliche Einfuhr oder über 250 sfr (?) ist umständlicher, wenn er es privat eingeführt hat, dann gibt´s nur den Stempel, ich bin nur 10 km von der CH-Grenze weg und habe auch Abholer als Kunden ...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Fragt sich auch, von wem ist der "kleine blaue runde Stempel". Von den Schweizern oder von einem EU Zollamt?

Meines Wissens, aber ich lerne gerne Neues dazu, gilt für den EU Händler in so einem Fall nur die Bestätigung eines EU Zollamtes für die tatsächliche Ausfuhr der Ware aus der EU.
Irgendwelche Stempel aus der Schweiz werden da nicht genug sein. Den kann er sich ja auch nachträglich holen und der kann ja auch nur besagen, daß die Ware in der CH zollfrei ist (weil sie z.B. "Made in Germany" ist). Hat aber mit einer EU MwSt. nichts zu tun.

lg
Gerhard
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

hmm..also in diesem fall wars ein b-to-b geschäft mit einem warenwert von ca. eur 250,00 netto.
der stempel ist vom deutschen zoll, hauptzollamt singen und hat nur mittig das datum und den adler. durchmesser ca. 35mm.
ich glaub ihm ja gerne, dass er das teil exportiert hat. was mich umtreibt ist die frage, ob ich mit dem stempel aus der umsatzsteuerpflicht entlassen bin, denn das wäre ja nur der fall, wenn er das in der schweiz verzollt und versteuert hätte..oder?
 

klebe

Aktives Mitglied
9. Juni 2011
23
0
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Für dich reicht der Nachweis, das die Ware aus der EU ausgeführt worden ist und das hast du in diesem Fall, wo die Rechnung vom deutschen Zoll abgestempelt worden ist.
Ob er das in der Schweiz verzollt und versteuert, ist nicht mehr deine Sache.

Für deine Buchhaltung machst du am besten eine Gutschrift (Re. korrektur) über die Summe der MwSt., die du ihm zurückerstattest.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Für deine Buchhaltung machst du am besten eine Gutschrift (Re. korrektur) über die Summe der MwSt., die du ihm zurückerstattest.

Wäre die Buchhaltung so nicht falsch wenn die Gutschrift nur über die MwSt ausgestellt wird, oder habe ich da einen Denkfehler?

bsp. Kunde kauft für 100,00€ + 19% (19,00€) = 119,00€

Gutschrift erfolgt dann nur über 19,00€ MwSt? Sprich Steuersatz 100%??

dachte immer es muss eine Gutschrift über die komplette Summe erstellt werden und eine neue Rechnung mit 0%

steh grad auf dem Schlauch :D
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

gute frage.. um es zu komplizieren, erfolgte hier die zahlung über paypal. habe nun einfach den mwst. betrag erstattet, dersich ja in diesem fall anteilig aus rückgezahlten paypal-gebühren zusammensetzt.
soll sich mein steuerberater mit rumschlagen ;)
 

klebe

Aktives Mitglied
9. Juni 2011
23
0
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

@ dagoberto so wie du das machst, wäre auch eine möglichkeit, aber ist das nicht zu kompliziert?

Wir erstellen für die Rechnung eine Gutschrift, löschen alle Positionen und erstellen eine neue Position mit dem Text MwSt Rückerstattung und den Betrag mit Steuersatz 0%.

Anhand deines Beispiels: 19,00€, Steuersatz 0% = Gesamtbetrag 19,00€
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Für dich reicht der Nachweis, das die Ware aus der EU ausgeführt worden ist und das hast du in diesem Fall, wo die Rechnung vom deutschen Zoll abgestempelt worden ist.
Ob er das in der Schweiz verzollt und versteuert, ist nicht mehr deine Sache.

Ist nur zu hoffen, daß der Stempel aus Singen wirklich die Ausfuhr aus der EU bestätigt. Weil das Hauptollamt Singen liegt ja nun nicht direkt an der Grenze.
Fragt sich nämlich, was passiert wenn der zwar am Zollamt Singen war, aber dann die Ware trotzdem in Deutschland weiter verkauft. Das wäre definitiv nicht zulässig und schon gar nicht im Sinn des deutschen Fiskus.
Oder hatte er die Ware dann nach dem Hauptzollamt Singen im verplombten Laderaum eines LKWs und wurde die Plombe erst an oder nach der Grenze wieder geöffnet?
Ich würde mir jedoch zur Sicherheit schon mal (symbolisch) die 50 EUR zur Seite legen, falls die gestempelte Rechnung vom Deutschen FA nicht anerkannt wird. Er wird schwer dagegen berufen können und kann nur hoffen.

lg
Gerhard
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Je nach dem wie man bucht / buchen muss ... der korrekte nachvollziehbare Weg ist wie schon geschrieben:

Gutschrift 100 % (ohne Lagerrückbuchung)
Änderung des Steuersatzes und Steuerschlüssels im Auftrag (wie bei Direktversand in die CH)
Neue Rechnung ohne Ust.

Zahlungen / Rücküberweisung lt. Bankkonto mit korrektem Datum und Betrag.
 

LEDharald

Aktives Mitglied
3. August 2013
22
0
Wangen - Schweiz
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Hallo,

ich habe auch in Deutschland, Computerzubehör, gekauft,
da wurde mir gesagt, wenn ich es auf gewerblich schreiben lasse und 150 € überschritten werden,
bekomme ich nur die 8% wieder die ich ja in der Schweiz an MwSt. habe,
wenn ich es privat kaufe ist der Ausfuhrbetrag höher und ich bekomme die 19% wieder,
und bei der Ausfuhr holt man sich nur einen Stempel vom deutschen Zoll,
dann bekommt man die MwSt. beim nächsten Kauf, z.B. Kaufland, zurück erstattet.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

Ist nur zu hoffen, daß der Stempel aus Singen wirklich die Ausfuhr aus der EU bestätigt. Weil das Hauptollamt Singen liegt ja nun nicht direkt an der Grenze.
Fragt sich nämlich, was passiert wenn der zwar am Zollamt Singen war, aber dann die Ware trotzdem in Deutschland weiter verkauft. Das wäre definitiv nicht zulässig und schon gar nicht im Sinn des deutschen Fiskus.
Oder hatte er die Ware dann nach dem Hauptzollamt Singen im verplombten Laderaum eines LKWs und wurde die Plombe erst an oder nach der Grenze wieder geöffnet?
Ich würde mir jedoch zur Sicherheit schon mal (symbolisch) die 50 EUR zur Seite legen, falls die gestempelte Rechnung vom Deutschen FA nicht anerkannt wird. Er wird schwer dagegen berufen können und kann nur hoffen.

lg
Gerhard

Ich behaupte mal diesen Zollstempel gibt es nur direkt an der Grenze im "Häuschen" bei Übertritt und umkehren darf man ja nicht ohne die andere Seite passiert zu haben ... :) ... ich denke nicht, dass die im Zollbüro einfach so einen Stempel aufdrücken, ansonsten - besten Dank für den Tipp, dann kaufe ich teure Sachen ab sofort nur mehr steuerfrei ... ;)
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

@ Michael: Genau darum gehts. Es muß die Ausfuhr aus der EU bestätigt werden damit der Kunde aus der Schweiz die MwSt. von uns wieder zurück bekommt. Das muß jede Zoll-Grenzdienststelle an einer EU Aussengrenze machen.
Also bei Dir in der Nähe auch die Deutschen, oder Frankreich, oder Italien. In die andere Richtung Grenze Polen zu Weissussland oder Ukraine. Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob diese "fremden" Grenzen immer alles genau kontrollieren und die Waren mit der Rechnung vergleichen (können).

lg
Gerhard
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

leute ihr macht mich fertig ;)
der stempel hat noch eine klitzekleine zahl 161 oder 461 oder so.. vielleicht deklariert das ja die aussenstelle.
ich mein, dass der geld sparen möchte ist ja klar, sonst könnte er es ja gleich in die schweiz schicken lassen.
also muss irgendjemand für den schmuh aufkommen. nur bitte nicht ich, das hätt ich gern geklärt.. ;)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

In die CH wird viel durchgewunken, es ist kein Geheimnis.

Wenn man einen Stempel will, dann muss man in AT direkt am Grenzhäuschen stehen bleiben mit der Rechnung hinlaufen, den Stempel auf die Rechnung holen ... und viele fahren dann auf der schweizer Seite einfach ohne Angabe von irgendwas durch - d.h. die Einfuhr in die CH wird normalerweise nicht bestätigt, ist aber auch egal, denn es geht ja um die Ausfuhr. Die CH sparen sich eben ggf. Einfuhr-UST und Zoll, Netto = Brutto. An kleinen Grenzen kennen sich die CH am Zoll und im Auto, man plaudert und fährt dann einfach weiter, hinten drin Waren um ggf. 1000e Euro, so lange es privat ist, kein Problem. Wenn es im geschlossenen Kofferraum liegt, dann muss man schon Pech haben überhaupt kontrolliert zu werden mit Kennzeichen CH oder AT, kontrolliert werden BG, HU & Co.

Plaudern = Was hast du denn mit ? Ach nur ein paar Kleinigkeiten ... warst du letzten Samstag auch bei ....
Plaudern = Was hast du denn mit ? Nix, war nur zum Essen drüben (Gut Essen gehen ist in der CH ca. 2-3 x so teuer wie in AT)
Oder man fährt erst nach 20:00 rüber oder bei Regen ... dann sitzen die lieber drin.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.134
1.762
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

leute ihr macht mich fertig ;)
der stempel hat noch eine klitzekleine zahl 161 oder 461 oder so.. vielleicht deklariert das ja die aussenstelle.
ich mein, dass der geld sparen möchte ist ja klar, sonst könnte er es ja gleich in die schweiz schicken lassen.
also muss irgendjemand für den schmuh aufkommen. nur bitte nicht ich, das hätt ich gern geklärt.. ;)

Der Stempel reicht, wo und wie der dann über die Grenze gefahren ist, geht dich ja nix an.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

leute ihr macht mich fertig
der stempel hat noch eine klitzekleine zahl 161 oder 461 oder so.. vielleicht deklariert das ja die aussenstelle.
ich mein, dass der geld sparen möchte ist ja klar, sonst könnte er es ja gleich in die schweiz schicken lassen.
also muss irgendjemand für den schmuh aufkommen. nur bitte nicht ich, das hätt ich gern geklärt..

Keiner will Dich fertig machen. Aber wir haben auch oft schlaflose Nächte, also warum Du nicht auch... ;)
Wenn Du es also endgültig geklärt haben willst, frag Montag in Singen am Hauptzollamt nach. Oder mach gleich Selbstanzeige bei der Finanz. ;)
Ansonsten: per PayPal die MwSt. zurück schicken und einfach 10 Jahre abwarten oder bis zur nächsten Steuerprüfung.

lg
Gerhard
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
AW: Ust Erstattung Schweiz - welcher Nachweis erforderlich ?

ich weiss... war auch nicht ernst gemeint.. ;)
gibt halt auch nach 25 jahren im business immer nochmal "erste fälle"
und warum soll ich euch nich ein bisschen an meiner verzweiflung teilhaben lassen ;)

hab vor jahren schonmal ne serie umsatzsteuerprüfungen gehabt. und ordentlichst! nachgezahlt. ging damals um ware aus CN und AT, lieferung aus DE, selbstabholer aus RO und BG.
der prüfer war spezialisiert aber musste trotzdem öfter ins büro fahren, um sich zu vergewissern.. stichwort reihengeschäfte..
seitdem bin ich ein gebranntes kind..
die 50 euro für diesmal tu ich ins nachzahlungssparschwein ;)
danke für euere anteiulnahme und verabscheue mich ins wochenende..
lg manu