Kleinfein7
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Einzige Möglichkeit die ich sehe wäre tatsächlich quasi die komplette Versandkosten-Seite mit allen Eventualitäten in den Warenkorb zu pflastern, was natürlich alles andere als schön ist und mit Sicherheit auch nicht im Sinne der Käufer, die bei Interesse an allen möglichen Eventualitäten auf eine dedizierte Seite wechseln könnten.
Der Judikatur ist es vermutlich egal, ob etwas schön ist oder nicht
Leider sind so viele gesetzliche Vorschriften nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt bzw überlegen sich Richter eben vorab nicht "okay, welche Zusammenhänge hat das mit anderen rechtlichen Normen, die ich beeinflusse wenn ich so urteile"..