Wir haben da intern jetzt auch drüber gesprochen. Erst mal um das noch deutlich zu machen:
DAS ist mit "zzgl. Versand"(Link) laut Preisangabenverordnung bereits erfüllt. An der Stelle muss also nichts geändert werden.
Da sind wir uns nicht so sicher und sehen eher die Gefahr, dass wenn wir da jetzt mehr als notwendig ausgeben und es wegen Sonderfall XY falsch ist, dass da wieder jemand eine Abmahnquelle sieht. Darum möchten wir hier ungerne etwas ändern.
Es wird gefordert, dass eine Angabe bereits vor dem Warenkorb dem Kunden ersichtlich ist, direkt im/am Artikel.
DAS ist mit "zzgl. Versand"(Link) laut Preisangabenverordnung bereits erfüllt. An der Stelle muss also nichts geändert werden.
ALSO macht doch diese Angabe, bezogen auf Menge 1, es interessiert doch erst mal keinen Richter, welche Versandkosten bei Menge 5 anfallen.
Das wird dir jedes Gericht bestätigen, dass zunächst ein "Anhaltspunkt für Versandkosten" genannt werden muss, aber am Ende der gesamte Warenkorb zählt.
Da sind wir uns nicht so sicher und sehen eher die Gefahr, dass wenn wir da jetzt mehr als notwendig ausgeben und es wegen Sonderfall XY falsch ist, dass da wieder jemand eine Abmahnquelle sieht. Darum möchten wir hier ungerne etwas ändern.