Neu Urteil des BGH Streitbeilegung (Hinweise in AGB & Impressum)

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.166
1.077
Versteh ich das Richtig?
Es geht doch darum oder?

Ja, das muss jetzt verpflichtend ins Impressum und AGB´s rein.

Ebenso (bin ich jetzt recht sicher) auch der Hinweis, ob du teilnimmst oder nicht (das war aber vorher schon).


Kleiner Nachtrag: für mich war das mit den AGB´s neu, ist es aber gar nicht - jetzt gibts nur Rechtssicherheit dazu, dass es laut BGH verpflichtend auch in den AGB´s zu sein hat.
Hab mir grad die letzten Versionen der AGB´s angesehen, da sind die ja auch schon länger drinnen gewesen (IT-Recht).
 

tbrenner

Sehr aktives Mitglied
5. September 2019
140
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muss das nun auch als anklickbarer Link in den AGB's sein?
als Text ist es ja bei IT Recht schone ne Zeit drin
 

trennscheibenwelt

Sehr aktives Mitglied
17. März 2017
1.029
221
Herne
Aaaaa okay dann sind wir Safe

Als Mitglied des Händlerbunds haben wir das Anklickbar im Impressum und AGB schon ne ganze weile drin.

Es MUSS anklickbar sein da es auch für eBay eine Rolle Spielt da muss man es auch drin haben.
Das Gleiche auch für Amazon.

Kleiner Nachtrag:
Auf Amazon ist das ganze Komisch gelöst worden. Anklickbar kann man das da nicht machen aber da ist ama dran schuld
 

deutschevita

Aktives Mitglied
7. November 2015
48
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Das Thema ist an sich schon älter. Gerade um die Anklickbarkeit der Links gab es ja schon einigen Zoff mit Abmahnungen etc.
Der BGH hat jetzt nochmals klargestellt, dass es in beiden Texten auffindbar sein muss unter den in § 36 VSBG genannten Umständen.
Es ist eine gute Gelegenheit genau das nochmals zu prüfen und ggf. auch die gemailten Versionen zu überprüfen.
Liebe Grüße!
 
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