deutschevita
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Hallo zusammen,
ich denke dieses Urteil betrifft hier viele Händler, daher poste ich es mal in der Hoffnung, dass die Nutzer etwaigen Abmahnungen entgehen werden:
Der BGH hat klargestellt, dass die Hinweise nach § 36 VSBG sowohl ins Impressum, als auch in die AGB gehören.
Das Urteil kann hier im Volltext nachgelesen werden.
Liebe Grüße!
ich denke dieses Urteil betrifft hier viele Händler, daher poste ich es mal in der Hoffnung, dass die Nutzer etwaigen Abmahnungen entgehen werden:
Der BGH hat klargestellt, dass die Hinweise nach § 36 VSBG sowohl ins Impressum, als auch in die AGB gehören.
Das Urteil kann hier im Volltext nachgelesen werden.
Liebe Grüße!