shopauskunft Mail Vorlage

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: shopauskunft Mail Vorlage

Was für Mails sollen das denn sein?
Bestellbestätigungen? Die macht der Shop selbst...

Ansonsten:
Da ich gerade gesehen habe, dass Shopauskunft eine Bewertungsplattform ist: LASS UNBEDINGT DIE FINGER DAVON, KUNDENDATEN EXTERN RAUSZUGEBEN! (--> Bundesdatenschutzgesetz - ich bezweifele nämlich stark, dass du als datenerhebende Stelle es in der Hand hast, ggf. ALLE Daten, die vom Kunden bei einem externen Dienstleister gespeichert/verarbeitet werden, zu löschen oder Auskunft darüber zu geben, was mit den Daten geschieht. Solltest du dazu NICHT in der Lage sein, ist die Praxis mehr als Abmahnwürdig!)
 

gameandaction

Aktives Mitglied
4. Mai 2013
26
0
oldenburg
AW: shopauskunft Mail Vorlage

Hallo
Das ist ein Bewertungs Portal
Da werden keine Kunden Daten weiter gegeben
Nur die Artikel Nummer kommt mit in den Link
Sonst nichts
Oder sehe ich das Falsch ?
Danke
Gruß Sebastian
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: shopauskunft Mail Vorlage

Warte:
Für die Bewertung bei einem entsprechenden Portal braucht dieses verschiedene Angaben: Artikelnummer und -Kundenreferenz- [Mailadresse zur Kontaktaufnahme, ggf. auch weitere Kundendaten].
Da aber zumindest die Mailadresse des Kunden entsprechende persönliche Daten sind, fällt diese unter das BSDG.

Übrigens: Mit der Weitergabe machst du dich - sofern nicht die explizite Zustimmung des Kunden vorliegt - strafbar. Selbst die Zusendung einer Mail nach der Bestellung mit einer entsprechenden freundlichen Bitte zur Bewertung ist Spam (weil halt in der Mail keine für den Geschäftsvorfall relevanten Daten übertragen werden).

Prinzipiell:
Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass du als datenerhebende Stelle nur so viele Daten wie unbedingt für die Abwicklung des Vorfalls notwendig sind, erheben darfst. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, welche NICHT zur unmittelbaren Durchführung des Vorfalls notwendig sind, darfst du gar nicht ohne explizites Einverständnis des Nutzers durchführen. Und selbst solltest du dich der Dienstleistung Dritter für die unmittelbare Durchführung deines Vorfalls bedienen, so muss sichergestellt sein, dass auch an diese nur die für den jeweiligen Teil notwendigen Daten übertragen werden.

Das heißt im Klartext:
Du darfst vom Kunden die für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls (Bestellung im Onlinehandel) benötigten Daten (u.a. Name, Postadresse und E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer wg. Paketzustellung) erheben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann statthaft, sofern sie für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls unbedingt notwendig sind (z.B. Weitergabe der Zahlungssumme + Bestellnummer, die keinen Rückschluss auf Waren/Kunden lässt, an einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder SofortÜberweisung).
Eine weitere Nutzung der Daten (z.B. für ein Bewertungsportal, wobei dieses NICHTS mit der Abwicklung des Geschäftsvorfalls zu tun hat), bedarf der expliziten Zustimmung des Kunden (AGB-Passus zur Datenweitergabe wäre aufgrund der Regelung des BDSG ungültig, ebenfalls müsste der Nutzer einen separaten Haken setzen, welcher auf die Weitergabe hinweist und NICHT standardmäßig gesetzt ist/gesetzt werden muss).
 

useruser

Aktives Mitglied
21. Mai 2013
2
0
AW: shopauskunft Mail Vorlage

Hallo,

also ich bin nun kein Anwalt wie anscheinend reneromann, aber meines Erachtens werden die Daten ja nicht ohne Wissen des Kunden an Shopauskunft übermittelt.
Die Kunden bekommen eine Mail in der ich als Shopbetreiber nachfrage, ob die verschickten Waren auch angekommen sind.
Ich möchte doch wissen, ob mein Logistiker alles richtig gemacht hat und ich auch die Pakete korrekt gepackt habe...

Ich finde schon, dass man das als Teil des Geschäftsprozesses verstehen kann.
Im Restaurant darf man doch auch nachfragen, ob es geschmeckt hat.

In dieser Mail frage ich den Kunden ebenfalls, ob er nicht Lust hat mich zu bewerten. Ich bitte nicht um positive Bewertungen, sondern allgemein um Feedback.
Dazu sende ich neinen Kunden einen Link von Shopauskunft.
ICH sende KEINE Daten an Shopauskunft.
Ich sende meinem Kunden einen Link zu Shopauskunft, in dem ich zugegebener Massen relevanten Dinge wie die Bestellnummer zur Identifizierung der Transaktion mit übergebe.

Die Daten gelangen also erst zu Shopauskunft, wenn der Kunde selber aktiv den Link betätigt.
Das genau ist ja der Unterschied zu den anderen "Bewertern", die bereits alle Daten einer Transaktion kennen!
Ich übermittel eben keine personenbezogene Daten an Dritte.

Verstehe ich da was falsch?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: shopauskunft Mail Vorlage

Auch wenn es so herum gehen sollte, wie du schreibst (sprich du keine Daten vom Kunden direkt übermittelst, sondern diese erst durch den Klick auf den Link übermittelt werden), bleibt trotzdem das Problem, dass du als Versender des Links auf die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verweisen und darauf hinweisen musst, dass durch den Klick auf den Link Daten an Dritte weitergegeben werden.

Ich halte es aber für ziemlich gewagt, nach Abschluss der Transaktion (und das ist in deinem Falle nach Versand der Rechnung und der Ware per Paket) noch weiteren Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen. Wie gesagt - es gab bereits Fälle, wo das nachträgliche In-Kontakt-Treten (und sei es nur eine Mail mit einem Link zu einem Bewertungsportal) für eine Abmahnung gereicht hat, weil der Kunde in Bezug auf den Vorgang von dir in dieser Mail keinen Mehrwert erhält.
Ob ein Paket "gut"/"sicher" angekommen ist, kannst du über deinen Paketdienstleister und dessen Auslieferungsprotokoll nachvollziehen - sollte es nicht angekommen sein, bist du als gewerblicher Verkäufer sowieso in der Pflicht, nachzuliefern [da ja der Gefahrenübergang bei Gewerblich->Privat bei Übergabe an den Empfänger stattfindet].

Ergo: Lass lieber die Finger davon, separate Mails nach Abschluss des Vorgangs an den Kunden zu richten (egal ob Bewertungslinks, Boni o.ä.), sofern diese nichts mit dem Vorgang zu tun haben! Dies könnte als Spam aufgefasst werden und dich in Teufels Küche bringen.
Einzig Mails zum Vorgang/zu den verkauften Produkten (z.B. Hinweise zum Gebrauch der Waren, ggf. Rückrufaktionen o.ä.), sind i.O..
 

useruser

Aktives Mitglied
21. Mai 2013
2
0
AW: shopauskunft Mail Vorlage

Welche konkreten Fälle wurden denn abgemahnt?
Schließlich werden Millionen von Bewertungen genau nach diesem Schema eingeholt und mir ist nichts von einer Abmahnwelle bekannt...
 
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