Dann muss mann Zukünftig für vorbestellbare Artikel realistische Zeitangaben machen, was natürlich dazu führt das einen "Wettbewerb der Lieferzeiten" geben wird bei dem sicherlich auch unrealistische Angeben gemacht werden nur um die Bestellung erstmal im Sack zu haben.
Grundsätzlich bieten wir daher keine Vorbestellungen an, da manche Artikel der Asiatischen Lieferanten schon mal 6-9 Monte verspätet auf den Markt kommen.
Aber klar für Händler von Smartphones, Spielen,..... ist der Verzicht auf Vorbestellungen keine Option, immerhin werden da die attraktivsten Gewinnspannen gemacht.
Besonders schön an diesen Urteil ist natürlich das dem Richter nicht eingefallen ist wie genau denn so eine Angabe zum Liefertermin BEI ASUDRÜCKLICHEN VORBSTELLUNGEN sein soll ohne dass man abgemahnt wird oder vor Gericht landen kann.
Aber so kennen wir unsere Richter und Gesetzgeber ja, schwammige Gesetze und Urteile die auch zukünftig willkürliches Durchgreifen ermöglichen.