Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Hawtin

Aktives Mitglied
22. Juni 2013
21
1
Kam heute von unserem Steuerberater:

Steuerberater.jpg

Wenn ich das richtig verstehe, würde das eine Änderung der JTL Wawi in der Hinsicht erfordern, dass Gutschriften und Nachlass ab sofort zu trennen sind. Gutschrift dann praktisch das "Gutschreiben eines Geldbetrags" und der "Nachlass" dann das ist, was im Moment die Gutschrift ist.

Sehe ich das so richtig oder hab ich mich irgendwo verhaspelt?
 

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igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
AW: Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Am besten gleich abschaffen.

Kunde Rückgabe du bekommst dann nichst mehr alles bleibt bei uns :+)

Dann ist man sicherlich auf der Rechtsichere Seite mal schauen was die Kunden dazu sagen- nun wemm Interessiert :+)

Grüße
Paul
 

Thomas_S

Sehr aktives Mitglied
2. Oktober 2012
732
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50226 Frechern
AW: Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Es geht dabei "nur" um das Wort Gutschrift. Da es jetzt im hochoffizellen Kontext genannt wird, sollte man, um Ärger zu vermeiden, einen anderen Begriff verwenden. Nach Rücksprache mit unseren Steuerweisen hab ich mich für Rechnung zu Ihren Gunsten entschieden.
Echte Gutschriften gibt es aber weiterhin als Zahlung für eine Leistung ohne vorherige Rechnung 🙂

Edit: Das Thema wurde auch hier schon behandelt: http://forum.jtl-software.de/einste...nung-zu-ihren-gunsten-anstatt-gutschrift.html
 

SebastianB

Moderator
Mitarbeiter
6. November 2012
2.084
339
AW: Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Hi,

ab der nächsten (Beta-)Version wird die Wawi die Gutschrift nicht mehr Gutschrift sondern "Rechnungskorrektur" nennen um diesem Umstand gerecht zu werden. (=> Kategorie:JTL-Wawi:Changelog ? JTLWiki).

Aber: Wir werden bestehende Vorlagen nicht automatisch beim Update bestehende Vorlagen anfassen, insofern ist an dieser Stelle ggf. Nacharbeit notwendig.

Gruß,
Sebastian
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Rechnungskorrektur? Meinst du, dass das korrekt ist? Rechnungen dürfen doch nach dem Erstellen nicht mehr korrigiert werden, sondern es muss eine Gutschrift (oder auf Neudeutsch Storno-Rechnung) erstellt werden ...
 

3po

Sehr aktives Mitglied
30. August 2011
2.605
100
AW: Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Mir würde Stornorechnung auch besser gefallen 🙂
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.939
121
Wien
AW: Rechtlich heikel - Die Gutschrift

Stornorechnung heisst es bei mir seit 1.1.2013 und war eine Arbeit von 5 Minuten.
 

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