AW: Rechnungen änderbar?
Jörg bezieht sich ganz klar auf die GoB, also die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (einfach mal googlen) und aus meiner beruflichen Erfahrung heraus lassen sich die Probleme mit den Finanzbehörden im Großteil auf 2 Themen herunterbrechen:
1. keine Buchung ohne Beleg und
2. Archivierungspflicht und Dokumentation (Historie).
Zusammengefasst: Für jede Buchung ist ein Beleg notwendig, der natürlich auch den Richtlinien entsprechen muss (hierzu zählen selbstverständlich korrekte Daten wie bspw. Rechnungsempfänger, ausgewiesene Steuersätze und auch -beträge, Steuernummern etc.). Diese Belege müssen buchhalterisch unveränderbar gebucht werden und sind 10 Jahre zu archivieren. Zur Archivierung gehört auch, dass die Lesbarkeit der Belege gewährleistet sein muss (Stichwort: Belege auf Thermopapier, wie bspw. Tankbelege --> die verblassen sehr schnell, weswegen diese ja kopiert werden sollten und der Beleg daneben geklebt...).
Egal ob ich nun nur mit
Wawi oder auch Wawi in Kombinationen mit anderen Buchahltungsprogrammen arbeite, ich muss die Unveränderbarkeit der Belege garantieren und auch deren Historie sicherstellen!
Kleines Beispiel:
Kunde kauft 2 Artikel, die Lieferung wird angelegt und die Rechnung erstellt. Kunde erhält die Rechnung und ruft an, dass er gern Artikel 4711, gegen 0815 ersetzt haben möchte.
Nun sind 2 Szenarios denkbar...
1. Szenario:
MA storniert die Rechnung des Auftrages, kann dadurch den ursprünglichen Auftrag ändern und wickelt diesen neu ab inkl. auch neuer Rechnung. Und an die Archivierung der ersten Rechnung mit entsprechender Notiz zur Änderung auf Kundenwunsch gedacht?
2. und besseres Szenario:
Rechnungskorrektur der ersten Rechnung erstellen (entweder komplett oder auch nur die betreffende Position), neuen Auftrag anlegen mit den richtigen Kaufpositionen des Kunden und abwickeln (liefern und abrechnen). Ggf. kann hier die Rechnungskorrektur gleich mit dem Auftrag "verrechnet" werden, bspw. als Freiposition. Muss aber nicht...
Der Vorteil bei Szenario 2:
- ich habe eine Rechnung 1, welche neben dem Papier auch in der Wawi vorhanden bleibt,
- zu dieser gibt es eine Rechnungskorrektur
- und es gibt eine neue Rechnung.
Alle Belege bleiben in der Wawi aktiv gespeichert und auch die Bankbuchungen sind entsprechend zuordbar.
Im eigenen Interesse sollte hier mit Sorgfalt gehandelt werden. Wer schon einmal versucht hat, sich einen an einen Vorgang aus dem letzten Jahr zu erinnern, der kann sich bestimmt vorstellen, wie es ist, wenn das Finanzamt nach einer Ungereimtheit von vor 9 Jahren fragt. Und wenn ich bei den ersten paar Fragen des Finanzamtes ins "Straucheln" komme und die angefragten Belege nicht aus dem "Hut" ziehen kann, dann sind die Damen und Herren recht motiviert, eine Tiefenprüfung durchführen zu wollen...
Daniel