Neu Rechnung manuell anlegen für ebay

gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.889
545
Folgendes macht ein Kunde:
1. Kunde kauft bei ebay und bevor versendet und damit vor Erstellung der Rechnung storniert er den Kauf.
2. Laut ihrem Steuerberater soll er nun eine Rechnung erstellen und dann eine Rechnungskorrektur.
3. Dann Erstattet er den Kauf bei ebay.

Ich halte das für Unsinn, weil solange keine Rechnung erstellt wurde reicht doch ein Storno. Buchhalterisch ist der ganze Vorgang ja mit 0,00 Euro in der Abrechnung von ebay drinne.
Also 40 Verkauf und 40 Erstattung.

Eine Frage noch wenn man das Storno macht, wird das zu ebay übertragen, so das man nicht noch zu ebay muss?
 

wortek

Offizieller Servicepartner
SPBanner
1. Juli 2016
1.536
320
Landsberg am Lech
Jede Buchhaltung arbeitet anders und möchte andere Prozesse haben. Ich habe schon Sachen gesehen....

Ich gebe dir hier recht. Wenn kein Versand erfolgt ist, reicht ein Storno aus. Der Versand ist die Leistung. Die Leistung íst nicht erfolgt. Eine Rechnung wurde daher nicht erstellt und muss auch nicht erstellt werden. Eine ReKor dann natürlich auch nicht.

Manche wollen das aber unbedingt sehen.

Bei eBay kommen viele Stornierungsanfragen immer als Fall rein. Da muss man das Storno dann eh darüber bestätigen, damit der Fall geschlossen ist. Am besten daher in eBay selbst stornieren / Kauf rückgängig machen.
 

lord_icon

Gut bekanntes Mitglied
21. Juli 2007
199
8
Grundsätzlich kann das aus Buchhalterischer Sicht korrekt sein.
Du hast hierzu aber grundlegende Informationen weggelassen hast kann man das nicht genau beantworten:

1: Kunde kauf bei dir über Ebay ein UND HAT (z.B.) per PayPal bezahlt... und kurz danach dann Storniert ?
Falls ja = dann hast du einen Geldbezug und musst diesen auch buchen. Bei einer Prüfung (z.b.) in 10 Jahren mußt du diesen Vorgang noch belegen können.
Somit auch in deinen Interesse, dass du z.B. eine Rechnung und eine Stornorechnung hast. Somit kann du die Rechnung sauber mit den Zahlungseingang und den Storno sauber mit der Gutschrift verrechnen.

2: Laut ihrem Steuerberater soll er nun eine Rechnung erstellen und dann eine Rechnungskorrektur.
??? Vermutlich meinst du "laut MEINEN". Falls ja = dann siehe 1.

3. Dann Erstattet er den Kauf bei ebay.
????????????????????????????????????
Du redest wirres Zeugs. Sorry. Grundsätzlich ließt sich deine Frage so, als wenn du der Verkäufer bist und was verkaufst (und vermutlich) auch Geld bekommen hast.
Wenn dem so ist, dann musst DU logischerweise den Kaufbetrag über Ebay erstatten bzw. über das Zahlungsmittel wie der Käufer es dir zukommen lassen hat (stichwort: Geldwäsche)

Für mich ließt sich das wie folgt:
* Du hast was verkauft und der Kaufvertrag wurde Käuferseitig storniert => entnehme ich aus Punkt 1
* Der Käufer möchte nun eine Rechnung für etwas haben was garnicht erbracht worden ist => entnehme ich aus Punkt 2
* Punkt 3 ist wie gesagt grütze... "dann erstattet ER" => nein. Du erstattest.

P.s.
Mit Rechnungsversand sollte man in der Form vorsichtig sein.
Das ganze riecht leicht nach Betrug.
Sprich: Ich möchte von dir für Artikel XY eine Rechnung die ich dann nach belieben verwenden kann.
Z.B. Einreichung einer Reklamtion beim Hersteller (ohne über den Händler zu gehen; sprich: Garantiebeleg)
Oder: Einrichen bei einer Behörde/Stelle die ein Kaufnachweiß benötigt um diesen dann von 3ten Erstattet zu bekommen
oder oder oder... Die Stornorechnung fliegt bei solchen Aktionen dann meist in den Müll

P.p.s Punkt 3 klingt schon reichlich nach Nötigung/Erpressung.
 

wortek

Offizieller Servicepartner
SPBanner
1. Juli 2016
1.536
320
Landsberg am Lech
Grundsätzlich kann das aus Buchhalterischer Sicht korrekt sein.
Du hast hierzu aber grundlegende Informationen weggelassen hast kann man das nicht genau beantworten:

1: Kunde kauf bei dir über Ebay ein UND HAT (z.B.) per PayPal bezahlt... und kurz danach dann Storniert ?
Falls ja = dann hast du einen Geldbezug und musst diesen auch buchen. Bei einer Prüfung (z.b.) in 10 Jahren mußt du diesen Vorgang noch belegen können.
Somit auch in deinen Interesse, dass du z.B. eine Rechnung und eine Stornorechnung hast. Somit kann du die Rechnung sauber mit den Zahlungseingang und den Storno sauber mit der Gutschrift verrechnen.

2: Laut ihrem Steuerberater soll er nun eine Rechnung erstellen und dann eine Rechnungskorrektur.
??? Vermutlich meinst du "laut MEINEN". Falls ja = dann siehe 1.

3. Dann Erstattet er den Kauf bei ebay.
????????????????????????????????????
Du redest wirres Zeugs. Sorry. Grundsätzlich ließt sich deine Frage so, als wenn du der Verkäufer bist und was verkaufst (und vermutlich) auch Geld bekommen hast.
Wenn dem so ist, dann musst DU logischerweise den Kaufbetrag über Ebay erstatten bzw. über das Zahlungsmittel wie der Käufer es dir zukommen lassen hat (stichwort: Geldwäsche)

Für mich ließt sich das wie folgt:
* Du hast was verkauft und der Kaufvertrag wurde Käuferseitig storniert => entnehme ich aus Punkt 1
* Der Käufer möchte nun eine Rechnung für etwas haben was garnicht erbracht worden ist => entnehme ich aus Punkt 2
* Punkt 3 ist wie gesagt grütze... "dann erstattet ER" => nein. Du erstattest.

P.s.
Mit Rechnungsversand sollte man in der Form vorsichtig sein.
Das ganze riecht leicht nach Betrug.
Sprich: Ich möchte von dir für Artikel XY eine Rechnung die ich dann nach belieben verwenden kann.
Z.B. Einreichung einer Reklamtion beim Hersteller (ohne über den Händler zu gehen; sprich: Garantiebeleg)
Oder: Einrichen bei einer Behörde/Stelle die ein Kaufnachweiß benötigt um diesen dann von 3ten Erstattet zu bekommen
oder oder oder... Die Stornorechnung fliegt bei solchen Aktionen dann meist in den Müll

P.p.s Punkt 3 klingt schon reichlich nach Nötigung/Erpressung.
ich glaube du hast gnarx komplett falsch verstanden. er meint einen alltäglichen Fall bei ebay bestellungen. (@gnarx : korrigiere mich wenn ich falsch liege).
Ein Händler verkauft Ware auf ebay.
Ein Kunde bestellt.
Die Ware ist nicht verschickt, aber da ebay Payments sofort bezahlt.
Der Kunde meldet sich, dass er den Kauf abbrechen will.

Normaler Vorgang: Händler storniert Auftrag in Wawi. Händler bricht Kauf in ebay ab (dadurch erhält der Kunde auch gleichzeitig eine Erstattung).

Was bei einem Händler den Gnarx kennt, ein Kunde von ihm ist, oder was auch immer (ist am Ende ja auch egal, das ist bei jedem der bei ebay verkauft schon vorgekommen) aber gemacht werden soll:

Händler erstellt Rechnung. Händler erstellt Rechnungskorrektur. Händler schließt Auftrag ohne Versand ab (genau hier der Unsinn: Drei Schritte statt einfach Storno). Händler bricht Kauf in Ebay ab.
 
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gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.889
545
ich glaube du hast gnarx komplett falsch verstanden. er meint einen alltäglichen Fall bei ebay bestellungen. (@gnarx : korrigiere mich wenn ich falsch liege).
Ein Händler verkauft Ware auf ebay.
Ein Kunde bestellt.
Die Ware ist nicht verschickt, aber da ebay Payments sofort bezahlt.
Der Kunde meldet sich, dass er den Kauf abbrechen will.

Normaler Vorgang: Händler storniert Auftrag in Wawi. Händler bricht Kauf in ebay ab (dadurch erhält der Kunde auch gleichzeitig eine Erstattung).

Was bei einem Händler den Gnarx kennt, ein Kunde von ihm ist, oder was auch immer (ist am Ende ja auch egal, das ist bei jedem der bei ebay verkauft schon vorgekommen) aber gemacht werden soll:

Händler erstellt Rechnung. Händler erstellt Rechnungskorrektur. Händler schließt Auftrag ohne Versand ab (genau hier der Unsinn: Drei Schritte statt einfach Storno). Händler bricht Kauf in Ebay ab.
Joo so meinte ich das. Dachte mal wieder ich hätte das gut erklärt.
 

gnarx

Sehr aktives Mitglied
18. Januar 2018
3.889
545
@lord_icon
Ebay hat kein Paypal mehr hier geht alles über ebay Payments, das heißt der Verkäufer hat zu dem Zeitpunkt noch keine Zahlung auf seinem Konto.

* Der Käufer möchte nun eine Rechnung für etwas haben was garnicht erbracht worden ist => entnehme ich aus Punkt 2
- Nicht der Käufer sondern der Steuerberater
 
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