Das wäre für uns auch passender. Es hat einfach ein Gschmäckle einen Lockpreis anzuzeigen, den man erst bei einer höheren Menge erhält. Das haben die meisten Unternehmen nicht nötig und ist einfach unsympathisch.
Auch rechtlich ist das meines Wissens aktuell nicht ganz korrekt. Soweit ich informiert bin muss bei Angabe eines Staffelpreises auch immer unmittelbar daneben angegeben werden, unter welchen Bedingungen dieser gilt. Blende ich in der Artikelliste bei einem Variationsartikel mit Staffelpreisen also eine Preisspanne ein, die beim günstigsten Staffelpreis beginnt, dann müsste da auch die Info drunter stehen "günstigster Stückpreis gilt ab x Stück" o.ä.
Davon mal abgesehen folgt der Shop mit der aktuellen Logik hinter der Preisspanne bei Variationsartikeln auch keiner einheitlichen Linie. Bei Produkten ohne Variationen wird nämlich sowohl in der Artikelliste als auch auf der Artikeldetailseite der Preis für ein einzelnes Produkt angezeigt. Staffelpreise erscheinen in einer Tabelle auf der Artikeldetailseite. Sobald ein Artikel aber Variationen hat wird plötzlich in der Artikelliste diese Preisspanne, die beim günstigsten Staffelpreis beginnt, angezeigt, und auf der Artikeldetailseite ein "ab xy" Preis, der auch den günstigsten Staffelpreis darstellt. An beiden Orten ist dem User vor Auswahl einer bestimmten Variante nicht ersichtlich, zu welchen Konditionen dieser "ab xy" Preis überhaupt gilt.
Aus meinem Rechtsverständnis ist das nicht korrekt, wie der Shop 5 die Preisanzeige bei Artikeln mit Variationen + Staffelpreisen aktuell handhabt. Es sollte daher mindestens eine Einstellmöglichkeit geben, für die Anzeige eines "Ab xy" Preises den Preis für eine EInheit des Artikels, anstatt des günstigsten Staffelpreises herzunehmen. Es sollte auch geprüft werden, ob ein "ab xy" Preis auf der Artikeldetailseite überhaupt zulässig ist:
https://www.it-recht-kanzlei.de/preisangabenverordnung.html#abschnitt_18
In dem Zuge sollte auch nochmal die Anzeige des Grundpreises bei Variationen + Staffelpreisen geprüft werden:
https://www.it-recht-kanzlei.de/preisangabenverordnung.html#abschnitt_96