OT aber wichtig => Abmahnungswelle

thuhn01

Guest
Es haben sich wieder ein paar umsatzschwache und geltungssüchtige Firmen darauf besonnen wie man bei eBay zur Zeit schneller Geld machen kann als mit Verkäufen.

Man suche sich Konkurrenten die günstiger verkaufen und schaue in den AGB und Widerrufsbestimmungen nach kleinsten Fehlern und mahne dann kostenpflichtig ab.

So kam auch mir heute ein Brief mit einer solchen Abmahnung ins Haus.

Mein Fehler:
Ich gewährte ein Widerrufsrecht von 30 Tagen, laut neuesten Bestimmungen ist es aber 1 Monat.
Dieser eine Tag kostet mich jetzt 150 Euro

Mein Tipp: Lest sicherheitshalber noch zweimal eure AGB und Widerrufsbestimmungen durch bevor euch dasselbe passiert.
 

geld

Gut bekanntes Mitglied
30. August 2006
162
0
150 Euro ist aber günstig.

Man kann die AGB auch ganz entfernen, das Meiste ist eh schon in "stärkeren" Gesetzen geregelt.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von thuhn01:
Zitat von jobdress24:
gelten denn 1 Monat für alle Artikel oder nur bestimmte Artikel wie z.b Hardware ect....?

Bei ebay ist es grundsätzlich ein Monat, egal was für Artikel.
Jein - egal ob zwei Wochen oder ein Monat oder welcher Zeitraum auch immer, vom Widerrufs- oder Rückgaberecht können generell einige bestimmte Artikel ausgeschlossen werden, was in diesen Fällen dann natürlich auch bei ebay gilt.
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
Zitat von jobdress24:
aha gut zu wissen, danke für den Hinweis.
Und wie schaut es bei den Shops selber aus?

Also wenn ich meinen Rechtsverdreher rochtig verstanden haben, sollte man auch in Shops 1 Monat einräumen. Die 2 Wochen gelten wohl nur, wenn sichergetellt werden kann, dass das Widerrufs/Rückgaberecht wirklich vor Kaufabschluss gelesen wird. Damit it wohl nicht der Haken gemeint, das man die AGB und das Widerrufsrecht gelesen hat. ;)

Sprich dir Frist beginnt auch erst wenn der Kunde die Ware erhält. Der Ware sollte dann auch nochmals das Widerrufs/Rückgaberecht beiliegen. Tut es das nicht, soll das Kunde sogar ein dauerhaftes Widerrufs/Rückgaberecht haben!!!

Ich löse das so, um da gleich allem aus dem Wege zugehen


1. Rückgaberecht (Kunde muss innerhalb eines Monats die Ware zurückschicken) --> Nachteil: ich muss die Rücksendekosten tragen. Müsste ich aber beim Widerrufsrecht ebenfalls, da meine Waren im Regelfall uber 40,00 €

2. Rückgaberecht auf der Rückseite der Rechnung nochmals aufgedruckt.


Alles ohne Gewähr, aber so habe ich das verstanden. Marcel kann da evtl. noch etwas besser drauf eingehen.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Hallo Andreas,

OT: bist Du sicher, dass das ausreicht?
Zitat:
"Kunden ausserhalb von Deutschland tragen die tatsächlichen Versandkosten."
Ein gefundenes Fressen! Schwammiger gehts nicht mehr? :wink: :?

Tipp:
Stell lieber einfach z.b. die Preistabelle der GLS Paketshop-Preise von www.gls-germany.com (dort rechts oben unter "Paketshop" > "Preise" zu finden) rein. So viele Kunden aus AT od. anderen EU Ländern werden schon nicht gleich bei Dir bestellen?

Herzliche Grüße

Gerhard
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Bitte, gern geschehen! Denk auch an das seit 18.01. in DE neue Telemediengesetz (TMG)! Suche bei www.heise.de in den News nach TMG und schau Dir z.B. an wie wir es gelöst haben, inkl. dem Hinweis in der Box rechts oben "Das Kleingedruckte..." und inkl. der Checkout bei der Bestellung unten zum Anhaken.
Mußt ja nichts bestellen, nur zum Vergleich!

lg
und noch einen schönen Sonntag!

Gerhard
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
Du meinst damit das Widerrufrecht.

Ich habe mir mal auf Eurer Seite das Ganze ein wenig genauer angeschaut, und muss sagen, Ihr habt dort einige Sachen sehr gut gelöst.

Nochmals Danke für den tip.

Kannst du evtl. einmal genauer auf die wichtigsten Punkte, die einen Onlineshop betrffeb eingehen, die das TMG betreffen. In meiner Sprache :(

Bei Heise wird viel gechrieben, aber was ich jetzt genau beachten muss habe ich nicht heraus gelesen.

Gruß und Danke
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von Andreas Grambow:
Alles ohne Gewähr, aber so habe ich das verstanden. Marcel kann da evtl. noch etwas besser drauf eingehen.
Was meinst du genau?
Bis zur endgültigen Klärung bzw. einem endgültigen BGH-Urteil ist man auf jeden Fall besser bedient, wenn man - sowohl bei ebay als auch auch beim eigenen Shop - von einem Monat ausgeht, das ist richtig.
Die zwei Wochen sind nach derzeitigem Stand nur durchsetzbar, wenn wirklich sichergestellt werden kann, daß der Kunde die Beleherung vor Vertragsabschluss in Textform erhält. Und das ist in der Praxis nur wirklich schwer machbar, zumindest wenn auch noch nicht geklärt ist, ob z. B. ein (ausdruckbares) PDF ausreichend ist.
"Nur lesen" genügt also sicher nicht. Aber ansonsten soweit alles richtig verstanden :wink:
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
@Andreas:

Ich meine die speziellen Hinweise des Kunden auf den "Datenschutz" noch bevor er eine Bestellung macht !!! Das neue Telemediengesetz in DE gibt es seit 18.01.07.

Siehe auch die vielen anderen Meldungen in div. Foren, auch im xtc Forum und das Gesetz selbst.
u.a. bei Heise Online:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500
und http://www.heise.de/newsticker/meldung/83911

Zitat:".....Der Experte rechnet damit, "dass die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz zu einer Welle von Abmahnungen führen wird". Es handle sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß. Es sei daher ratsam, schon jetzt eine Datenschutzerklärung im Fußbereich der Webseite aufzunehmen, Bestellabläufe zu prüfen und den Nutzer die Belehrung nachweisbar bestätigen zu lassen....."

Wie das genau im Fußbereich funktieren soll und ausschauen könnte (nämich ohne Link zu einem Popup und ohne Java etc.), habe ich noch nicht herausgefunden. Denkbar wäre es überall dort wo auch der Hinweis und Link zu xt:commerce eingebunden ist.

Die Belehrung haben wir jetzt in der Box "Das Kleingedruckte...", die Bestätigung der Kenntnisnahme im Text bei der AGB Bestätigung in der checkout.

Herzliche Grüße

Gerhard
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Ich beschäftige mich ja nun wirklich schon einige Zeit mit dieser ganzen Thematik, teils beruflich bedingt, teils interessehalber.

Aber im Moment ist es wirklich mal wieder soweit, daß es mir gehörig auf den Nerv geht, was einem da vom Gesetzgeber so lauwarm vorgesetzt wird. Da werden Gesetzesentwürfe gemacht, bei denen schon jetzt wieder ziemlich klar ist, daß eben nichts wirklich klar ist. Konsequenzen werden da ganz offenbar nur minimal bedacht, und das Stichwort "Verbraucherrecht" wird in der Politik scheinbar immer und überall mit etwas ausschliesslich Positivem gleichgesetzt.

Wie das Ganze in der Praxis aussehen soll, dürfen dann Gerichte klären, nachdem es erstmal wieder unzählige Abmahnungen gegeben hat. Über den wirtschaftlichen Schaden, den eine solche "gesetzgeberische" Praxis hervorruft will ich gar nicht nachdenken. Bis heute gibt es noch kein Urteil vom BGH bzgl. der "Ein-Monat" oder "Zwei-Wochen"-Regelung bei Widerruf- oder Rückgaberecht. Und selbst wenn es dann ein Urteil gibt und der "Monat" bestätigt wird, ist das schlicht und ergreifend für die meisten Händler nicht wirklich akzeptabel. Es fehlt auch immer noch ein verbindlicher Mustertext für die Belehrungen, denn der bisherige ist zwischenzeitlich ja für "nicht ausreichend" bewertet worden.

All solche elementar wichtigen Dinge schweben in der Luft...irgendwo zwischen Berlin, Karlsruhe, und den Justizministerien der Länder. Aber es wird fleißig weiter an Entwürfen herumgedoktort, die neue Unklarheiten bringen, alte Regelungen verschlimmbessern und zum Teil völlig an der Praxis vorbeigehen.

Wie heiß manche Nadeln sind, mit denen dort offenbar gestrickt wird, merken manche Verantwortlichen vermutlich erst dann, wenn sie sich kräftig die Finger daran verbrennen und irgendwann wieder einmal der BGH diesen Herrschaften erklärt, daß inzwischen schon die Nähmaschine erfunden wurde...

Sorry für das ausschweifende Gelaber - aber es nervt im Moment einfach nur noch. Irgendwann brauchen wir wirklich noch eine "Frust-Ecke" hier im Forum... :roll:
 

Axel Schweiß

Gut bekanntes Mitglied
29. Januar 2007
279
0
Hallo, ich habe 14 Tage Widerrufsrecht und einen Direktlink auf das Widerrufsrecht (ist laut AGB neuerdings erlaubt).
Wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung vor Vertragsabschluss lesen, drucken oder speichern kann, hat er 14 Tage.
Oder sehe ich das falsch?
Schaut euch das bitte mal an!
Falls ihr noch mehr Fehler findet, wäre ich dankbar über eine Info.
http://cgi.ebay.de/50-ultrahelle-5m...hZ009QQcategoryZ72686QQtcZphotoQQcmdZViewItem
 
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