Stellt euch mal vor, ihr kauft ne Packung Schrauben in einem Baumarkt und bringt diese zurück: Oft gibt es einen Gutschein und keine Auszahlung.
Oder ihr kauft euch eine Soundkarte in einem der grossen Elektronikfachmärkte und bringt diese zurück: Da kann es passieren, das Ihr nicht den ganzen Kaufbetrag erstattet bekommt mit dem Grund, die Ware könnte nicht mehr als neu verkauft werden.
...es könnte wohl noch viele solcher Beispiele geben, aber die zwei sollen erst mal reichen.
Der Kern des ganzen: Ihr hattet Kosten, um die Ware zu kaufen: Spritkosten oder von mir aus auch das Ticket für die Tram. Diese Kosten bekommt ihr nicht erstattet, auch nicht die erneuten Kosten um die Ware wieder zurück zu bringen.
Kauft ihr aber Online etwas seit ihr im Vorteil: 100% Erstattung im Idealfall ohne jeglichen Abzüge wegen der Nutzung oder des Auspackens ("bestimmungsgemäße Inbetriebnahme).
Der Händler kann die Ware dann zawr nicht mehr als neu verkaufen, aber das ist ja das Problem des Händlers. Kann auch sein, das ich mich da gerade irre, aber das Thema Widerrufsbelehrung ändert sich ja momentan nach der "Rechtssprechung" verschiedener Gerichte...
Ist doch schon ein wenig ungerecht, oder?
Oder ihr kauft euch eine Soundkarte in einem der grossen Elektronikfachmärkte und bringt diese zurück: Da kann es passieren, das Ihr nicht den ganzen Kaufbetrag erstattet bekommt mit dem Grund, die Ware könnte nicht mehr als neu verkauft werden.
...es könnte wohl noch viele solcher Beispiele geben, aber die zwei sollen erst mal reichen.
Der Kern des ganzen: Ihr hattet Kosten, um die Ware zu kaufen: Spritkosten oder von mir aus auch das Ticket für die Tram. Diese Kosten bekommt ihr nicht erstattet, auch nicht die erneuten Kosten um die Ware wieder zurück zu bringen.
Kauft ihr aber Online etwas seit ihr im Vorteil: 100% Erstattung im Idealfall ohne jeglichen Abzüge wegen der Nutzung oder des Auspackens ("bestimmungsgemäße Inbetriebnahme).
Der Händler kann die Ware dann zawr nicht mehr als neu verkaufen, aber das ist ja das Problem des Händlers. Kann auch sein, das ich mich da gerade irre, aber das Thema Widerrufsbelehrung ändert sich ja momentan nach der "Rechtssprechung" verschiedener Gerichte...
Ist doch schon ein wenig ungerecht, oder?