Neue Abmahngefahr...

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
Neues Urteil des LG Berlin

Abmahnbar wäre somit, wenn
die Widerrufsbelehrung, das Impressum, die Preise (auch Grundpreise),
die Versandkosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
(vom Gesetz vorgegebene) Produktkennzeichnungen (z.B. textile Rohstoffe)
in Form von Grafikdateien dargestellt werden.

WAS IST MIT DEN SCHRIFTEN IM SHOP???

Keine Rechtsberatung nur eine Info.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
hallo,
leider nein, war in der info-mail meines anwaltes nicht angegeben. allerdings kann ich euch versichern, dass alle infos, die ich bisher erhalten habe auch kurze zeit später vielfälltig abgemahnt wurden. mein respekt geht hier soweit, dass ich zunächst einmal die grafische darstellung abgeschaltet habe.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Hab selber was dazu gefunden: http://www.it-recht-kanzlei.de/auslandsversandkosten-verlinkung-externe-grafikdatei.html

Hmm... ich denke mal, dass wir hier in einer Grauzone sind, da die Bilddateien ja einzeln dargestellt werden (Glaub ich zumindest. Wir benutzen die nicht, aber erscheint mir halt logisch), und nicht als komplette Grafik, die dann einfach ausgetauscht werden kann gegen eine andere. Und was vielleicht wichtig an der Entscheidung ist, dass es sich da um eBay als Plattform des Verkaufs handelt.
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
16. August 2006
801
22
Berlin
ganz ehrlich, was wollt ihr überhaupt mit den bildern bei preisen?? finde das ehrlich gesagt ziemlichen schnulli und halte das durchaus auch für abmahngefährdend.
ohne euch zu nahe zu treten, aber ich für meinen teil würde die finger davon lassen.

und die jtl-crew sollte sich doch lieber um die wichtigen dinge kümmern, als sich mit solch belanglosen dingen zu beschäftigen ;).
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
der meinung war ich auch... meine frage an den anwalt lautete "meine preise werden aus einzelnen grafiken zusammengestellt". die antwort grafik ist grafik = abmahngefahr. deine quelle ist übrigens sehr sehr sehr gut (du weisst sicher was ich meine) und ich versuche gerade das aktenzeichen zu bekommen. :D

und gleich noch eines oben drauf...........

Sind Sie nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender, so sollten Sie keinen der Zusätze „Firma“, „Inhaber“ oder „Geschäftsführer“ Ihrem Namen voranstellen. Es wird mittlerweile vertreten, dass derlei Bezeichnungen wettbewerbswidrig sein könnten.
Sind Sie ins Handelsregister eingetragener Kaufmann (e.K.) dürfen Sie den Zusatz „Geschäftsführer“ nur führen, wenn Sie Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind.

also habe ich das kürzel "Inh." entfernt. zum glück habe ich vor einem halben jahr erst alles überarbeitet und das kürzel eingefügt, weil zu dieser zeit das fehlen abmahnfähig war?????

ich frage mich langsam wie lange sich unsere geliebten politiker das noch anschauen? hier werden massiv existenzen zerstört und arbeitslose geschaffen. scheinbar sind die schmiergelder noch immer hoch genug um den abmahnhaien "freie fahrt" zu geben...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Ich muß Inside Xtrem eigentlich vollinhaltlich Recht geben. Ich habs auch noch bei den Artikeldetails, schalte es aber heute auch überall aus. Es schaut wirklich komisch aus, ob abmahngefährlich oder nicht, und in Bezug auf Barrierefreiheit sind wir damit sowieso komplett unten durch und um Lichtjahre zurück geworfen. Oder wer kann sich die Grafik(en) vorlesen lassen?

Es gibt im Shop und an der Wawi wahrlich wichtigere Dinge zu tun.

lg
Gerhard
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
es geht hier auch nicht darum wie es aussieht und welche meinung wer dazu vertritt. auch nicht darum ob jtl wichtigeres zu tun hat, sondern einzig um den hinweis der abmahngefahr.

aber meine meinung dazu ist eindeutig und jeder werbegrafiker wird euch hier eines besseren belehren...
was denkt ihr warum preise, z.b. in prospekten, farblich und grössentechnisch hervorstechen? sicherlich nicht weil es komisch aussieht, oder? was ist eurer meinung nach ein online- shop? meiner meinung nach ist es ein prospekt zum bequemen einkaufen, nicht mehr und nicht weniger. warum also sollte man sich nicht der wirksamen werbemittel bedienen?
 

modi-art

Moderator
5. Juni 2008
168
0
Zitat von gerhard5302:
Oder wer kann sich die Grafik(en) vorlesen lassen?
Vorgelesen wird der Alternativtext jeder Grafik (wenn vorhanden).
Das bedeutet bei einem Grafikpreis von 19,95 € würde ein Screenreader vorlesen: "Eins Neun Komma Neun Fünf Euro".
In Bezug auf Barrierefreiheit stellen Preisgrafiken also einen Schritt zurück dar...

Wenn Preisgrafiken aber bald abgemahnt werden sollten (was ich persönlich für unwahrscheinlich halte) dann sieht es für Meister-Abmahner MediaM**** und seinen Online- Shop gar nicht gut aus ;)
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
16. August 2006
801
22
Berlin
@helminec

das magst du alles so sehen, aber der verbraucherschutz sieht das etwas anders.
und grundsätzlich bleibe ich dennoch bei der meinung, dass sowas derzeit verschenkte energie des jtl-teams ist, denn die jungs sagen schließlich selber, dass sie derzeit keine kleinigkeiten und "unwichtigen" funktionen umsetzen, sondern an großen und wichtigen funktionen wie bestellwesen, formulareditor, amazon usw. arbeiten.

also sollte man dann auch dabei bleiben und die wirklich fundamentalen funktionen umsetzen und dann erst usability und sonstiges gedöns.

damit ist allen 10x mehr geholfen als irgendwelche grafiken... die nun weißgott auch nicht zu einer höheren kaufquote beitragen.

@gerhard5302... du hast natürlich in bezug auf die barrierefreiheit gleich noch das nächste problem genannt.

@modi-art du meinst doch nicht allen ernstes, dass sich Media*** da was erzählen lässt?? die haben eine gigantische rechtsabteilung und unwahrscheinlich viel kapital... die kann das die bohne interessieren.

wir haben auch schon abmahnungen erhalten, bei denen ich dir min. 10 große unternehmen aufzählen kann die das auch alle falsch machen... und was nun??? meinst du etwa das du dich dann mit einem großunternehmen anlegen kannst, dass dich in grund und boden klagt????
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
@inside...

mit dem media mist oder wie die heissen hast du natürlich recht. dazu benötigt man auch keine riesengrosse rechtsabteilung sondern nur kapital. das ist eben der unterschied, 1000.- euro sind für mich recht viel und bei media... sagt eben irgendjemand "nimm' sie dir aus der mülltonne, ich habe da einige bündel reingeworfen"...

du bist mir sicher nicht böse, dass ich dir werbetechnisch und auch umsatzmässig anhand meiner zahlen nicht recht gebe, was die grafische darstellung betrifft. dies muss auch jeder für sich abwägen.

das es wichtigeres gibt ist ebenso klar aber richtig unwichtig scheint es auch nicht zu sein. die jtl-hotline gab mir den hinweis, dass man die schriften im externen zum kauf angebotenen template sowohl grössen- als auch farbtechnisch anpassen kann - warum wohl?

also denke ich wir sind uns einig, a) es gibt wichtigeres, b) nehmt die grafik zur sicherheit raus ( ausser ihr seid media-dingens) und c) die wirksamkeit der preisdarstellung auf seine kunden sollte jeder selbst entscheiden.

aber noch der witz zum schluss, was dann wirklich bescheiden aussehen dürfte. MAN DARF DIE GRAFISCHEN PREISE JEDERZEIT DARSTELLEN, WENN DER PREIS AUCH NOCH IN TEXTFORM DABEI STEHT??????? zum glück wäre das dann eine sache, die kunden absolut nicht verrückt machen würde. :D
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
Hi,

damit ist allen 10x mehr geholfen als irgendwelche grafiken... die nun weißgott auch nicht zu einer höheren kaufquote beitragen.
Richtig. Der Meinung sind wir immernoch. Erst Karosserie bauen, Räder dran und wenn's fährt wird gespachtelt und lakiert.
Jedoch gibt es noch das Verhältnis von Nachfrage und Aufwand. Bei den bunten Preisbildern hat sich ein größerer Anteil der Leute gefreut und der Aufwand war minimal.
 

Lars

Moderator
1. Juli 2006
4.787
6
Greifswald
Zitat von pulsum:
Zitat von helminec:
also habe ich das kürzel "Inh." entfernt. zum glück habe ich vor einem halben jahr erst alles überarbeitet und das kürzel eingefügt, weil zu dieser zeit das fehlen abmahnfähig war?????
Ist es abmahnfähig, wenn man schreibt, dass man der "Inhaber" (Abk. "Inh.") des Gewerbes ist?

Kann ich eigentlich auch nicht Glauben. :shock:

Denn bei einem Ladengeschäft ist es wiederum Pflicht, zu kennzeichen wer der Inhaber des Gewerbes ist.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
hallo,
muss jeder selbst entscheiden... hier nochmals der text der infomail.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen Ihr Impressum betreffend:

Sind Sie nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender, so sollten Sie keinen der Zusätze „Firma“, „Inhaber“ oder „Geschäftsführer“ Ihrem Namen voranstellen. Es wird mittlerweile vertreten, dass derlei Bezeichnungen wettbewerbswidrig sein könnten.

Sind Sie ins Handelsregister eingetragener Kaufmann (e.K.) dürfen Sie den Zusatz „Geschäftsführer“ nur führen, wenn Sie Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind.

wie gesagt, ich habe es entfernt.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
:lol:
Und was ist mit den Geschäftsführern anderer Personen- oder Kapitalgesellschaften?

Und was ist, wenn Du dann nach Österreich lieferst?

Denn hier ist da sehr wohl notwendig. Gibt man hier nicht den Inhaber eines Unternehmens an, dann droht unter Umständen Klage (keine "billige" Abmahnung). Denke an das österr. ECG. Das kennst Du nicht? Das ist das E-Commerce-Gesetz in AT. Das muß jeder Anbieter aus DE beachten, der Kunden in AT beliefert.

Außerdem heißt das hier eU, (im Firmenbuch) eingetragener Unternehmer. Wehe, Du schreibst auf Deine Rechnungen dann eK. Das gilt nämlich hier genau gar nicht, damit wirst Du dann vielleicht gleich nochmals verklagt.

Verkehrte Welt! :shock:

lg
Gerhard
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
@helminec

Nachtrag:
Ich hab mir gerade Dein Impressum angesehen, sollte das nicht richtiger Weise in DE Anbieterkennzeichnung heißen? Egal.

Aber laut Deinen Infos bei den Versandkosten richtet sich Dein Angebot auch an Kunden in Österreich. Gerade dafür entspricht Dein Impressum schon ganz und gar nicht den hier geltenden Vorschriften. Unser www.ok4you-shop.com ist relativ neu Euro-Label zertifiziert und entspricht zu 100% der aktzuellen österr. Gesetzeslage, die jedoch auch für ausländische Shops gilt, die Kunden in Österreich beliefern - wie natürlich auch umgekehrt.

Hoffentlich findet sich niemand, der sich der Sache annimmt. Mir ist das gleichgültig, aber wenn Du schon mit eigenartigen Mails Angst verbreiten willst - oder zumindest Unruhe in den ohnehin aufgeheizten Markt bringst, mußt Du Dir wohl auch gefallen lassen müssen, daß man sicher auch Dein eigenes Impressum genau unter die Lupe nimmt.

lg

Gerhard
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
was hat dich das euro label gekostet die schreiben was von € 400 bis 1000 und bei größeren shops noch mehr...

Nur für Kunden in Österreich bieten wir bei Kleinbestellungen bis 2 kg Gesamtgewicht inkl. Verpackungsmaterial auch unversicherten Briefversand an:

Denke mal nicht, dass das so ok geht, da du als Händler ja die Haftung trägst bis die Ware beim Kunden ist.