Neue Abmahngefahr...

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Hi,

über Preise spricht man nicht.... ;)
Aber wir haben die ganze Prozedur in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer durch gemacht und waren die ganze Zeit in direktem Kontakt mit dem "Chef" von Euro-Label in Österreich. Anfang des Jahres gab es mal so eine Förderung für 80 Firmen in ganz Österreich, man mußte sich bewerben.

Aber die einmalige Zertifizierung alleine ist es ja nicht, es wird laufend nachkontrolliert, es gab schon Testkäufe, und man hat auch jährliche Gebühren (ca. 350 Euro?).

Zum zweiten Punkt:
Das ist in DE so, in AT aber nicht unbedingt, wenn Du es in den AGB angibst, daher auch nur für Kunden in AT möglich.
Im Shop bei der Bestellunng, auf den Bestellbestätigungen, Rechnungen usw. steht auch eindeutig drauf "Post Brief ohen Versicherung", ist ja auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Kleine Sachen passen so in einen Luftpolsterumschlag, den der Postler ins Postkastl schmeißen kann wenn niemand zu hause ist.
.
In den ganzen Jahren ist eine Patrone um 2,90 verloren gegangen. Und einmal hats ein Nachbar "übernommen" und "vergessen" dem anderen zu geben...

lg
Gerhard
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
@gerhard5302

zunächst einmal solltest du dir angewöhnen nicht in allem gleich panikmache oder sonstiges zu sehen oder zu unterstellen. ich bekomme "frische" infos und stelle die auch als infos zu verfügung. wenn dir das nicht gefällt, augen zu, nicht lesen und gut... auch ich zahle gutes geld für gute informationen, wie du für dein "euro...".
zu meinem impressum sei nur zu sagen, dass es genauso ist, wie es sein muss (zumindest zum momentanen zeitpunkt der aktuellen D gesetzeslage).
zu verkäufen in's europäische ausland war ich eigentlich der meinung, dass die gesetze im heimatland des shop's massgeblich sind und nicht die des käuferlandes???
so wie du es darstellst verhält es sich also so:
wenn ich nach kleinkackland liefere muss ich hinfliegen und beim öffnen des paketes einen landestypischen volkstanz aufführen, wenn es da im gesetz steht oder wie habe ich mir das vorzustellen? :lol:
selbstredend lasse ich mich gerne eines beseren belehren.

also, lass' leute aus infos ihren nutzen ziehen, wenn sie möchten. wenn nicht, auch gut und ansonsten bleib' geschmeidig und gute geschäfte...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
@helminec

Ich bleib schon cool, aber ich hab was gegen Verallgemeinerungen.
zu verkäufen in's europäische ausland war ich eigentlich der meinung, dass die gesetze im heimatland des shop's massgeblich sind und nicht die des käuferlandes???
Du irrst leider ganz gewaltig, frag einen Anwalt der auf international tätige Firmen im E-Commerce spezialisiert ist.
Oder glaubst Du, die Gesetze in Italien oder Österreich gelten für Dich nicht, nur weil Du beim Ausliefern von 100 POS Druckern auf Deinem Lieferwagen ein DE Kennzeichen hast und mit 180 km/h über die Autobahn glühst? :wink:

lg
Gerhard
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
sorry gerhard, noch ein nachtrag, da du mehrmals in deinem beitrag darauf hingewiesen hast. du hoffst ja nicht, dass sich jemand meiner seite annimmt (du denkst wahrscheinlich da ebenso an abmahner wie ich)...
ich habe mir deine seite auch einmal angeschaut und kann diese natürlich nur nach D-recht beurteilen...

in den hinweisen zum rückgaberecht steht weder faxnummer noch email-adresse, in D abmahnfähig.

da steht auch irgendwo die passage:
Sollte der Inhalt (Text, Fotos etc.) oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich von uns entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

in D genauso nutzlos wie ein loch im kopf. solltest du abgemahnt werden, wirst du auch die euronen auf den tisch legen müssen.

wie gesagt, ich kenne die gesetzeslage in AT nicht aber du bist ja laut deiner aussage EU-sicher unterwegs. dazu zählt doch auch D, oder?

also wie war das?
"Hoffentlich findet sich niemand, der sich der Sache annimmt. Mir ist das gleichgültig, aber wenn Du schon mit eigenartigen Mails Angst verbreiten willst - oder zumindest Unruhe in den ohnehin aufgeheizten Markt bringst, mußt Du Dir wohl auch gefallen lassen müssen, daß man sicher auch" Deinen Shop genau unter die Lupe nimmt.

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Du irrst leider ganz gewaltig, frag einen Anwalt der auf international tätige Firmen im E-Commerce spezialisiert ist.
Oder glaubst Du, die Gesetze in Italien oder Österreich gelten für Dich nicht, nur weil Du beim Ausliefern von 100 POS Druckern auf Deinem Lieferwagen ein DE Kennzeichen hast und mit 180 km/h über die Autobahn glühst?
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du vergleichst hier äpfel mit birnen... ich sagte nichts von ausliefern und über deine autobahn glühen, sondern ich hatte es vom verkaufen!
wenn du bei mir einkaufst, dann kaufst du nach meinen agb und nach D-gesetzen, nicht mehr und nicht weniger :idea:

in diesem sinne...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Grundsätzlich:
In Österreich gibt es keine Abmahnungen. Du kannst hier nur eine echte Klage z.B. nach UWG, UHG etc. bei Gericht einreichen, natürlich muß du vorher alle Kosten dafür vorstrecken und einen Anwalt nehmen, der in AT seinen Sitz hat oder hier zugelassen ist. Ein Abmahn(un)wesen wie in DE ist uns Gott-sei-Dank erspart geblieben!

Wenn ein Unternehmer an private Endkunden (Verbraucher, Konsumenten) in Österreich verkauft, gilt u.a. das österreichische E-Commerce Gesetz und das KSchG - vollkommen egal wo der Unternehmer seinen Sitz hat. Diese Gesetze sind online überall abrufbar, somit jedem zugänglich, auch außerhalb von Österreich.

Deine Anregung bezüglich Faxnummer und E-Mail Adresse bei der Belehrung über das Rückkaberecht werde ich aber gerne aufgreifen. Das macht wirklich sinn, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben!

lg
und natürlich Dir auch gute Geschäfte!

Gerhard