Neues Urteil des LG Berlin
Abmahnbar wäre somit, wenn
die Widerrufsbelehrung, das Impressum, die Preise (auch Grundpreise),
die Versandkosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
(vom Gesetz vorgegebene) Produktkennzeichnungen (z.B. textile Rohstoffe)
in Form von Grafikdateien dargestellt werden.
WAS IST MIT DEN SCHRIFTEN IM SHOP???
Keine Rechtsberatung nur eine Info.
Abmahnbar wäre somit, wenn
die Widerrufsbelehrung, das Impressum, die Preise (auch Grundpreise),
die Versandkosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
(vom Gesetz vorgegebene) Produktkennzeichnungen (z.B. textile Rohstoffe)
in Form von Grafikdateien dargestellt werden.
WAS IST MIT DEN SCHRIFTEN IM SHOP???
Keine Rechtsberatung nur eine Info.