Mehrwertsteuerbefreiung bei Solaranlagen ab 2023

Stetto

Sehr aktives Mitglied
2. Juli 2009
4.811
575
Danke. Das führt aber dazu das der Vaterartikel als Bestand die Doppelte Anzahl führt, oder mache ich was falsch?
Ich hab den Artikel testweise Online gestellt. Bestellen kann ich nur die 5 Artikel die tastsächlich da sind. Auch im Mix 2 x Artikel mit 0% und 3 mit 19%
Nur das Bestandsproblem in der Wawi im Vaterartikel ist noch das Problem.

Ist es denn wirklich ein "Problem", dass der Vaterartikel 10 Stück hat? Weil, wie du selbst erkennst, kann man einen Vaterartikel nirgendwo bestellen oder als Position einem Auftrag hinzufügen.
Grundsätzlich hast du aber Recht und das lässt sich - derzeitig - auch nicht anders lösen oder darstellen.



Mir würde lediglich noch einfallen - und das wäre auch korrekt, wenn ich unser deutsches Steuerrecht korrekt verstehe - das vollständig über die komplexen Steuereinstellungen von JTL-Wawi abzubilden.
Also für Solarmodule eigene Steuerklassen, eigene Steuersätze und eigene Steuerschlüssel anzulegen. Die Solarmodule haben ja mit normalen 19%, 7% und 0% Regelungen nichts mehr zutun, sondern sind nun völlig eigenständig zu betrachtendes Wirtschaftsgut ohne feste Steuersatzregelung.

Vielmehr gilt eher eine Art "IGL"-Regelung, weil sich die Steuerhöhe erst nach dem Verkauf anhand der konkreten Rahmenbedingungen des Auftrags, des Kunden, der Art der Lieferung/Kaufvertrags, der Leistungstsärke und und und klärt.


Ich versuche zu wiederholen:

Die Steuerfreiheit ergibt sich ja eigentlich erst nach bzw. durch den Verkauf durch Ermittlung (sehr!) komplexer Rahmenbedingungen. Nämlich "eigentlich" nur auf "alle Komponenten" einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher - aber "nur" wenn die Gesamtleistung unter 30kW liegt - "außer" die Anlage wird erweitert, dann ist es steuerfrei?! (laut Punkt 5 hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html#)

Außerdem ist das Einspeisen von Strom für PB-Betreiber jetzt steuerfrei eine Anmeldung ist nicht mehr Notwendig (Punkt 3: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html#)
aber eine Anmeldung ist doch weiterhin notwendig (Punkt 9: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html#)

PS: bezieht sich alles die selbe Webseite unseres Bundesfinanzministeriums.


Unterm Strich fasse ich Zusammen:
* Solarmodule und alles was damit zusammen hängt ist steuerfrei, außer, aber, wenn, zusätzlich gilt, ausgeschlossen ist zudem, und maßgeblich ist die Lieferung, außer es wird installiert, dann, wenn, gilt das Kaufdatum, aber nur bis 30kW, außer die Anlage übersteigt bei Erweiterung nach dem 31.12. die 30kW, dann gilt als wäre kleiner 30kW, und aber, wenn nicht dann - ohne allerdings zu berücksichtigen dass, dann gilt die MwSt. pro Auftrag, außer jedoch, dann pro Modul im Artikel, die Serviceleistung bleibt aber bei 19%, außer man beachtet dass, dann ist diese auch steuerfrei, erfolgt der Verkauf schon im Dezember, berechnet wird aber im Januar, dann bekommt man die USt. zurück, außer der Händler will das nicht, dann gilt die MwSt. Erstattung pro Auftrag, nicht pro Position, also ähnlich einer IGL-Lieferung, außer aber der Kunde sitzt in der Schweiz und die Lieferung erfolgt nach Spanien, der Kunde ist aber Deutscher und der Versand erfolgt vom Fulfiller aus Polen, der Handwerker sitzt aber aus Mallorca, also ist die Lieferung steuerfrei, außer die Teile aus Polen, die müssen dort versteuert werden, außer die kW ist unter 29,999kW dann ist es auch steuerfrei - obwohl, die Polen fördern ja gar keine Module, also ist es doch steuerpflichtig und überhaupt ..

Fazit:
Das ist ein Thema für deinen Steuerberater und Fachanwalt, zur Not sende nach jedem Verkauf deinem Finanzamt eine nette E-Mail und erkundige dich nach den korrekten Steuersätzen. Sende auch nach jedem Verkauf eine entsprechende E-Mail an den Bundesfinanzminister, damit der merkt, was für einen Irrsinn er da wieder fabriziert hat! Förderung funktioniert anders! Unsere Steuergelder durch ein Übermaß an Bürokratie zu verschwenden funktioniert genau so.



Ich lege also fest:
Eine 0-8-15-Standardlösung wird JTL-Wawi nicht bieten können - und auch keine andere Software. Ihr werdet jeden einzelnen Auftrag der durch einen automatischen Verkauf und nicht bspw. durch ein Telefongeschäft erfolgt ist, erst sperren und manuell bearbeiten und freigeben müssen oder im Nachgang MwSt.-Erstattungen oder -Nachzahlungen durchführen müssen.


Weil eigentlich ist der Artikel selbst ja immer und weiterhin steuerpflichtig, wenn diverse Rahmenbedingungen erfüllt sind oder ist er jetzt immer steuerfrei, außer wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind?

Gilt ein Kunde/Käufer als Gewerbetreibender, wenn er seine Solaranlage schon angemeldet hat? Dann ist er ja eh steuerfrei, außer er ist Kleinunternehmer, dann nicht. Ab 2023 braucht er aber gar kein Gewerbe mehr, also ist es steuerfrei, muss der Händler dann Steuern nachzahlen, wenn der Käufer sich nachträglich zur Anmeldung eines Kleingewerbes entscheidet? Weil dann wäre der Verkauf ja wieder steuerpflichtig, wenn über 30kW usw usw usw - ich würde mich wiederholen :oops::oops::oops:

- hier würde ich zuerst einmal mit einem Rechtsanwalt klären, ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist, die Solarzellen mit 0% MwSt. anzubieten - so wie es deine Mitbewerber machen.
Oder ist es optional? Oder verpflichtend mit0% und anbieten mit 19% MwSt. wäre sogar falsch/verboten?
Ich habe darauf leider keine Antwort.. weder technisch noch rechtlich.

Ein MEISTERSTÜCK deutscher Politik- und Finanzwissenschaften.


Die neuen Regelungen haben hoffentlich Azubis entwickelt, die es nicht schaffen ihren Namen zu schreiben .. das würde einiges erklären.


Sowas macht mich ja bekloppt - ihr könnt euch allerdings nach Rechts und Links drehen - ich denke, im Forum werdet ihr keine immer korrekte Lösung & Antwort dazu finden.
Fragt euren Anwalt, euren Steuerberater, die IT-Rechtskanzlei, Händlerbund, IHK, Finanzamt und/oder direkt die politischen Vertreter, die für euch zuständig sind - was nun genau für eure Angebote und euer jeweils unterschiedliches Geschäftsmodell die korrekte Darstellung wäre.
 
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Stetto

Sehr aktives Mitglied
2. Juli 2009
4.811
575
ihr könnt euch allerdings nach Rechts und Links drehen - ich denke, im Forum werdet ihr keine immer korrekte Lösung & Antwort dazu finden.

Sobald ihr von der IHK, Rechtsanwalt, Steuerberater etcpp. rechtsverbindliche Auskünfte erhalten habt, wäre es natürlich sehr spannend und interessant, welche Auskunft ihr bekommen habt und dann wäre es eine Überlegung wert, wie man diese konkrete Vorgabe dann in JTL-Wawi umsetzen kann. Am besten in einem eigenen Foren-Thread, dessen Link ihr dann gerne hier als Antwort postet.

Einer der spannendsten Punkte: Wer ist dafür verantwortlich, dass die MwSt./USt. abgeführt wird, falls dies vorgeschrieben ist?!
  • Trifft den Händler eine Prüfpflicht oder Abnahmepflicht, dass die Anlage beim Kunden die 30kW nicht übersteigt?
  • Oder ist der Kunde lediglich gegenüber dem Finanzamt nachweispflichtig?
  • Wer muss ggf. Steuern nachzahlen oder hat Strafen zu befürchten, falls fälschlicherweise mehrwertsteuerfrei abgerechnet wurde? Händler oder Kunde?
  • Gibt es Verjährungsfristen, ab wann eine Nachzahlung und Korrektur nicht mehr notwendig sind?
  • Gibt es einen Zeitraum, in dem ein bereits abgeschlossener Verkauf rückwirkend doch wieder steuerpflichtig wird? (
    • bspw. ein Kunde krauft zwei 20kW Anlagen bei unterschiedlichen Händlern, für das selbe Haus..! Wer muss wem die Gesamtgröße der Anlage nachweisen?
    • bspw. ein Kunde krauft eine 20kW Anlagen im Jahr 2023 und ergänzt 2024 eine weitere 20kW Anlage für das selbe Haus, wird nun auch die bereits bestehende Anlage rückwirkend USt.-pflichtig?

Vergesst dabei aber nicht in eurem Thread explizit auch euren persönlichen Business Case zu beschreiben. Bei dieser Komplexität spielt das Rahmenwerk beim Informationsaustausch eine fundamentale Rolle, damit andere Händler/Kunden die ggf. falschen Handlungsempfehlungen nicht blind auf den eigenen Geschäftsprozess übertragen.
  • Verkauft ihr nur Einzelteile für Solaranlagen?
  • Seid ihr eigendlich Handwerker und bietet die Komponenten optional mit an?
  • Habt ihr überwiegend Privatkunden oder bedient ihr nur Geschäftskunden?
  • Liefert ihr Balkonkraftwerke, Solaranlagen für Hausdächer oder freistehende große Solarkraftwerke?
  • Stellt ihr die Rechnung bei Auslieferung, Anlieferung, Zahlungseingang oder nach Installation?
  • Liefert, lagert und fakturiert ihr nur in Deutschland oder kommen mit IGL- und non-EU Verkäufen zusätzliche Komplexitätsebenen dazu?
  • to be continued..

Also man darf echt gar nicht darüber nachdenken, da bekommt man graue Haare - Was hier wieder als "Vereinfachung" versprochen wurde.
Da sitzen Menschen am Schreibtisch, die Gesetze für den Handel entwickeln, die außer der großen Shoppingtour am Wochenende mit der Familie noch nie auch nur selbst ein Kabel selbst verkauft oder angeschlossen haben..

Ich habe "ernsthaftes Mitleid" - oder wie man es nennen möchte - für betroffene Händler und eure Kunden/Käufer.
Mal wieder ein Gesetz / Verordnung, die alles nur verschlimmbessert. Bei so viel Wenn&Aber blickt doch niemand mehr durch.

Was diese Bürokratie am Ende wieder an Geld einspart, ist durch die 19% Ersparnis stellenweise vermutlich gar nicht aufzuwiegen.

Dazu noch ein gutgemeinter Tipp:
Bildet angemesse Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen; insbesondere die Händler, die nun im Blindflug alles für 0% MwSt. über die Theke schieben. Wer weiß was da noch kommt..
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.352
841
Gibt es aktuell schon ein Plugin für den 5.22er Shop wo im Bestellvorgang die Mehrwertsteuerbefreiung umgesetzt wird ?

Meines Wissens nicht, aber was soll denn das Plug-In auch genau machen?

Wenn ich das hier und die Gesetzgebung dazu richtig verstehe, musst Du ja irgendwie den Nachweis erbringen, dass der Kunde die Voraussetzungen für die USt.-Befreiung erfüllt.

Die Frage ist dann ja immer, wie genau das passieren soll und was passiert, wenn jemand damit "betrügt" und wer für die ausgefallene USt. ggf. haftet.

Persönlich würde ich es daher immer so machen, wie hier auch bereits beschrieben und mir schrifltich und mit Unterschrift die Erfüllung der Voraussetzungen bestätigen lassen. Dann hast Du zumindest etwas in der Hand und kannst zumindest nachweisen, dass Du gründlich geprüft hast, falls jemand die korrekte Abrechnung anzweifelt und der Kunde wäre dann entsprechend derjenige der "betrügt".
 

Traumpixel

Aktives Mitglied
11. April 2021
40
12
Köln
Gibt es aktuell schon ein Plugin für den 5.22er Shop wo im Bestellvorgang die Mehrwertsteuerbefreiung umgesetzt wird ?
Ja, wir haben mittlerweile ein Plugin entwickelt für eine All-In-One Lösung zur Integration der Mehrwertsteuerbefreiung nach §12 Abs. 3 UStGt für Solar- und Photovoltaikanalagen.

Hier gehts zum Forenbeitrag:
https://forum.jtl-software.de/threa...gt-fuer-solar-und-photovoltaikanlagen.213871/
 
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