Hi Leute, mir fällt zur Zeit die Lieferschwelle so richtig auf die Füße
Ich suche hier auch keine Rechtsberatung sondern eher User mit gleichen Erfahrungen.
Durch ein Wawi Update Ende letzten Jahres und dem installieren des Widgets für die Lieferschwelle konnten wir schnell erkennen das die Lieferschwelle 2018 für AT erreicht wird und haben die nötigen Registrierungen in Österreich durchgeführt. Nun ein paar Monate danach kommt Post vom FA auf Österreich das die Lieferschwelle seit dem 1.1.2011 in AT 35000 beträgt und wir sollen uns für die Jahre 2011-2017 erklären.
Nun haben wir nachgeprüft und festgestellt das wir leider 2016 das erste mal über 35000 waren. Soweit so gut könnte man ja nachmelden aber das soll lt. Steuerberater+Finanzamt nicht mehr für 2016 funktionieren. In 2016 hatten wir eine Betriebsprüfung somit ist das Jahr 2016 durch das deutsche FA festgesetzt. Festgesetzt heißt das Jahr ist abgeschlossen und nicht mehr änderbar! Das ist eine Katastrophe, denn man will uns nun die in DE falsch abgeführte Steuer nicht erstatten und wir sollen AT nochmals mit 20% bedienen. Für 2017 ist es wohl kein Problem da dieses Jahr vom FA noch nicht abschliessend geprüft wurde und somit noch nicht festgesetzt ist.
In meinem Fall geht es um 8000 eur die ich nun quasi nochmal an AT bezahlen soll. Kann man das wirklich von mir verlangen ? Wahrscheinlich ja da der Ausgangsfehler (falsche Überwachung und zu späte Meldung der Lieferschwelle) bei mir liegt, schöner Mist.
HILFE!
Durch ein Wawi Update Ende letzten Jahres und dem installieren des Widgets für die Lieferschwelle konnten wir schnell erkennen das die Lieferschwelle 2018 für AT erreicht wird und haben die nötigen Registrierungen in Österreich durchgeführt. Nun ein paar Monate danach kommt Post vom FA auf Österreich das die Lieferschwelle seit dem 1.1.2011 in AT 35000 beträgt und wir sollen uns für die Jahre 2011-2017 erklären.
Nun haben wir nachgeprüft und festgestellt das wir leider 2016 das erste mal über 35000 waren. Soweit so gut könnte man ja nachmelden aber das soll lt. Steuerberater+Finanzamt nicht mehr für 2016 funktionieren. In 2016 hatten wir eine Betriebsprüfung somit ist das Jahr 2016 durch das deutsche FA festgesetzt. Festgesetzt heißt das Jahr ist abgeschlossen und nicht mehr änderbar! Das ist eine Katastrophe, denn man will uns nun die in DE falsch abgeführte Steuer nicht erstatten und wir sollen AT nochmals mit 20% bedienen. Für 2017 ist es wohl kein Problem da dieses Jahr vom FA noch nicht abschliessend geprüft wurde und somit noch nicht festgesetzt ist.
In meinem Fall geht es um 8000 eur die ich nun quasi nochmal an AT bezahlen soll. Kann man das wirklich von mir verlangen ? Wahrscheinlich ja da der Ausgangsfehler (falsche Überwachung und zu späte Meldung der Lieferschwelle) bei mir liegt, schöner Mist.
HILFE!