Neu Lieferschwelle - Post aus Österreich

siggi1001

Mitglied
11. Oktober 2018
2
0
Hi Leute, mir fällt zur Zeit die Lieferschwelle so richtig auf die Füße :( Ich suche hier auch keine Rechtsberatung sondern eher User mit gleichen Erfahrungen.

Durch ein Wawi Update Ende letzten Jahres und dem installieren des Widgets für die Lieferschwelle konnten wir schnell erkennen das die Lieferschwelle 2018 für AT erreicht wird und haben die nötigen Registrierungen in Österreich durchgeführt. Nun ein paar Monate danach kommt Post vom FA auf Österreich das die Lieferschwelle seit dem 1.1.2011 in AT 35000 beträgt und wir sollen uns für die Jahre 2011-2017 erklären.

Nun haben wir nachgeprüft und festgestellt das wir leider 2016 das erste mal über 35000 waren. Soweit so gut könnte man ja nachmelden aber das soll lt. Steuerberater+Finanzamt nicht mehr für 2016 funktionieren. In 2016 hatten wir eine Betriebsprüfung somit ist das Jahr 2016 durch das deutsche FA festgesetzt. Festgesetzt heißt das Jahr ist abgeschlossen und nicht mehr änderbar! Das ist eine Katastrophe, denn man will uns nun die in DE falsch abgeführte Steuer nicht erstatten und wir sollen AT nochmals mit 20% bedienen. Für 2017 ist es wohl kein Problem da dieses Jahr vom FA noch nicht abschliessend geprüft wurde und somit noch nicht festgesetzt ist.

In meinem Fall geht es um 8000 eur die ich nun quasi nochmal an AT bezahlen soll. Kann man das wirklich von mir verlangen ? Wahrscheinlich ja da der Ausgangsfehler (falsche Überwachung und zu späte Meldung der Lieferschwelle) bei mir liegt, schöner Mist.

HILFE!
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.890
1.425
Hallo siggi,
ich fürchte da wirst Du nicht auskommen. Tatsächlich lag der Fehler bei Dir und Du bist für diesen haftbar. Das einzige, was Du versuchen kannst, ist via Anwalt doch noch eine Rückzahlung durch das DE Finanzamt zu erwirken.
Wie da aber die Chancen stehen ... ich würde nicht drauf wetten. Hier kann ein Fachanwalt aber sicher weiterhelfen.
Auch hier gilt natürlich: Keine Rechtsberatung.
 

siggi1001

Mitglied
11. Oktober 2018
2
0
Hallo SebiW, ja wir Shop Betreiber machen und sind ja alles. Wenn uns aber mal ein Fehler unterläuft der relativ einfach zu korrigieren wäre so werden wir wie in meinem Bespiel wohl doppelt zur Kasse gebeten. Gerechtigkeit sieht dann eher anders aus, wobei gibt es die überhaupt ? Bin echt geknickt.....
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.349
1.289
Versteh mich bitte nicht falsch, aber das ist Verletzung deiner kaufmännischen Sorgfaltspflicht.
Klar gibts Gerechtigkeit -> Lieferschwellen sind sehr einfach zu verstehen, diese laufen auch immer vom 1.1. bis 31.12, egal ob das Wetter schön ist oder nicht.
Diese Auswertungen schafft sogar die WaWi (wenn auch nicht wirklich richtig, aber zumind. die Grössenordnung), dann würds da noch Datev geben etc etc etc.

Ab zum Steueranwalt, obs hier, wegen der Betriebsprüfung 2016, noch eine Möglichkeit gibt für dich, ansonsten....sorry.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.443
1.875
Ja, das ist bitter !

Dass dies mit dem abgeschlossenen Jahr so hart gesehen wird finde ich schon erstaunlich, das wäre ja eine Doppelbesteuerung ?
Kaum zu glauben ! Hier würde ich wirklich kämpfen.
Und auch fragen: Wenn die Steuerprüfer "prüfen", warum wurde dann nicht erkannt, dass du die Steuer an das falsche Land zahlst ?

Und dein Steuerberater, wie sieht es mit dem aus ? Ist der nicht haftbar, weil er es nicht bemerkt hat ?
Was unterscheidet denn einen Buchhalter von einem STEUERberater ? Das wäre ebenfalls interessant zu erfahren.

Klar, heute schlüpfen sicherlich eine ordentliche Zahl an Shops hier durch, dem deutschen FA ist es egal (?), weil sie ja das Geld bekommen, aber spätestens wenn die schon fixierte Neuregelung der Lieferschwelle europaweit kommt, dann werden viele aufwachen müssen und Zahlen nachreichen - und wenn dann das so ist wie du hier schreibst, dann trifft das möglicherweise auch entsprechend viele die es verabsäumt haben die Lieferschwelle von nur 35.000 nach Österreich zu beachten.
Deutsche Shops sind in Österreich beliebt.

Und von wegen einfacher Korrektur, das ist ein ganzer Rattenschwanz der diese Korrektur mit sich zieht.
Mir fällt jetzt gerade der SP nicht ein, aber es gibt mind. 1 der schon eine Lösung für die WAWI geschrieben hat mit der die ganzen Rechnungen in der WAWI korrigiert werden. Denn nur in der FIBU mal eben die UST umbuchen, damit ist es nicht getan.
DE = 7/19% AT = 10/20% bereits daraus ergibt sich eine steuerliche Differenz und somit andere Nettopreise und veränderter Gewinn, denn die Bruttopreise kannst du nicht mehr korrigieren.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.890
1.425
Aufgabe des deutschen Steuerprüfers ist es ja nicht zu prüfen, ob Du gegebenenfalls Deine Steuerpflichten in einem anderen Land verletzt. Und grundsätzlich darfst Du ja immer freiwillig mehr Steuer zahlen als Du musst, diesbezüglich steht Dir der Himmel offen ;)

Tatsächlich ist das ganze echt ein schwieriges Thema und wird durch Geschichten wie PAN EU, mitteleuropäisches Versandnetzwerk etc nicht leichter. Da kommen dann noch Verbringungslisten, unterschiedliche Steuerklassen für gleiche Artikel etc hinzu. Das ist schlicht und ergreifend komplex.

Allerdings ist "das ist mir zu komplex, ich ignoriere die Probleme einfach und mach trotzdem überall mit" halt ein sicherer Weg sehr viel Geld zu verlieren. Denn die europäischen Steuerbehörden haben natürlich mittlerweile auch auf dem Schirm, dass da gerade bei KMUs vieles schon allein aus Komplexitätsgründen nicht sauber läuft und da so mancher Taler fürs Vaterland zu requirieren wäre. Insbesondere da auch Dienstleister wie Avalara da ja so manchen schon schön in die *PIEP* geritten haben, siehe Amazon Foren.

Gibt schon Gründe warum sie Al Capone am Ende wegen Steuerhinterziehung hochgenommen haben...
 
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