Zitat:
Quelle:
https://help.orf.at/stories/2983180
Ok, hier gings um wirklich ein "Riesending" (5x6 Meter).
Zitat:
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Wenn mit dem Transport erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten sich die Verkäufer darum kümmern.
Quelle:
https://help.orf.at/stories/2983180
Ok, hier gings um wirklich ein "Riesending" (5x6 Meter).
Zitat:
Schön grosser Spielraum...wiedermal am Leben vorbei...Wenn dieses allerdings sehr schwer, groß oder zerbrechlich sei, müsste sich eher der Verkäufer um die Abholung kümmern.