INFO: Datenschutz bei Einbindung "Gefällt mir" Buttons

thommesdd

Aktives Mitglied
19. Mai 2011
232
0
Hallo JTL Gemeinde,

sicher haben viele Facebook "Gefällt mir" oder "Like" Buttons in Ihre Shops integriert.
Ich möchte hinsichtlich einer eventuellen Abmahngefahr vorsorglich mal etwas allgemeines zu dem Thema zum Besten geben, was ich selbst bis heute auch noch nicht beachtet habe.

Die Datenschutzbestimmung des Shops muss hier erweitert werden. Unter dem nachfolgenden Link findet ihr einen Mustertext dafür:

http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/44-facebook-ilike-button

Vielleicht ist das ja auch schon bekannt, aber doppelt hält bekanntlich besser. 🙂

Viele Grüße,
thommesdd
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: INFO: Datenschutz bei Einbindung "Gefällt mir" Buttons

Hallo thommesdd, auch wenn es schon mal hier steht...man kann es nicht oft genug sagen!

Wobei die ganze Geschicht mit facebook, analytics und co sehr fragwürdig ist, denn bevor ein Shop-Besucher die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, denn schon alleine mit Aufruf der Startseite werden die entsprechenden Verbindungen aufgebaut.

Ich möchte wetten, dass im Zuge einer der nächsten Datenschutznovellierungen hierauf seitens der Gesetzgebung reagiert wird und derartige Datenübermittlungen an externe Stellen nur noch dann zulässig sind, wenn der Shop-Besucher VORHER ausdrücklich seine Zustimmung erteilt wird, wenigstens aber die geschütze Kenntnisnahme der DaSchu ermöglicht wird und solange der SHop-Besucher die DaSchu nicht gelesen hat, jegliche Datenweitergabe an Externe nicht erfolgen darf

@Dunkelwelt:
Hast du dir auchmal das Fazit aus deinem verlinkten Beitrag näher durchgelesen?
Und selbst wenn es nicht abmahnungswürdig ist, kann ein Verstoss gegen geltendes Recht vorliegen, der strafbewehrt sein kann.
 

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