Hm. Also in meiner seit 10 Jahren benutzen POS-Software kann ich meine geparkten Bon löschen.
Was soll daran strafbar sein, ist ja quasi nur eine Art "Auftrag". Einen Auftrag in der
Wawi kann ich ja auch löschen. Erst wenn der Bon abgeschlossen ist, darf er nicht mehr gelöscht werden.
Kommt ein Kunde ins Geschäft und bestellt nicht vorrätige Artikel wird der Bon von uns schon vorbereitet, alle Artikel eingegeben, Kunde ausgewählt und der Bon wird abgespeichert (oder halt geparkt). Zusätzlich kann ich hier für den Kunden einen Abholbeleg, sogar mit einem vereinbarten Abholdatum, ausdrucken, falls ein anderer Mitarbeiter bei Abholung an der Kasse ist. Gleichzeitig wird ein interner Beleg für uns gedruckt, den wir dann an die abholbereite Ware hängen. Somit kann bei mehreren Abholungen der Verkäufer die Ware besser finden.
Erst dann wird der geparkte Bon aufgerufen und abkassiert.
Lösche ich einen dieser geparkten Bons, werden die Artikel einfach wieder in den Bestand gebucht.
Es gibt bei uns auch keine Bonlücken.