-gelöst- Rechung oder Auftrag Name oder Strasse ändern

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
Hallo,

wenn ich in der Rechnung oder in einem Auftrag etwas an den Kundendaten ändere wird dies nicht permanent übernommen. d.h. Beim nächsten öffnen sind diese Daten wieder futsch und werden nicht übernommen!!! das halt ich für nicht sehr sinnvoll!

wäre schön wenn dies geändert werden könnte.


LG
Michael
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
In einer Rechnung können generell keine Daten geändert werden. Daran wird sich wohl auch nichts ändern und das ist auch nicht neu.

Änderungen von Kundendaten sollten, damit sie dauerhaft übernommen werden, in den Kundendetails geändert werden. Die Lieferanschrift kann im Auftrag verändert werden.
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
hä...

das widerspricht sich aber....

wenn ich in den Kundendaten die Punkte ändere werden Sie ja auch in der Rechnung geändert. Wo liegt denn da bitte dann der Unterschied?

und weshalb sollte man keine Änderungen an den Daten vornehmen dürfen?

Grund dieses Punktes ist ganz einfach folgender:

beim Verkaufen über eBay, ist mir aufgefallen, das sehr viele Ihre Daten nicht richtig eintippen, entweder schreiben sie alles klein oder lassen keine Leerzeichen zwischen der Strasse und der Hausnummer, dies fällt aber als erstes in den Aufträgen bzw. Rechnungen auf, wenn ich es dann dort korregiere und dort ist es nunmal am komfortabelsten wird es nicht übernommen.

ich gehe ja nicht nach einer erfolgreichen Kaufabwicklung erst in die Kundendaten rein und kontrollier ob er es alles mundgerecht eingetragen hat.

lg
michael
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von n8schicht27:
wenn ich in den Kundendaten die Punkte ändere werden Sie ja auch in der Rechnung geändert. Wo liegt denn da bitte dann der Unterschied?
Ja, NOCH ist das so. Das ist richtig.
Aber auch das wird sich vermutlich ändern. Aus dem einfachen Grund, weil Rechnungen eigentlich so bleiben sollten, wie sie einmal erstellt wurden.

Zitat von n8schicht27:
und weshalb sollte man keine Änderungen an den Daten vornehmen dürfen?
Vereinfacht gesagt, damit es nicht eine Rechnung gibt, zu welcher der Auftrag ganz anders aussieht. Oder auch aus dem Grund, dass man nicht "aus Versehen" eine Rechnung nachträglich ändert, die an den Kunden ganz anders verschickt wurde.

Wenn es Änderungen an einer bestehenden (evtl. schon verschickten) Rechnung zu machen gibt, dann sollte der dazugehörige Auftrag geändert, eine neue Rechnung erstellt und die bisherige Rechnung entsprechend storniert werden.


Zitat von n8schicht27:
....
ich gehe ja nicht nach einer erfolgreichen Kaufabwicklung erst in die Kundendaten rein und kontrollier ob er es alles mundgerecht eingetragen hat.
Die Frage ist vielleicht eher, ob bei solchen Aktionen (die eben auch Rechnungen betreffen würden) der Bequemlichkeits- oder der Sicherheitsfaktor wichtiger ist. :wink: Es hat eben alles immer zwei Seiten.
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
okay...

Aber auch das wird sich vermutlich ändern. Aus dem einfachen Grund, weil Rechnungen eigentlich so bleiben sollten, wie sie einmal erstellt wurden.

leuchtet mir ein....

trotzdem wäre es dann ja vielleicht ganz gut... um auf ein Kompromiss zu kommen, und natürlich auch der Bequemlichkeit wegen, wenn man wenigsten dies in den Aufträgen ändern könnte. Denn erst nach den Aufträgen werden ja die Rechnungen erstellt. Wenn man dort ja dann schon alles korrekt geändert hätte...wäre ich ja schon glücklich 8) :D

Lg
michael
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
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Dann gibts (leider) noch ein weiteres Argument, das dagegen spricht.

Stell dir vor:
Du hast einen Kunden, den du auch mit seiner korrekten Adresse in deiner Kundenverwaltung hast. Nun bekommst du von diesem Kunden einen Auftrag und genau dieses eine Mal soll die Anschrift von Bahnhofstraße in Hauptstraße geändert werden. Du änderst das nun im Auftrag. Und weil diese Änderungen ja dann auch in die Kundendetails übernommen werden, hast du bei der nächsten Rechnung an diesen Kunden (dieses Mal wieder in der Bahnhofstraße) prompt die falsche Anschrift drin.

Ist es da nicht sinnvoller, die "grundsätzlich geltenden" Daten in den Kundendetails zu haben und wenn man mal eine (einmalige) Abweichung davon möchte, diese im Auftrag zu ändern? Ich denke schon, oder?

Du siehst...manches ist nur auf den ersten Blick wirklich einfach.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
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Das hat damit nix zu tun. Es gibt durchaus Fälle, wo eine andere Rechnungsanschrift gewünscht wird. Denk nur mal an große Unternehmen (oder gar Behörden).
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
@n8schicht27

Hallo!

Ich muß Marcel Recht geben, bitte laßt das so wie es ist. Wir haben z.B. auch Kunden, die haben mehrere Standorte in 1 Ort. Zu 99% gehen die Rechnungen an die "Hauptfirma", zu 1% aber auch an seine zweite Firma.
z.B. freiberufliche Steuerberater, Architekten, Ärzte usw., die alle in einer Büro- od. Praxisgemeinschaft ihren "Hauptfirma" haben, aber auch zu Hause ihren eigenen "privaten" Gewerbeschein angemeldet haben.
3 Toner pro Monat braucht er in der Hauptfirma, 2 Tintenpatronen im Jahr zu Hause.

Streng genommen, müßte man dafür einen eigenen Kunden anlegen! ;)

lg
Gerhard
 
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