Frage zu MwSt

uzdor

Gut bekanntes Mitglied
18. Dezember 2007
166
11
Das BGH hat festgestellt:

Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfielen. Er gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

desweiteren heisst es:

UPDATE: Nach einem weiteren Urteil des I. Zivilsenats des BGH, das ebenfalls am 4. Oktober 2007 verkündet wurde (Az.: I ZR 22/05) ist nun klar, dass der Hinweis auf die Umsatzsteuer auch mittels eines Sternchenverweises in einer Fußzeile erfolgen kann, d.h. nicht neben jedem Preis platziert werden muss. In der Pressemeldung zu diesem Urteil heßt es:

“Der BGH hat zwar die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass nach § 1 Abs. 2 PAngV in der Werbung des Versandhändlers der Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, der Preisangabe eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein muss. Der Hinweis müsse aber - anders als das OLG Hamburg meinte – nicht unmittelbar neben dem angegebenen Preis stehen. Vielmehr reiche es im Falle einer Anzeigenwerbung aus, wenn der Hinweis auf die Umsatzsteuer eindeutig dem Preis zugeordnet sei. Dies könne auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen.”

@marcel
Im Fernabsatzhandel muss gemäß § 1 Abs. 2 PAngV darauf hingewiesen werden, dass die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Soweit so gut. Machst du es aber korrekt wie gefordert, dann kommt die Kleiunternehmerregelung, die genau das, nämlich den Hinweis incl. xx% MwSt. verbietet. Ich korrigiere mich also dahingehend, dass es sich nicht direkt wierspricht und sage nun, man hat bei der PAngV nicht daran gedacht, was dem Kleinunternehmer erlaubt ist und was nicht.
Letztlich ist es auch nicht so wichtig, denn Endpreis mit den entsprechenden Hinweisen reicht mir nach dem BGH Urteil. Andere müssen es halt für sich entscheiden was sie machen. Wer ein Haar in der Suppe finden will zum Abmahnen findet es, egal was du machst, aber ich denke insoweit sind wir uns einig. :wink:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zu den zitierten Urteilen ist alles klar - da hat auch nie irgendjemand (von uns *g*) was in Abrede gestellt :wink:
Wäre irgendwann nur noch zu klären, ob Angebote in einem Internetshop gleichzusetzen sind mit "Anzeigenwerbung"... :roll:


Richtig, die PAngV bezieht sich inhaltlich diesbezüglich auf den Fernabsatzhandel.

Zitat von uzdor:
Soweit so gut. Machst du es aber korrekt wie gefordert, dann kommt die Kleiunternehmerregelung, die genau das, nämlich den Hinweis incl. xx% MwSt. verbietet.
Jein - denn die Kleinunternehmerreglung bezieht sich im Vergleich zur PAngV eben nicht vorrangig auf den Fernabsatzhandel, sonder primär auf andere Aspekte, wie eben bspw. die Rechnungstellung. Oder mal böse gesagt: zu Zeiten als diese Vorgaben für Kleinunternehmer formuliert wurden, hat vermutlich tatsächlich kein Mensch weiter gedacht, als von der Tapete bis zur Wand. Geschweige dann an solche Dinge wie den Onlinehandel...

Zitat von uzdor:
und sage nun, man hat bei der PAngV nicht daran gedacht, was dem Kleinunternehmer erlaubt ist und was nicht.
Ganz sicher ist das so, da dürftest du recht haben - ist nicht das erste Mal, dass Gesetze und Verordnungen neu aufgelegt, munter geändert oder verschlimmbessert werden, die einerseits die Hälfte der Betroffenen schlicht vergessen und andererseits komplett an der Praxis vorbeigehen... :roll:

Zitat von uzdor:
Wer ein Haar in der Suppe finden will zum Abmahnen findet es, egal was du machst, aber ich denke insoweit sind wir uns einig.
Kein Widerspruch...leider ist das so :cry:
 

Alf

Aktives Mitglied
13. Februar 2007
136
0
grrr ich dachte ich wäre mit dem thema im reinen *grins* ich dachte auch das es verboten ist die "inkl. 19% MwSt" neben dem Preis an zu geben.
 

Alf

Aktives Mitglied
13. Februar 2007
136
0
Ja ne ist klar, was ist dann richtig ? Ich blicke da nicht durch. Habe einen rechtsanwalt ausfindig gemacht der mir

AGB's, Widerrufs- und Rückgabebelehrung, Web-Impressum
und Datenschutzerklärung für 69 EUR inkl. Haftungsgaratie
erstellt . Dem habe ich mal folgende Frage gestellt :

Nun die AGB's nützen mir nicht viel alleine und da stellt
sich die Hauptfrage , ich bin Kleinunternehmer , was muss ich neben
dem Preis schreben.

inkl. MwSt, zzgl. Versand
Extra Satz auf der Seite z.B. im Footer
Wir sind gem. §19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit und weisen auf unseren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.


inkl. 19% MwSt, zzgl. Versand
Extra Satz auf der Seite z.B. im Footer
Wir sind gem. §19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit und weisen auf unseren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

Endpreis*, zzgl. Versand
* Alle angegebenen Endpeise beinhalten die gesetzliche MwSt. Wir sind gem. §19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit und weisen auf unseren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

Endpreis*, zzgl. Versand
* Wir sind gem. §19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit und weisen auf unseren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

Solange diese nicht geklärt ist, nützen mir leider auch keine AGB's.

Mal schauen was der sagt !
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Ja, das wird im Zweifelsfall auch der sinnvollste Weg sein :wink:

Einfach zusammengefasst:

- Eindeutig und unstrittig ist, dass Kleinunternehmer auf der Rechnung definitiv keine Steuer ausweisen dürfen

- Es gibt die Ansicht, dass Kleinunternehmer im Shop neben dem Artikelpreis keine Angaben in Form von "inkl. Mwst." o. ä. machen dürfen/sollten

- Es gibt die andere Ansicht, dass diese Angaben auch im Shop von Kleinunternehmern neben den Artikelpreis (oder zumindest an anderer passender Stelle) gemacht werden dürfen/sollten/müssen

- Klar ist weiter, dass Shop2 generell alle Möglichkeiten bietet, sowohl die eine, als auch die andere Variante umzusetzen - ist ja auch schon mal was wert :wink:

Definitv der sicherste Weg wird es sein, dass betroffene Nutzer, also Kleinunternehmer, sich jeweils an den Anwalt ihres Vertrauens wenden. Denn dieser kann dann ggf. auch zur "Rechenschaft" gezogen werden, wenn trotz dessen Informationen irgendwann die böse Abmahnung ins Haus flattert oder ein Prozess vor der Tür steht. :wink:
 

Alf

Aktives Mitglied
13. Februar 2007
136
0
Nehmen wir dieses ( nicht wirklich geklärte hin ) nun muss ich nur noch auf den BUG-Post warten, denn in der mail scheint die MwSt trotz "Nein" im Admin ausgegeben werden.

Ich poste mal die Antwort des RA' wenn Sie da ist.
 

Alf

Aktives Mitglied
13. Februar 2007
136
0
Hallo, so AGB's , Impressum und Widderufsbelehrung habe ich nun .
Nun die leidige Frage wegen dem Preis. Ich habe nun bei der IHK nachgefragt und Ihr werdet es nicht glauben , selbst die sind total durcheinander und wissen nun auch nicht was geschrieben werden soll. Diese gingen davon aus, dass "inkl. MwSt" stehen muss. Ich teilte diesen dann ein Gesetzestext aus dem BGB mit welches Sie verwirrte ;)

Diese verwiesen mich dann an folgende Stelle
Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V
. Dieser Verein durfte mir jedoch als NICHTMITGLIED keine Auskunft erteilen ( Mitgliedbeitrag über 500 / Jahr ). Also wieder zurück zur IHK, welche ja Mitglied sind.

Hier mal die email nachdem die IHK bei dieser Stelle erkundigt hatte.

Die alleinige Angabe "inkl. Mehrwertsteuer" ist wie bereits mündlich
eröretert deswegen problematisch, da möglicherweise der Eindruck
erweckt wird, dass die MwSt ausgewiesen wird.

Daher empfiehlt sich grundsätzlich anstelle des Hinweises "inkl.
Mehrwertsteuer" den Hinweis "Mehrwertsteuer enthalten, aber nicht
ausweisbar" zusetzen und als Erklärung auf die
Kleinstunternehmerregelung ("Wir sind (...) ) zu verlinken.

Eine Gewähr dafür, dass dies von Wettbewerbern unbeanstandet bleibt,
kann ich Ihnen jedoch nicht geben.

Jedoch versuche ich immer noch eine Antwort zu erhalten.
Ich denke die nächste Stelle wäre das Gericht selber :)
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
@Alf

Laß Dich von einer befreundeten (!) Firma der gleichen Branche (!!) und dessen befreundeten (!!!) Anwalt deswegen abmahnen und eine Gerichtsentscheidung herbei führen. Streitwert minimal ansetzen, dann sind auch die Gerichtskosten im Rahmen.
Angeblich ist es ja so, daß man wegen einer Sache nur einmal abgemahnt werden kann.... Mach Dich da mal schlau!

lg
Gerhard
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Tja, ich glaube sowas in der Art hatte ich schon erwähnt, dass es da, wie bei verschiedenen anderen Sachen, derzeit keine wirklich klare und eindeutige Aussage gibt. Da lag ich dann wohl doch nicht so daneben.

Du könntest das Spielchen nun auch noch bei der IHK München, Köln, Frankfurt, Hamburg und Berlin machen (und auch bei den jeweiligen Finanzämtern).

"Endgültig" würde man es (leider) wohl nur vor Gericht erfahren.
 

Alf

Aktives Mitglied
13. Februar 2007
136
0
@gerhard5302

hihi das wäre was. Ich denke wenn ich den Fehler dann nicht beseitige dann wird trotzdem nochmals abgemahnt. Ich werde mich nächste Woche mal an das Gericht wenden irgendjemand muss doch mal eine Aussage machen.
 
Ähnliche Themen
Titel Forum Antworten Datum
Neu Frage an die (Hobby-) Controller: B2C Einzelhandel mit 6% Marketingbudget - das ist normal? Business Jungle 7
Neu Frage zur Rechtevergabe bei eigenen Übersichten Eigene Übersichten in der JTL-Wawi 0
Neu Wir kommt man um Trusted Shops herum? (SEO Frage?) Business Jungle 8
Neu Frage zu Kampagnen Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 1
Neu Frage zur Korrekturbuchung User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 0
Neu Frage an Shopware User Shopware-Connector 1
Frage zum DATEV Rechnungsservice 2.0 - Vorkontierung und Aufteilung von Buchungen JTL-Wawi 1.9 0
Neu Spam über Frage zum Artikel User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 10
Neu Frage zu Plugin Entwicklung : IO Request im Admin Technische Fragen zu Plugins und Templates 2
Neu Frage zur Plugin Entwicklung Plugins für JTL-Shop 3
Neu Frage zur Kartonagen Verwaltung in JTL WMS 1.8 - Karton per Scan ersetzen? Arbeitsabläufe in JTL-WMS / JTL-Packtisch+ 1
In Bearbeitung MwSt Rückerstattung verrechnen JTL-POS - Ideen, Lob und Kritik 2
Neu Suche Dienstleister für Rechnungsvorlage, MwSt Sätze User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 0
Neu Plugin: WooCommerce Wallet oder Gutscheine mit JTL nutzen - Fehler in der MwSt User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 0
Versandkosten mit gewichteter MwSt einstellbar? JTL-Wawi 1.7 2

Ähnliche Themen