Fehler in Bestellung, Kunde besteht auf Lieferung

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Hallo,

unser Shopsystem hat bei einer Bestellung in der Bestätigungsmail den Artikelpreis mit 0,00 € angegeben, nur die Versandkosten wurden korrekt berechnet (3,90 €). Woher der Fehler kam ist mir nicht bekannt, alle anderen Bestellungen werden korrekt angezeigt. Auch auf unserer Seite ist der Preis korrekt angegeben.

Der Kunde hat nun 3,90 € überwiesen und besteht auf Lieferung. Sind wir rechtlich dazu verpflichtet den Artikel zu verschenken?

Vielen Dank im Voraus,
Johannes
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Hallo und willkommen im Forum,

das ist so nicht ohne weiteres zu beantworten, da dies davon abhängt, wann gem. AGB des Shopbetreibers (sofern es diese gibt) ein verbindlicher Kaufvertrag mit dem Kunden zustande kommt.

Gruß
Marcel
 

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Hallo,

in unseren AGB's steht steht dazu:

3.2 Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Ich schätze nun sieht es schlecht für mich aus!?

Gruss,
JOhannes
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
ich würd mich in jedem Fall mal bei einem Anwlt informieren, es kommt ja auch ein bisschen drauf an wie wertfoll der Artikel ist, den du ihm schicken musst. hat er einen wert von 5€ als leergeld abhaken. jedenfalls weisst du jetzt, das du in deinem shop auch auf solche sachen achten musst...
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
Ja, sieht schlecht aus. 🙂
Ich weiß aber nicht, was unsere Rechtsverdreher da für zulässig halten.

Im B2B Bereich ist das Zustandekommen erst mit dem Erhlat der Ware, bzw dem Ausliefern der Ware.

Ob diese Regelung im B2C bereich zulässig ist, weiß ich nicht.
müsstest mal einen RA fragen.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2006
4.219
29
Henndorf am Wallersee (Österreich)
Grundsätzlich muß man unterscheiden zwischen "Bestellbestätigung", d.h. "Danke, Ihre Bestellung ist bei uns angekommen..." > bedeutet soweit nichts verbindliches und einer "Auftragsbestätigung", d.h. ist die Annahme des Kaufanbotes (Bestellung) des Kunden durch den Shopbetreiber und ist üblicherweise der Abschluß des Kaufvertrages > verbindlich.

Auch keine Rechtsberatung!

lg
Gerhard
 

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Es war schon eine Auftragsbestätigung. Es ist halt sehr ärgerlich da der Fehler vom Shopsystem verursacht wurde und wir keine Ahnung haben warum. Der Warenwert liegt zum Glück nur bei 19,90 €, somit werden wir den Artikel ausliefern und die Sache abhaken.

Vielen Dank für die Antworten!!!

Johannes
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von gerhard5302:
"Danke, Ihre Bestellung ist bei uns angekommen..." > bedeutet soweit nichts verbindliches und einer "Auftragsbestätigung", d.h. ist die Annahme des Kaufanbotes (Bestellung) des Kunden durch den Shopbetreiber und ist üblicherweise der Abschluß des Kaufvertrages > verbindlich.
Genau solche Dinge werden für gewöhnlich in den AGB festgelegt.
Und es ist durchaus möglich, dass auch "Ihre Bestellung ist bei uns angekommen..." die Sache schon verbindlich macht. Muss nicht - kann aber. Und können/dürfen wir hier nicht abhandeln.

Und daher ist an diesem Punkt Schluss - ich hatte es eben schon gesagt :wink:
 

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